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Kultur Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie Kunst, Design, Gestaltung Hochschul-, Institutsleitung, Geschäftsführung, Direktor/in, Vorstand

  • Wissenschaftlicher Geschäftsführer der Albertina (m/w)

    07.01.2019 Bundeskanzleramt Österreich Wien (Österreich) Wissenschaftlicher Geschäftsführer der Albertina (m/w) - Bundeskanzleramt Österreich - Logo
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Wissenschaftlicher Geschäftsführer der Albertina (m/w)

Veröffentlicht am
07.01.2019
Bewerbungsfrist
04.02.2019
Vollzeit-Stelle
Bundeskanzleramt Österreich
Wien (Österreich)
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BUNDESKANZLERAMT
Öffentliche Ausschreibung

der Funktion der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/des wissenschaftlichen
Geschäftsführers der Albertina

Das Bundeskanzleramt schreibt gemäß § 6 Abs. 1 Bundesmuseen-Gesetz 2002 in Verbindung mit Punkt 9.3. Bundes Public Corporate Governance Kodex die Funktion

wissenschaftliche Geschäftsführung der Albertina

aus. Diese Stelle wird ab 1. Jänner 2020 für die Dauer von fünf Jahren besetzt.

Die Albertina, ein Bundesmuseum, ist eines der führenden Kunstmuseen Österreichs, dessen Sammlung sich in sechs große Bereiche gliedert: die grafische Sammlung, die Architektursammlung, die Sammlung für Gegenwartskunst, die Fotosammlung, die Sammlung Batliner und die Sammlung Essl – mehr über die Albertina unter www.albertina.at.

Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Geschäftsführung, die das Haus gemeinsam mit der wirtschaftlichen Geschäftsführung leitet, gehören u.a. die wissenschaftlich-künstlerische Gesamtleitung, die gesamthafte – auch organisatorische – Weiterentwicklung des Hauses, die Vertretung nach außen, seine nationale und internationale Positionierung in der öffentlichen Wahrnehmung, um die Inhalte einem möglichst breiten Publikum zugänglich und die Rolle der Sammlung als bedeutendem kultur- und gesellschaftspolitischen Faktor bewusst zu machen. Insbesondere die Präsentation der Sammlung Essl im Künstlerhaus soll in den nächsten Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Gesucht wird eine teamorientierte Persönlichkeit, die die Vermittlung der kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung von Kunst und Museen als Teil eines umfassenden Bildungsauftrags versteht.

Insbesondere werden erwartet:
  • Abgeschlossenes einschlägiges Universitätsstudium (vorzugsweise im kunst- oder kulturwissenschaftlichen Bereich) oder Nachweis vergleichbarer Kenntnisse
  • Umfangreiche kunsthistorische und -theoretische Kenntnisse mit Schwerpunkten im Bereich der Kernkompetenzen der Albertina, sowie einschlägige wissenschaftliche Kompetenz und Publikationstätigkeit
  • Internationale Erfahrung
  • Erfolgreiche, mehrjährige Führung eines Museums oder einer vergleichbaren Kulturinstitution bzw. vergleichbare Leitungserfahrungen mit relevanter Budgetverantwortung und Führungsspanne
  • Nachweisbare Erfahrung in der Konzeption, Organisation und Durchführung von Ausstellungen sowie der Entwicklung innovativer Konzepte zur Präsentation, Vermittlung und Entwicklung von Sammlungen
  • Erfahrung im Umgang mit Kunstuniversitäten, Kunstsammler/innen, Leihgeber/innen, Galerist/innen, Sponsor/innen sowie mit der Öffentlichkeit und den Medien
  • Erfahrung in der Anwendung betriebswirtschaftlicher Abläufe sowie in der Akquisition von Drittmitteln
  • Erfahrung im Personalmanagement sowie hohe kommunikative und integrative Kompetenz
  • Erfahrung in der Abwicklung von Kooperationsprojekten
  • Fremdsprachenkenntnisse
Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die für die ausgeschriebene Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt.

Bewerbungen sind unter Anschluss eines aussagekräftigen Lebenslaufes samt Foto, eines Kurzkonzepts zur wissenschaftlichen Ausrichtung und der Gehaltsvorstellungen bis spätestens 4. Februar 2019 an Abteilungsleiterin Dr. Doris Karner, Bundeskanzleramt, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, doris.karner@bka.gv.at zu richten.

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen. Es werden nur Gehaltsvorstellungen akzeptiert, die § 7 Abs. 1 Z 2 des Stellenbesetzungsgesetzes entsprechen. Auf den Anstellungsvertrag finden das Stellenbesetzungsgesetz sowie die Bundes-Vertragsschablonenverordnung Anwendung. Die Bewerbungen werden vertraulich behandelt und nicht rückübermittelt.

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