An der Philosophischen Fakultät, am Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften ist zum 01. April 2025 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W3-Professur für Klassische Archäologie
zu besetzen.
Die:Der Stelleninhaber:in vertritt am Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften das Fach Klassische Archäologie in seiner gesamten thematischen Breite und zeitlichen und methodischen Tiefe. Ein Grabungsprojekt im Bereich der Archäologie der griechischen oder der römischen Kultur ist ebenso Voraussetzung wie eine breite Palette von Themen zu beiden Kulturen in der Lehre. Die:Der Stelleninhaber:in muss durch international sichtbare Forschung ausgewiesen sein. Erfahrungen und Projekte im Bereich der Unterwasserarchäologie, der Landschaftsarchäologie und der Ausstellungsorganisation, sowie in der Drittmittelakquise sind von Vorteil.
Die Klassische Archäologie betreibt Teilstudiengänge im BA und MA und ist am MA Altertumswissenschaften beteiligt. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in Lehre und Forschung mit den anderen altertumswissenschaftlichen Disziplinen am Heinrich Schliemann-Institut ist daher unabdingbar. Interesse an interdisziplinären Fragestellungen auch über diese näheren fachlichen Zusammenhänge hinaus und die Bereitschaft zur Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden der Interdisziplinären Fakultät werden ebenfalls erwartet.
Das Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften legt großen Wert auf eine fachliche Ausbildung auf höchstem Niveau in freundlicher, konstruktiver Atmosphäre. Die:Der neue Stelleninhaber:in muss in der Lehre didaktisch überzeugend agieren und über hohe Sozialkompetenz im Umgang mit den Studierenden, den Lehrenden und der Öffentlichkeit verfügen. Erwartet wird zudem die Bereitschaft, sich an der akademischen Selbstverwaltung aktiv zu beteiligen. Gesucht wird eine dynamische, kooperative und kommunikative Persönlichkeit, die mit Engagement und Freude an der gemeinsamen Arbeit das Team des Instituts verstärkt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Henning Börm,
Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2784
E-Mail:
henning.boerm@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind
bis 30.11.2023 zu richten an die
Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Straße 28, 18051 Rostock oder vorzugsweise an dekan.phf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.