im Institut für Pathologie zu besetzen. Die Einstellung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in das Beamten- oder Angestelltenverhältnis auf der Grundlage der Bes.Gr. W3. Je nach individueller Eignung und Voraussetzung kann ggf. zunächst eine befristete Einstellung in Betracht kommen.
Aufgabenbereich: Von der Bewerberin oder dem Bewerber wird erwartet, dass sie das Gebiet der Pathologie in Lehre, Forschung und Dienstleistung in seiner gesamten Breite vertreten. Dies umfasst alle Aspekte der Pathologie und Speziellen pathologischen Anatomie und Histologie einschließlich der Biopsie- und Sektionsdiagnostik.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin oder der Bewerber innovative Lehr- und Lernkonzepte entwickelt und Kenntnisse in der Hochschuldidaktik nachweisen kann.
In der Forschung muss eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Diagnostik und Infektions- und Neuropathologie erkennbar sein und die Bereitschaft bestehen, sich in den Schwerpunkt Infektiologie und Neuroinfektiologie der TiHo einzubringen. Erwartet werden darüber hinaus aktive, transdisziplinäre Kooperationen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere im Rahmen von drittmittelgeförderten Forschungsprojekten auf nationaler und internationaler Ebene.
Voraussetzungen: Ein internationales Forschungsprofil mit einer mehrjährigen Erfahrung und durch exzellente Publikationen nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeiten in den oben genannten Bereichen wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind die tierärztliche Approbation, pädagogische Eignung und Lehrerfahrung, Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen. Die Anerkennungen als Fachtierärztin/-arzt für Pathologie und als Diplomate of the European/American Veterinary Pathologists sind Voraussetzung.
Erfahrung mit erfolgreicher Drittmitteleinwerbung sowie Mitarbeiter- und Wirtschaftsführung wird erwartet.
Vorhandene Nachweise von Kursen in der Hochschuldidaktik und Ergebnisse zur Lehrevaluation sollen mit der Bewerbung eingereicht werden. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen sind in § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt.
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist bestrebt, die Zahl der Professorinnen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben (§ 21 Abs. 3 NHG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungen von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden erwartet, können aber auch in der Anfangszeit vertieft werden.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden in elektronischer Form in einer Datei bis zum
28.02.2023 an den Präsidenten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (
praesident@tiho-hannover.de) erbeten.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt (
www.tiho-hannover.de/ds-bew).