Ablauf der Berufungsverhandlung
Laut Dr. Ulrike Preißler von der Berufungsberatung des Deutschen Hochschulverbandes finden in der Regel zunächst persönliche Vorgespräche am Ort der Hochschule statt. Im Zuge dieser Vorverhandlungen trifft sich der Kandidat mit dem Dekanat der Hochschule, der Institutsleitung, Mitarbeitern am zu besetzenden Lehrstuhl oder auch Nachbarprofessuren, um sich über Dienstaufgaben und mögliche Ausstattung auszutauschen.
Auf Basis dieser Informationen entwirft die Kandidatin ein Konzeptionspapier, in dem sie ihren Ausstattungsbedarf detailliert darlegt und konkret beschreibt, welche Ziele und Perspektiven sie mit der Professur verfolgt und welche zentralen Aufgaben für Forschung und Lehre sie ins Auge fasst. Dieses Papier sollte nach Fertigstellung noch einmal mit dem Dekanat oder der Institutsleitung abgestimmt werden, bevor es die Kandidatin an das Rektorat der Hochschule versendet. Zudem sollte der Besoldungsbrief beiliegen, in dem die Bewerberin ihre Besoldungsvorstellungen auf Grundlage des Konzeptionspapiers deutlich macht.
Sind die Schriftstücke eingereicht, folgt ein persönliches Berufungsgespräch mit der Hochschulleitung – die eigentliche Verhandlung. Wird man sich einig, bekommt der Kandidat ein bis zwei Wochen später die Berufungsvereinbarung zugeschickt und würde den Ruf annehmen. Gehen die Vorstellungen in einigen Punkten auseinander, stehen Nachverhandlungen an. Das passiert in der Praxis vergleichsweise häufig. Mit adäquaten Argumenten lässt sich auf diese Weise durchaus eine Verbesserung erzielen, da die Hochschulen einen gewissen Verhandlungsspielraum mitbringen. In seltenen Fällen können sich die Parteien auch in den Nachverhandlungen nicht einig werden, dann lehnt der Kandidat den Ruf ab.
Die gesamte Prozedur dauert in der Regel zwei bis drei Monate, kann in Ausnahmefällen aber auch zwischen einem und sechs Monaten in Anspruch nehmen.
Verhandlung der Leistungsbezüge
Professorinnen erhalten neben ihrer Grundbesoldung, die gemäß der sogenannten W-Besoldung erfolgt, frei verhandelbare Leistungsbezüge aus Anlass der Berufung. Diese werden leistungsorientiert gewährt, etwa für Leistungen in Forschung und Lehre, die im Konzeptionspapier angekündigt worden sind. Zudem ist die Höhe der Bezüge abhängig von der finanziellen Situation der Hochschule, der allgemeinen Qualifikation der Kandidatin, den bisher erbrachten Leistungen und Publikationen, der Höhe der mitgebrachten Drittmittel, dem bisherigen Verdienst sowie dem Bewerbermarkt, also der Konkurrenz auf der Professur.
Den gesetzlichen Rahmen für die Gewährung von Leistungsbezügen und ihre maximale Höhe bildet das Landesbesoldungsgesetz. Auch im Nachhinein können die Leistungsbezüge noch angepasst werden, etwa wenn der Ruf einer anderen Hochschule erfolgt und der Kandidat Bleibeverhandlungen führt.