2016 wurde das Gesetz in Bezug auf die Vertragslaufzeiten und deren Befristungen angepasst. Für 2020 war eine Evaluierung der Gesetzesänderung von 2016 vorgesehen; der Abschlussbericht der Evaluation wurde im Mai 2022 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übergeben. 2023 legte das BMBF einen Entwurf für eine Reform des WissZeitVG vor, das es nach harscher Kritik jedoch wieder zurückzog.
Im März 2024 schließlich wurde ein erneuter Gesetzesentwurf präsentiert und vom Bundeskabinett gebilligt. Nun müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die wichtigsten geplanten Neuerungen:
- Die maximale Befristungsdauer für Postdocs soll von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Zwei weitere Jahre sind nur möglich, wenn es eine verbindliche Anschlusszusage gibt („4+2-Regelung“)
- Es sollen Mindestvertragslaufzeiten für alle Phasen der wissenschaftlichen Karriere festgeschrieben werden. Für studentische Beschäftigte (vor der Promotion) soll diese ein Jahr betragen, für Promovierende drei Jahre und für Postdocs zwei Jahre. Die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte wird zudem von sechs auf acht Jahre angehoben
- Die Qualifizierungsbefristung soll einen zeitlichen Vorrang vor der Drittmittelbefristung erhalten. Laut BMBF bedeutet das, „dass eine Drittmittelbefristung erst nach Ausschöpfen der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung zulässig sein soll. Dadurch sollen insbesondere die Mindestvertragslaufzeiten sowie die Regelung zur automatischen Verlängerung des Arbeitsvertrags zum Beispiel bei Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit in diesem Zeitraum für alle verbindlich werden. In der Phase der Qualifizierung soll es keine Nachteile mehr für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geben, deren Beschäftigungsverhältnis aus Drittmitteln finanziert wird.“
- Die Tarifpartner sollen erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.
Laut des BMBF bewirken die Neuerungen, dass Postdocs nach vier Jahren Klarheit über ihre weitere berufliche Karriere haben werden. Zudem werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Kritik am Gesetzesentwurf
Gegen den Gesetzesentwurf hat sich ein breites Bündnis formiert, das die Reformpläne scharf kritisiert. Der Entwurf sei eine „maximale Enttäuschung“, heißt es in einer Erklärung. Das Bündnis fordert Nachbesserung in folgenden Punkten:
- Eine mindestens vierjährige, besser sechsjährige Laufzeit für Verträge für Promovierende
- Unbefristete Stellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung; Zeitverträge seien nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt. Diese ist nach Meinung der Bündnispartner mit der Promotion abgeschlossen.
- Nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.
- Die Streichung der Tarifsperre, sodass Gewerkschaften und Arbeitgeber Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln können.
- Einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Corona-Pandemie.
- Eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte.
WissZeitVG FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was genau besagt das aktuell noch gültige, umstrittene Gesetz? Für wen gilt es, welche Ausnahmen gibt es? Was hat es mit der Zwölf-Jahres-Regel auf sich? Was ist mit Elternzeit, wird die angerechnet? Das FAQ liefert die wichtigesten Antworten.