in der Klinik für Nutztiere zu besetzen. Die Einstellung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in das Beamten- oder Angestelltenverhältnis auf der Grundlage der Bes.Gr. W3. Je nach individueller Eignung und Voraussetzung kann ggf. zunächst eine befristete Einstellung in Betracht kommen.
Aufgabenbereich: Von den Bewerberinnen oder Bewerbern wird erwartet, dass sie Lehre, Forschung und Dienstleistung auf dem Gebiet der Schweinekrankheiten in der gesamten Breite vertreten. Dies umfasst auch Aspekte des Tiergesundheitsmanagements und der Therapie, des Tierschutzes und des Tierwohls, der Tierhaltung und -hygiene, der Nachhaltigkeit sowie der Sicherheit und Qualität der Lebensmittel. Darüber hinaus wird auch die Forensische Veterinärmedizin und das Berufs- und Standesrecht von der Professur vertreten.
In der Forschung muss ein Schwerpunkt innerhalb des Faches Schweinekrankheiten zu erkennen sein. Von den Bewerberinnen oder Bewerbern wird die kollegiale wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den in der Klinik vorhandenen Arbeitsbereichen bzw. Abteilungen sowie der Außenstelle für Epidemiologie sowie anderen Instituten und Kliniken der Hochschule erwartet. Zudem soll in hochschulübergreifenden nationalen und internationalen Forschungsverbünden sowie in der klinischen Forschung ein aktiver Beitrag geleistet werden.
Es wird erwartet, dass sich die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber an der Lehre der Tiermedizin und in Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der gesamten Schweinemedizin einschließlich der Bestandsmedizin beteiligt und innovative Lehrkonzepte entwickelt. Dies umfasst die Lehre am Patienten in der Klinik und im Bestand unter Einbeziehung des Lehr- und Forschungsgutes in Ruthe, der mobilen Klinik und landwirtschaftlicher Betriebe. Die Lehre schließt auch die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Gerichtlichen Veterinärmedizin und dem Berufs- und Standesrecht ein.
Klinikdienstleistungen sind in der Klinik für Nutztiere gemeinsam und abgestimmt zu organisieren und an modernen Anforderungen zu orientieren.
Voraussetzungen: Ein internationales Forschungsprofil mit einer mehrjährigen Erfahrung und durch Publikationen und Drittmitteleinwerbung nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeiten in den oben genannten Bereichen wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind die tierärztliche Approbation, pädagogische Eignung und Lehrerfahrung, Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen. Die Anerkennungen als Fachtierarzt/-ärztin und Diplomate des „European College of Porcine Health Management (ECPHM) sowie Erfahrung in Mitarbeiter- und Wirtschaftsführung werden erwartet.
Vorhandene Nachweise von Kursen in der Hochschuldidaktik und Ergebnisse zur Lehrevaluation sollen mit der Bewerbung eingereicht werden. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen sind in § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt.
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist bestrebt, die Zahl der Professorinnen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich gebeten, sich zu bewerben (§ 21 Abs. 3 NHG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden erwartet, können aber auch in der Anfangszeit vertieft werden. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden in elektronischer Form in einer Datei bis zum
28.02.2023 an den Präsidenten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
(praesident@tiho-hannover.de) erbeten.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt (
www.tiho-hannover.de/ds-bew).