in der Klinik für Kleintiere zu besetzen. Die Einstellung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in das Beamten- oder Angestelltenverhältnis auf der Grundlage der Bes.Gr. W2. Je nach individueller Eignung und Voraussetzung kann ggf. zunächst eine befristete Einstellung in Betracht kommen.
Aufgabenbereich: Die Bewerberin oder der Bewerber vertritt den Bereich der Kardiologie tierartenübergreifend in Forschung, Lehre und Dienstleistung. Sie/er sollte durch einen Forschungs-schwerpunkt in einem der verschiedenen Bereiche der Kardiologie international ausgewiesen sein. Eine kollegiale wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den in der Klinik vorhandenen Arbeitsbereichen bzw. Abteilungen, anderen Instituten und Kliniken der Hochschule wird erwartet. Zudem soll in der klinischen Forschung und hochschulübergreifenden nationalen und internationalen Forschungsverbünden ein aktiver Beitrag geleistet werden. Es wird ein besonderes Engagement in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erwartet.
Die Lehrtätigkeit umfasst alle Lehrveranstaltungen sowie ein aktives Engagement in der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kardiologie. Es wird erwartet, dass die Bewerberin/ der Bewerber innovative Lehr- und Lernkonzepte (z. B. Skills-Lab, e-learning etc.) entwickelt und Kenntnisse in der Hoch-schuldidaktik nachweisen kann.
Die Professur bringt sich vollumfänglich und aktiv in die tiermedizinische Versorgung der Patienten im Bereich der Kardiologie in den Kliniken ein.
Voraussetzungen: Ein internationales Forschungsprofil mit einer mehrjährigen Erfahrung und durch Publikationen und Drittmitteleinwerbung nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Kardiologie wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind die tierärztliche Approbation, pädagogische Eignung und Lehrerfahrung, Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen. Die Aner-kennungen als Fachtierarzt/ärztin und Diplomate des European/ American College of Internal Medicine (Cardiology) sowie Mitarbeiter- und Wirtschaftsführung werden vorausgesetzt.
Vorhandene Nachweise von Kursen in der Hochschuldidaktik und Ergebnisse zur Lehrevaluation sollen mit der Bewerbung eingereicht werden. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen sind in § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt.
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist bestrebt, die Zahl der Professorinnen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben (§ 21 Abs. 3 NHG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden erwartet, können aber auch in der Anfangszeit vertieft werden.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden in elektronischer Form in einer Datei bis zum
28.02.2023 an den Präsidenten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (
praesident@tiho-hannover.de) erbeten.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt
(www.tiho-hannover.de/ds-bew)