im Institut für Physiologie und Zellbiologie zu besetzen. Die Einstellung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in das Beamten- oder Angestelltenverhältnis auf der Grundlage der Bes.Gr. W3. Je nach individueller Eignung und Voraussetzung kann ggf. zunächst eine befristete Einstellung in Betracht kommen.
Aufgabenbereich: Die Professur hat die Lehraufgaben des Instituts in den grundständigen und postgradualen Studiengängen an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover in seiner gesamten Breite wahrzunehmen. Es wird erwartet, dass die Bewerberin oder der Bewerber innovative Lehr- und Lernkonzepte entwickelt und Kenntnisse in der Hochschuldidaktik nachweisen kann.
Von den Bewerberinnen oder Bewerbern wird zudem erwartet, sich an den bestehenden Forschungsschwerpunkten der Tierärztlichen Hochschule Hannover und hochschulübergreifenden nationalen und internationalen Forschungsverbünden zu beteiligen. Es wird ferner die Bereitschaft erwartet, im Bereich der klinischen Forschung aktiv mitzuarbeiten.
Voraussetzungen: Mehrjährige Erfahrung in der Lehre und wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Veterinär-Physiologie werden vorausgesetzt. Ein herausragendes durch exzellente Publikationen und Drittmittel nachgewiesenes Forschungsprofil in einem Teilgebiet der Physiologie der Tiere sowie Erfahrung in der Personal- und Wirtschaftsführung werden erwartet. Darüber hinaus sind Erfahrungen in der veterinärphysiologischen Lehre erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes veterinärmedizinisches, humanmedizinisches oder naturwissenschaftliches Studium, pädagogische Eignung, Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen.
Vorhandene Nachweise und Ergebnisse zur Lehrevaluation sollen mit der Bewerbung eingereicht werden. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen sind in § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt.
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist bestrebt, die Zahl der Professorinnen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben (§ 21 Abs. 3 NHG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden erwartet, können aber auch in der Anfangszeit vertieft werden.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden in englischer Sprache und elektronischer Form
in einer Datei bis zum
30.06.2023 an den Präsidenten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (
praesident@tiho-hannover.de) erbeten.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt (
www.tiho-hannover.de/ds-bew).