Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht der
Universität Mannheim sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/-n wiss. Mitarbeiter/-in (m/w/d)
für die wissenschaftliche Koordination
eines Verbundforschungsprojekts (1,0 TV-L E 13)
in Vollzeit (derzeit 39,5 Wochenstunden). Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet
auf drei Jahre. Eine Verlängerung des Projekts wird angestrebt.
Im Rahmen des Projekts digilog@bw koordiniert die Universität Mannheim einen
vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
geförderten Forschungsverbund aus baden-württembergischen Universitäten
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zum Thema „Gesellschaft im
Digitalen Wandel“. Der Forschungsverbund soll vorrangig sozialwissenschaftliche,
juristische und ethische Aspekte der Digitalisierung erforschen. Der Forschungsverbund
soll zudem als Plattform für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
fungieren, so dass eine wichtige Aufgabe der ausgeschriebenen Stelle
die Konzeption und Organisation von Veranstaltungs- und Dialogformaten für alle
beteiligten Akteure ist. Die wissenschaftliche Koordination soll diese Aufgaben
in enger Zusammenarbeit mit dem Sprecher des Forschungsverbundes, Prof. Dr.
Thomas Fetzer, eigenständig übernehmen. Es ist beabsichtigt, für die Koordinationsstelle
des Forschungsverbundes eine weitere administrative Assistenzstelle
zu schaffen.
Ihr Arbeitsgebiet umfasst folgende Aufgaben:
- Mitarbeit beim Aufbau des Forschungsschwerpunkts „Gesellschaft im Digitalen
Wandel“
- Koordination der Verbundpartner und Kontakt zu externen Partnern
- Konzeption und Vorbereitung von internen und externen Veranstaltungen
- Koordination von Berichtspflichten gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
- Unterstützung des Verbundsprechers bei der Öffentlichkeitsarbeit
Ihr Profil:
- Sie besitzen ein mit einem Master oder Staatsexamen abgeschlossenes Hochschulstudium
in Geistes- oder Sozialwissenschaften
- Sie arbeiten gerne selbstständig, die Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten
setzen wir voraus
- Sie agieren ergebnis- und serviceorientiert und sind kommunikationsstark
- Sie verfügen über sehr gute Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- Sie haben Erfahrung in den MS Office-Programmen. Kenntnisse eines Content
Management-Programms (z. B. Typo3) sind von Vorteil.
- Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit ist von Vorteil. Sie sind vertraut mit den
gängigen Social Media Formaten (v. a. Facebook, Twitter, Instagram)
- Vertrautheit mit der Koordination von Verbundprojekten, mit Hochschulstrukturen
im Allgemeinen und/oder universitären Organisationsabläufen ist von
Vorteil.
Wir bieten Ihnen:
- eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst im attraktiven universitären Umfeld
- eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit mit viel Gestaltungsmöglichkeit
Die Beschäftigung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Tarifvertrags für
den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und wird bei Vorliegen entsprechender
Voraussetzungen nach
TV-L E 13 vergütet. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Die Universität
Mannheim strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher entsprechend
qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum
30. Juni 2019 an die:
Universität Mannheim
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und
Steuerrecht
Schloss
68131 Mannheim
Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Thomas Fetzer gerne unter der Telefonnummer
0621 181-1438 und per E-Mail unter der Adresse
lsfetzer@mail.uni-mannheim.de zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte
Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen
werden können.
Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen
Person nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage, Bereich „Stellenanzeigen“
entnommen werden.
Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger
Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Andernfalls werden
sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts
vernichtet. Wir erstellen Eingangsbestätigungen nur per E-Mail, senden
Ihnen aber gerne eine beigefügte adressierte und frankierte Postkarte zurück.