Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt im Fachbereich Rechtswissenschaft voraussichtlich zum 01.10.2023 eine
W1-Professur für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung
im Beamtenverhältnis auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren. Nach positiver Evaluierung ist eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre vorgesehen.
Die Inhaberin bzw. der Inhaber (m/w/d) der Professur hat das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten und bei Aufbau und Leitung des geplanten Masterstudiengangs „Recht und Informatik“ mitzuwirken. Erwartet wird ein besonderes Interesse am Daten- und Datenschutzrecht, dem Informationsrecht, dem IT- und Internetrecht sowie dem Softwarerecht; Kenntnisse im Bereich der Informatik sind wünschenswert. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Department Informatik der FAU, wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre, im Bereich der Medizin oder klinischen Psychologie nicht mehr als sieben Jahre, vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. Dieser Zeitraum kann sich durch familiäre Betreuungs- und Pflegezeiten verlängern.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
An der FAU werden W1-Professuren durch ein Mentorat unterstützt, zudem erhalten sie eine sächliche Erstausstattung. Das Förderinstrument der Leistungsvereinbarung sichert die faire und transparente Evaluierung.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter
https://berufungen.fau.de bis zum
09.02.2023 erwünscht, adressiert an den Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Für Fragen und weitere Informationen steht der Sprecher unter
jura.dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.