Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften voraussichtlich zum 01.08.2025 eine
W3-Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten.
Der Inhaber bzw. die Inhaberin (m/w/d) der Professur soll das Fach Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre vertreten. Die Professur trägt mit einer international konkurrenzfähigen Forschung in diesen Gebieten, die mit Publikationen in einschlägigen, hochrangigen nationalen und internationalen Fachzeitschriften nachgewiesen ist, zur Forschungsexzellenz der Fakultät und der FAU bei. Das Interesse an interdisziplinären Kooperationen innerhalb des Instituts für Finance, Auditing, Controlling, Taxation (FACT), innerhalb und außerhalb der Fakultät und der FAU wird erwartet. Das Lehrangebot umfasst sowohl Grundlagenveranstaltungen als auch Vertiefungsveranstaltungen im Bereich Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung auf Bachelor-, Master- und Doktorandenebene in deutscher und in englischer Sprache. Die Lehr- und Forschungsinhalte sollen neben einer wissenschaftlichen Fokussierung auch einen Praxisbezug aufweisen. Neben einer vorhandenen Drittmittelerfahrung wird die Bereitschaft, sich aktiv an der Einwerbung von neuen Drittmitteln zu beteiligen, erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt einer beamtenrechtlichen Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind gemäß Art. 60 Abs. 3 Satz 2 BayHIG nur in dringenden Fällen möglich.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. zwei Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter
https://berufungen.fau.de bis zum
29.10.2023 erwünscht, adressiert an den Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter
wiso-berufungsverfahren@fau.de sehr gerne zur Verfügung.