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Universitätsprofessor (m/w) für das Fach FILMKUNST - Visuelle Kommunikation
Veröffentlicht am
07.12.2018
Bewerbungsfrist
31.01.2019
Teilzeit-Stelle
Universität Mozarteum Salzburg
Salzburg (Österreich)
STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Department für Bühnen- und Kostümgestaltung, Film- und
Ausstellungsarchitektur der Universität Mozarteum Salzburg ist folgende
Professur zum 01. Oktober 2019 zu besetzen:
Universitätsprofessorin / Universitätsprofessor
für das Fach FILMKUNST – Visuelle Kommunikation
(halbes Beschäftigungsausmaß)
Zahl: 1856/1-2018
(Berufungsverfahren gem. § 98 des Universitätsgesetzes)
Zu den Aufgabenbereichen der Professur zählen:
die Forschung, Lehre und Erschließung der Künste in den Fachbereichen
Filmkunst, Production Design und Filmtechnik
die Leitung des Schwerpunkts Filmkunst in künstlerischen als auch
technischen Belangen
die fächerübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Zentral
Künstlerischen Hauptfaches (Bühnen- und Kostümgestaltung,
Lichtgestaltung)
Anstellungserfordernisse sind:
eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder
gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleich zu
wertende künstlerische Eignung,
einschlägige Erfahrung im Bereich Experimentalfilm und Film/Video im
Kontext zur darstellenden Kunst, Musiktheater und Schauspiel, Spielfilm
und Dokumentarfilm,
eine herausragende internationale künstlerische Laufbahn, sowie eine der
Aufgabe entsprechende hervorragende pädagogische und didaktische
Befähigung,
fundierte Kenntnisse in Medientechnologie wie Videoprojektionsmapping,
Kameraführung und Filmschnitt auf Basis der vorhandenen Ausstattung,
Erfahrungen mit Film Postproduktion und Wettbewerbstätigkeiten.
Darüber hinaus erwartet die Universität Mozarteum Salzburg
die Bereitschaft,
an der Entwicklung der Lehrkonzepte und am künstlerischen Leben der
Universität aktiv teilzunehmen,
in den Gremien der Universität mitzuarbeiten und gegebenenfalls auch
Leitungsaufgaben zu übernehmen.
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer der Universitäten in der Verwendungsgruppe
A1 und beträgt in der Grundstufe mindestens € 2.502,55 Monatsbrutto
(50%). Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von € 35.035,70
(14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche
Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen sein.
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens
entstanden sind, können wir nicht vergüten.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils
beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal
insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte
Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden
Frauen vorrangig aufgenommen.
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