im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
An der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin soll die organismische Biologie zu einem der wissenschaftlichen Schwerpunkte ausgebaut werden. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem Themenkomplex der biotischen Interaktionen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) sollen Interaktionen nicht nur zwischen zwei Partnern, sondern zwischen möglichst vielen für das Leben von Organismen relevanten Partnern untersucht bzw. modelliert werden. Als beispielhafte Ausrichtung sei bei der W3-Professur für Botanik die „Ökologie biotischer Interaktionen von Pflanzen“ erwähnt. Prinzipiell kommen aber für diesen sowie den zeitgleich ausgeschriebenen Lehrstuhl für Zoologie und die zeitgleich ausgeschriebene Professur für Naturschutzbiologie alle Ausrichtungen der organismischen Biologie (zum Beispiel Ökologie, Evolutionsbiologie oder Biogeographie) in Frage. In diesem Zusammenhang könnten auch wechselseitige Einflüsse der Umwelt, des Menschen (Landnutzung) oder des Klimawandels auf Arten und ihre Interaktionen untersucht werden.
Die zukünftige Stelleninhaberin/Der jeweilige zukünftige Stelleninhaber (m/w/d) soll zusammen mit den bereits vorhandenen Arbeitsgruppen maßgeblich bei der Ausgestaltung des neuen Schwerpunkts „Biotische Interaktionen“ beteiligt sein. Der Berufungsausschuss erachtet deshalb ein Kurzkonzept hinsichtlich eines solchen Schwerpunkts nicht nur innerhalb der eigenen Fachdisziplin, sondern zwischen den Fachdisziplinen der Botanik und Zoologie als essentiellen Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Denkbar sind auch aufeinander abgestimmte Bewerbungen von Personen, die sich auf diese und die zeitgleich ausgeschriebenen Professuren für Zoologie und Naturschutzbiologie bewerben. Mittel- und langfristig strebt die Fakultät die Beantragung einer Forschungsgruppe und eines Sonderforschungsbereichs an, für deren Etablierung den künftigen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern (m/w/d) zusammen mit den bereits in der Fakultät tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine tragende Rolle bei weiteren, demnächst anstehenden Berufungsverfahren zukommt. Für die Besetzung der Professur wird eine ausgewiesene und international sichtbare Persönlichkeit gesucht, die sich mit ihren Forschungsarbeiten in der Botanik eine hohe Reputation erworben hat.
In der Lehre soll die künftige Stelleninhaberin und Stelleninhaber (m/w/d) der ausgeschriebenen W3-Professur das Fach Botanik im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie in den Lehramtsstudiengängen Biologie vertreten. Es wird ferner erwartet, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten im üblichen Umfang an der akademischen Selbstverwaltung beteiligen.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere können durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht und nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sein. Bei einer Berufung ab dem 01.01.2023 stellt die Leitung einer Nachwuchsgruppe unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter
https://www.uni-regensburg.de/universitaet/personalentwicklung/familien-service). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG (bis 31.12.2022) bzw. nach dem BayHIG ab dem 01.01.2023. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG bzw. des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den fünf wichtigsten Sonderdrucken, Übersicht Lehrerfahrung und Drittmitteleinwerbung sowie ein Forschungs- und Lehrkonzept) und einem essentiellen Kurzkonzept hinsichtlich des neuen Schwerpunktes sind vorzugsweise elektronisch
(fakultaet.biologie@ur.de) unter Angabe des Stichwortes (Botanik) bis zum
28.02.2023 an den
Dekan der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin der Universität Regensburg, Herrn Prof. Dr. Ralph Witzgall, D-93040 Regensburg, zu richten.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/