An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist zum 1.10.2023 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W2-Professur für Molekulare Stressphysiologie
(Heisenberg-Professur mit Tenure Track
auf eine W2-Professur)
zu besetzen.
Das Institut für Biowissenschaften der Universität Rostock bearbeitet organismische und molekulare Fragestellungen in der gesamten Breite der Biowissenschaften. Die hier ausgeschriebene Heisenberg-Professur soll sich mit dem grundlegenden Verständnis der Lichtperzeption im Chloroplasten, dessen physiologischer Reorganisation unter verschiedenen Lichtbedingungen sowie der Interaktion mit der Genexpression im Zellkern über Redoxsignale beschäftigen. Vorrangig sollen Algen und Pflanzen als Modellsysteme untersucht werden, um Anknüpfungspunkte an die vorhandenen Professuren im Institut und am Standort Rostock auf- und auszubauen.
Kenntnisse in der Bioinformatik sind wünschenswert.
Eine Zusammenarbeit mit Forschungsinitiativen des Instituts insbesondere im Bereich Pflanze, Mikroorganismen und Meeresbiologie/Ökologie sowie die Bereitschaft zum interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere in den Departments „Maritime Systeme“ und „Leben, Licht & Materie“ der Interdisziplinären Fakultät der Universität, aber auch mit den Partner-Instituten wie dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung werden erwartet.
Die Professur soll zusätzliche Module im Bereich der Molekularbiologie/Stressphysiologie im Bachelorstudiengang
Biowissenschaften anbieten, als auch grundlegende und weiterführende Angebote für die verschiedenen
Masterstudiengänge des Instituts für Biowissenschaften entwickeln.
Eine Promotion von herausragender Qualität, mehrjährige eigenständige Forschungsaktivitäten, möglichst auch
international, Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen sowie die erfolgreiche Einwerbung einer DFG-Heisenbergförderung
werden vorausgesetzt, ebenso wie die Bereitschaft und Fähigkeit, drittmittelgeförderte
Forschungsprojekte einzuwerben, und in der akademischen Selbstverwaltung mitzuwirken.
Auskünfte erteilt:Herr Prof. Dr. Ulf Karsten, Vorsitzender der Berufungskommission
Tel: 0381/498-6090
E-Mail:
ulf.karsten@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-
Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, fachlich einschlägige Promotion, Erfahrung in der
Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer
Juniorprofessur erbracht worden sind.
Die Professur wird zunächst befristet auf 3 Jahre gemäß § 61 LHG M-V als W2-Professur im Beamtenverhältnis
auf Zeit oder ggf. im befristeten Angestelltenverhältnis besetzt. Die Einstellung auf die Professur ist gemäß § 62a
LHG M-V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab
festgelegte Leistungsanforderungen während der befristeten Professur erfüllt werden. Vor Ablauf der dreijährigen
Befristung erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Tenure-Tracks, um die Voraussetzungen für die Übernahme
auf die unbefristete W2-Professur zu prüfen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen
Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen
zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im
wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von
Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen
unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher
Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und
fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und
beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell
hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung
künftiger Forschungsabsichten) sind bis 14.04.2023 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, 18051 Rostock oder vorzugsweise per E-Mail an
dekan.mnf@uni-rostock.de (bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei mit max. 5MB). Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die
Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.