Seit der Reform der Hebammenausbildung ist für Berufsneueinsteiger:innen ein Hochschulabschluss notwendig. Zuvor reichte eine klassische, dreijährige Ausbildung mit anschließender Prüfung.
Eine Ausbildung zur Hebamme konnte noch bis Ende 2022 begonnen werden, muss allerdings bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Hier gilt: Das durchschnittliche Ausbildungsgehalt liegt im ersten Ausbildungsjahr zwischen 950 und 1.140 Euro und erhöht sich auf bis zu 1.300 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Die Vergütung hängt allerdings auch davon ab, in welcher Einrichtung die Ausbildung stattfindet.
Seit dem Jahr 2020 ist das duale Studium Voraussetzung für den Hebammenberuf. Seit Januar 2022 gilt ein neuer Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD). Das Studienentgelt betrug seit dem 1. Januar 2022 1.490 Euro pro Monat, am 1. April 2022 ist es auf 1.515 Euro erhöht worden. Auch eine Jahressonderzahlung sowie weitere Zulagen sind mögliche Vertragsbestandteile.
Angestellte Hebammen: Gehalt nach Tarif
Hebammen, die bei einer staatlichen Einrichtung – wie etwa einem öffentlichen Krankenhaus –angestellt sind, werden in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) entlohnt. Das Gehalt richtet sich nach der Qualifikation, der Berufserfahrung sowie dem Bundesland, in dem die Hebamme arbeitet. Hebammen, die in privaten Einrichtungen tätig sind, fallen nicht unter den Tarifvertrag, sodass ihr Gehalt niedriger ausfallen kann.
Hebammen, die nach TVöD entlohnt werden, werden in die Gehaltsgruppe „Pflege“ in die Entgeltgruppe 8 eingeordnet. Je größer die Berufserfahrung und je höher die Verdienststufe, desto höher ist das Einkommen. Mangels Stufe 1 beginnen Berufsanfänger:innen auf der zweiten Stufe. Das Einstiegsgehalt liegt demnach bei 3.108 Euro brutto. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann eine Hebamme bis zu 3.818 Euro verdienen. Ab März 2024 wird ein Gehaltsplus erwartet.
Angestellte Hebammen: Gehalt bei kirchlichen Einrichtungen
Kirchliche Einrichtungen vergüten nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese Richtlinien wenden die Kirchen und ihre Einrichtungen zur Vereinheitlichung ihrer Arbeitsverhältnisse an. Im AVR werden die jeweiligen Berufsgruppen in bestimmte Entgeltgruppen sowie Eingangs- und Entwicklungsstufen eingruppiert. Diese sind oft an den TVöD angelehnt. Das Gehalt von Hebammen, die in einer kirchlichen Einrichtung angestellt sind, ist also vergleichbar mit dem ihrer Kolleg:innen an einer staatlichen Einrichtung.
Was verdient eine selbstständige Hebamme?
Die Höhe des Gehalts von Hebammen, die freiberuflich tätig sind, hängt davon ab, wie viele Frauen sie betreuen. Denn ihre Einnahmen ergeben sich aus den Sätzen der Krankenversicherung. Das bedeutet: Für jede Leistung werden feste Honorarsätze abgerechnet, die in einem Gebührenkatalog festgelegt sind.
Freiberufliche Hebammen betreuen in der Regel mehrere Schwangere und werdende Mütter parallel und können ihre Leistungen einzeln abrechnen. Die Höhe der Kosten für eine Rufbereitschaft bei Geburt werden von den Hebammen individuell festgelegt.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nennt folgende Vergütungspositionen, die freiberufliche Hebammen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können (Stand Juni 2023):
- Vorsorgeuntersuchung: 30,92 Euro
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen pro angefangene halbe Stunde: 24,83 Euro
- Geburt im Geburtshaus: 526,38 Euro, mit Zuschlag: 655,05 Euro
- Geburt im häuslichen Umfeld: 638,75 Euro, mit Zuschlag: 789,89 Euro
- Aufsuchender Wochenbettbesuch: 38,46 Euro, mit Zuschlag: 46,15 Euro
- Nicht-aufsuchende Wochenbettbetreuung, etwa in einer Hebammenpraxis: 31,25 Euro, mit Zuschlag: 37,49 Euro
- Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes als ambulante hebammenhilfliche Leistung: 37,17 Euro, mit Zuschlag: 44,61 Euro
Die Zuschläge sind bei Arbeiten zur Nachtzeit, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen abrechenbar.
Was verdient eine Beleghebamme?
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit Kliniken Kooperationsverträge geschlossen haben und dort die Kreißsäle nutzen können. Auch sie rechnen ihre Leistungen mit den Krankenkassen ab. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Dienst- und Begleit-Beleghebammen:
- Dienst-Beleghebammen sichern als Team die hebammenhilfliche Betreuung im Kreißsaal ab.
- Begleit-Beleghebammen bieten in der Klinik eine Geburts- und teilweise auch Wochenbettbetreuung für einzelne Frauen, die sie betreuen.
Eine Begleit-Beleghebamme verdient laut Angaben des Deutschen Hebammenverbands 195,60 Euro (1:1-Betreuung), eine Dienst-Beleghebamme 165,60 Euro (1:2 Betreuung) für eine Geburt im Krankenhaus. Gerechnet wird dies für einen Zeitraum von einer Stunde vor und drei Stunden nach der Geburt. Für den weiteren Zeitraum vor der Geburt sind 20,70 Euro für Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen pro angefangener halber Stunde abrechenbar.
Auch bei Betreuung während der Schwangerschaft können Beleghebammen Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden abrechnen.
Nach der Geburt erhalten Beleghebammen 18,74 Euro für einen Wochenbettbesuch im Krankenhaus beziehungsweise 22,46 Euro mit Zuschlag an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Die weitere Wochenbettbetreuung können sie entsprechend den Sätzen abrechnen, die für freiberufliche Hebammen gelten.