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Juniorprofessur
Juniorprofessor werden: Voraussetzungen, Aufgaben, Gehalt

Ein lächelnder Juniorprofessor mit Studenten

Die Juniorprofessur ist ein großer Schritt in Richtung reguläre Professur © andresr / iStock.com

Was ist ein Juniorprofessor oder eine Juniorprofessorin, und wie wird man Jun. Prof.? Welche Aufgaben fallen an, und wie hoch ist die W1-Besoldung? academics klärt auf.

Aktualisiert: 22.01.2024

Von:
Florian Heil
Akademische Laufbahn Professur

Artikelinhalt

Was ist ein Juniorprofessor? Voraussetzungen Befristung Aufgaben Gehalt

Was ist ein Juniorprofessor oder eine Juniorprofessorin?

Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes als ein weiterer Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur eingeführt, ursprünglich als Alternative zur zeitaufwendigen Habilitation. Diese Prüfung ist durch die Juniorprofessur zwar nicht mehr notwendig, aber in einigen Fachbereichen, wie den Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften oder der Medizin, ist die Habilitation als Zusatzqualifikation dennoch von Vorteil, da sie von den Berufungskommissionen oft honoriert wird.

Die Juniorprofessur soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine frühe Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in der Forschung ermöglichen. Und diese Idee hat sich bewährt: 2015 arbeiteten bereits knapp 1.500 Wissenschaftler:innen als Juniorprofessor:innen. Laut Statistischem Bundesamt ist diese Zahl 2022 auf 1.800 angestiegen.

Ein weiterer Grund für die Einrichtung der Juniorprofessur war das Anliegen, mehr Frauen auf die Professuren zu bringen. Und auch dieses Vorhaben ist geglückt: Der Frauenanteil ist laut Statistischem Bundesamt von 29 Prozent im Jahr 2005 auf über 50 Prozent in 2023 gestiegen. Damit entspricht der Frauenanteil an den Juniorprofessuren inzwischen ihrem Anteil an den Promotionen.

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Voraussetzungen: Wie wird man Juniorprofessor:in?

Juniorprofessuren an deutschen Hochschulen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Teilweise sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen daran beteiligt. Ähnlich dem Berufungsverfahren einer normalen Professur, wählt eine Berufungskommission der Hochschule geeignete Bewerber:innen aus und lädt sie zu einem Vorstellungsgespräch und einem Probevortrag ein. Für die aussichtsreichsten Kandidat:innen werden Gutachten von Professor:innen anderer Hochschulen über die fachliche und persönliche Eignung eingeholt. 

Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur darf ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten werden. In Berlin sind das beispielsweise generell sechs Jahre, im Bereich der Medizin neun Jahre. Festgeschriebene Altersgrenzen, bis wann eine Juniorprofessur angetreten werden darf, gibt es deutschlandweit nicht.

Um zu den besten Bewerber:innen zu gehören, sollten die Kandidat:innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Herausragende Promotion
  • nachgewiesene besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten
  • Erfahrungen in der Lehre mit nachgewiesener pädagogischer Eignung
  • Einschlägige Publikationen
  • Tätigkeit als Postdoc
  • Erfahrungen im Einwerben von Drittmitteln
  • Forschungsaufenthalt im Ausland


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Befristung der Juniorprofessur

Ein:e Juniorprofessor:in wird in der Regel zunächst für drei, manchmal auch für vier Jahre ernannt. Im Anschluss findet eine Zwischenevaluation der zuständigen Fakultät statt. Hat sich der Nachwuchswissenschaftler oder die Nachwuchswissenschaftlerin bewährt, kann die Juniorprofessur auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden. 

Allerdings ist diese Position keine Garantie für einen späteren Ruf auf eine reguläre Professur – allein schon aufgrund der begrenzten Anzahl an W2- und W3-Professuren. Unabhängig davon muss sich der Juniorprofessor während der sechs Jahre qualifiziert haben, um dauerhaft als Professor:in arbeiten zu können. Weniger als die Hälfte der Juniorprofessuren wird in Deutschland mit einem Tenure Track ausgestattet, der nach einer befristeten Bewährungszeit die Zusage zu einer Lebenszeitprofessur umfasst: 2022 waren es laut des Statistischen Bundesamts 795 der insgesamt 1.800 Juniorprofessuren.

Um die Zukunft der Juniorprofessoren ist es dennoch generell gut bestellt, ergab eine Studie des Instituts für Hochschulforschung (HoF) in Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Jahr 2015. Danach werden 85 Prozent der Juniorprofessor:innen auf eine ordentliche Professur berufen, zwei Drittel von ihnen sogar zwei oder drei Jahre vor dem Ende der offiziell sechsjährigen Laufzeit.

Auch die übrigen 15 Prozent sitzen der Studie zufolge nicht auf der Straße: Sechs Prozent wechseln auf eine andere Qualifikationsstelle, etwa um zu habilitieren, und der restliche Anteil arbeitet nach der Juniorprofessur im Hochschul- oder Forschungsmanagement, in der Wirtschaft oder auch als Lehrkraft an einer Schule. 

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Aufgaben eines Juniorprofessors oder einer Juniorprofessorin

Juniorprofessor:innen erfüllen prinzipiell die gleichen Aufgaben wie reguläre Professor:innen: Sie dürfen Promotionen betreuen, haben Lehrverpflichtungen und Personalverantwortung, betreuen Studierende und Doktorand:innen, beantragen Drittmittelprojekte, arbeiten in Gremien und erledigen administrative Aufgaben. Ihr Lehrdeputat ist im Vergleich zur regulären Professur allerdings um etwa die Hälfte reduziert, um das individuelle Forschungsprofil schärfen und sich mit Mentor:innen austauschen zu können.

Gehalt eines Juniorprofessors oder einer Juniorprofessorin

Juniorprofessor:innen werden in der Regel bei Einstellung zunächst auf Zeit verbeamtet. Die Vergütung richtet sich nach der Besoldungsordnung W1, der Gehaltstabelle für Wissenschaftler:innen. Die Höhe des Grundgehalts wird von den Bundesländern festgelegt, sofern ein:e Professor:in von einer Hochschule berufen worden ist, oder vom Bund selbst, wenn er oder sie an einer Einrichtung des Bundes tätig ist. 

Je nachdem, welche Besoldungstabelle gilt, liegt das Grundgehalt 2024 zwischen 4.769,20 Euro brutto in Mecklenburg-Vorpommern und 5.449,89 Euro brutto in Baden-Württemberg. Von diesen Beträgen sind Lohnsteuern sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Die exakte W1-Grundbesoldung für jedes Bundesland finden Sie im Artikel „Was verdient ein:e Professor:in?”. In Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg können Juniorprofessor:innen ihr Grundgehalt bei der Berufung über zusätzliche Leistungsbezüge aufstocken.

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