Universitätsprofessur für Immaterialgüterrecht (§ 99 UG, 50 %)
(Kennzahl 2023-02)
Die WU (Vienna University of Economics and Business) vereint Exzellenz und Verantwortung. Die seltene Dreifach-Akkreditierung bei EQUIS, AACSB und AMBA bürgt für höchste Qualität der Lehre und Forschung im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsrecht. In der Forschung zeichnet sich die WU durch Vielfalt aus, die es erlaubt, komplexe Fragestellungen disziplinenübergreifend zu behandeln.
Die WU legt großen Wert auf Internationalität und fördert die Mobilität von Faculty und Studierenden. Darüber hinaus ist sie sich ihrer Rolle als verantwortungsvolle Universität bewusst und sorgt für Barrierefreiheit und familienfreundliche Arbeitsstrukturen und bekennt sich zu Chancengerechtigkeit und zum Prinzip der Nachhaltigkeit.
An der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist eine Universitätsprofessur1 (Beschäftigungsausmaß 50 %) für Immaterialgüterrecht am Department für Privatrecht, Institut für Unternehmensrecht für die Dauer von vier Jahren zu besetzen. Gesucht wird eine international auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit.
Weitere Details zur Ausschreibung einschließlich des Qualifikationsprofils finden Sie unter: www.wu.ac.at/jobs.
Diversität und Inklusion sind der WU ein großes Anliegen. Wir laden daher insbesondere Frauen ein, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. Personen mit Behinderung unterstützen wir in allen Phasen des Bewerbungsprozesses. Die Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber werden unter Berücksichtigung des akademischen Alters bewertet.
Die WU wurde mit dem Zertifikat des Audits hochschuleundfamilie ausgezeichnet und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an. Für nähere Informationen besuchen Sie bitte www.wu.ac.at/karriere/jobportal/.
1 Angestellte/r gemäß Verwendungsgruppe A 1 laut Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, jährliches Mindestentgelt € 81.571,00 brutto (bezogen auf 100% Beschäftigungsausmaß); das tatsächlich zur Auszahlung gelangende jährliche Bruttogehalt ist verhandelbar.