Arbeiten zu Hause: Recht oder Pflicht?
Eine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus gab es allein im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen. Arbeitnehmer:innen haben mittlerweile keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice mehr. Umgekehrt heißt das, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht grundlos nach Hause zum Arbeiten schicken können.
Nur in Ausnahmesituationen wie zum Beispiel einem Lockdown, oder als Vorsichtsmaßnahme, etwa bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet und zum Schutz der übrigen Arbeitnehmer:innen, können Arbeitgeber das heimische Arbeiten anordnen und zur Pflicht machen. Dann müssen allerdings die Voraussetzungen für ein reibungsloses Arbeiten im Homeoffice gegeben sein.
Das Thema Homeoffice muss auch nicht im Arbeitsvertrag stehen. Möchten Arbeitnehmer:innen ihre Aufgaben lieber in den eigenen vier Wänden erledigen, müssen sie das mit ihrem Chef aushandeln. Stimmt er zu, sollten beide Parteien individuelle Regelungen hierüber im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festhalten. So sind Absprachen zum zeitlichen Umfang, den genauen Aufgaben oder zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz durchaus sinnvoll.
Steuererklärung: Die Homeoffice-Pauschale
Arbeitnehmer:innen, die gern von zu Hause arbeiten, können seit Januar 2023 bis zu 1.260 Euro in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Diese sogenannte Homeoffice-Pauschale begünstigt 210 Tage im Homeoffice mit einem täglichen Betrag in Höhe von sechs Euro, der von der Steuer abgesetzt werden kann. Diese steuerliche Entlastung gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer:innen kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Sie wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Nur wer Werbungskosten nachweisen kann, die die Werbungskostenpauschale übersteigen, kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich anrechnen.
Entsprechende Angaben gehören in der Steuererklärung in Anlage N (Zeile 45) bei den Werbungskosten. Unter den Punkt Homeoffice-Pauschale müssen Arbeitnehmer:innen die Anzahl der Tage eintragen, an denen sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben.
Wichtig: Sofern ihnen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen sie an den Tagen, für die die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird, keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen.
Homeoffice einrichten: Wie muss der Arbeitsplatz aussehen?
Der Arbeitsort zu Hause sollte möglichst ruhig und separat liegen, damit Arbeitnehmer:innen konzentriert arbeiten können. Eine gute Internetverbindung ist unerlässlich. Zudem sollten Arbeitnehmer:innen im Homeoffice sicherstellen, dass sie den Datenschutz einhalten können. Wer neugierige Nachbarn und eine hellhörige Wohnung hat, könnte Probleme bekommen, wenn er über sensible Themen spricht. Fremde Personen dürfen weder Telefonate mithören noch auf den Bildschirm blicken können.
Zu einem guten Arbeitsplatz gehört zudem ein guter Schreibtisch. Ein höhenverstellbares Modell lässt sich an verschiedene Bedürfnisse anpassen. Ein ergonomisch passender Stuhl ist ebenfalls wichtig – und schont den Rücken. Außerdem wichtig: Helligkeit. Eine zusätzliche Schreibtischlampe oder eine spezielle Tageslichtlampe lassen nicht so leicht Müdigkeit aufkommen.
Unerlässlich ist ein funktionierender Laptop. Besonders wer regelmäßig viele Programme öffnet, sollte sich überlegen, ob ein zusätzlicher Monitor sinnvoll sein kann, um nicht den Überblick zu verlieren.
Das zahlt der Arbeitgeber
Durch die Arbeit im Homeoffice dürfen Arbeitnehmer:innen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Das heißt: Wenn es Arbeitnehmer:innen ins Homeoffice zieht, muss der Arbeitgeber prinzipiell Mobiliar bereitstellen, das den Anforderungen an den Arbeitsschutz entspricht. Doch es muss nicht alles neu angeschafft werden: Eignen sich bereits vorhandene Möbelstücke, können Arbeitnehmer:innen sie in Absprache mit ihrem Arbeitgeber ebenfalls nutzen.
Arbeitgeber haben überdies die Kosten für die Wartung und Pflege von technischen Geräten und Mobiliar zu tragen. Gleiches gilt für Büromaterial wie Druckerpapier.
Vor- und Nachteile von Homeoffice
Das Arbeiten zu Hause hat viele Vorteile. Zu ihnen zählen unter anderem:
- Kein Arbeitsweg: Staus, Schienenersatzverkehr, volle S-Bahnen und verpasste Busse gehören der Vergangenheit an. Das macht den Start in den Tag entspannter – und spart Zeit, Benzin- sowie andere Fahrtkosten.
- Weniger Ablenkung: Kein Flurfunk, kein Tratsch am Kaffeeautomaten. Die Zeiten mit Kolleg:innen beschränken sich im Homeoffice häufiger auf für die Arbeit relevante Themen.
- Kein Großraum-Lärm: Das Arbeiten zu Hause läuft in der Regel ruhiger und konzentrierter ab, wenn keine nervigen Telefonate oder Gespräche von Tischnachbarn stören oder der Drucker dauernd rattert. Auch das steigert die Produktivität.
Doch das heimische Arbeiten kann auch negative Seiten haben:
- Isolation: Alleine vor dem Rechner zu sitzen, sich bei jedem Anliegen umständlich Nachrichten schreiben oder einen Telefontermin vereinbaren zu müssen – all das führt zu weniger Austausch unter den Kolleg:innen und zu einer Art Vereinsamung. Beides kann sich negativ auf Produktivität und Stimmung auswirken.
- Ablenkungen: Homeoffice verlangt ein gutes Zeitmanagement, eine höhere Selbstständigkeit und die Fähigkeit, sich selbst zu motivieren. Zu Hause ist es viel schwieriger, sich von Hausarbeit, Kindern, Freunden und Co. nicht ablenken zu lassen und diszipliniert am Schreibtisch zu bleiben.
- Fehlende Ausgewogenheit zwischen Arbeits- und Privatleben: Vor dem Schlafengehen noch kurz Mails checken, eine Aufgabe schnell im Vorbeigehen erledigen – im Homeoffice fällt es vielen schwer, den Laptop komplett auszustellen und auf Freizeit umzuschwenken. Das liegt eben auch daran, dass der Arbeitsweg fehlt und es wenig Abstand zwischen privatem und geschäftlichem Umfeld gibt. Die Überstunden werden so schnell mehr, aber oft weniger wahrgenommen. Die Work-Life-Balance leidet.