Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet exzellente Lehre für rund 22.000 Studierende. Mit Forschung in der Breite der Wissenschaft stellt sie sich den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Abteilung für Allgemeinmedizin, Rehabilitative und Präventive Medizin, ist zum 01.09.2022 befristet bis 31.03.2025 eine drittmittelfinanzierte
Wissenschaftliche Projektstelle
in Vollzeit zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Das Drittmittelprojekt, welches durch das Bundesprogramm rehapro finanziert wird, führt eine randomisierte, kontrollierte Evaluationsstudie einer sektorübergreifenden Intervention im Bereich Rehabilitation durch. Gemeinsam mit dem Projektteam sind Sie an der Durchführung der Evaluationsstudie und deren Auswertung beteiligt.
Ihre Aufgaben:
Zu Ihren Aufgaben gehören die Projektkoordination, Supervision von Studienassistent*innen, Monitoring der Datenerhebung und -auswertung, qualitative und quantitative Datenanalyse sowie das Erstellen von wissenschaftlichen Publikationen.
Es handelt sich um eine Projektstelle, die nicht nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet wird.
Ihr Profil:
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) in Psychologie, Gesundheitswissenschaften, Pflegewissenschaften, Medizin oder vergleichbar. Erfahrungen mit wissenschaftlichem Schreiben und Kenntnisse qualitativer und quantitativer Forschung und Analysen sowie sehr gute Englischkenntnisse und selbstständige Organisation sind erforderlich.
Durch Ihre Aufgaben bzw. organisatorische Zuordnung besteht Kontakt zur Patient*innen-Versorgung. Daher wird für die Besetzung der Stelle der Nachweis einer Immunisierung gegen COVID-19 und Masern gemäß IfSG vorausgesetzt.
Kontakt für weitere Informationen
Frau Dr. Annika Viniol, Tel.: 06421 28-65130, E-Mail:
ilhan@staff.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HGlG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.