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Hauptberufliche Vizepräsidentin oder hauptberuflicher Vizepräsident für Forschung (m/w/d)
Humboldt-Universität zu Berlin
einer hauptberuflichen Vizepräsidentin oder eines hauptberuflichen Vizepräsidenten für Forschung (m/w/d)
zu besetzen. Stellung und Aufgaben der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten (m/w/d) ergeben sich insbesondere aus § 10 ff. der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in Verbindung mit § 57 Berliner Hochschulgesetz. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden neben einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Studium Erfahrungen im Management großer wissenschaftlicher Einrichtungen, Leitungserfahrung mit Personalverantwortung, Verständnis für die verschiedenen Forschungskulturen einer Universität und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie internationale Orientierung erwartet.Darüber hinaus bringen Sie mit: Teamfähigkeit, hochschulpolitisches Engagement, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit und Verständnis von intersektoraler Gleichstellung und Diversität. Kompetenzen und Erfahrungen in Konzeption, Antragstellung und Umsetzung von Einzel- und Verbundanträgen sowie in der Strategieentwicklung und Steuerung großer komplexer Forschungsverbünde werden vorausgesetzt ebenso wie Erfahrungen in der Forschungskooperation mit Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen gesellschaftlichen Gruppen.
Darüber hinaus sind Erfahrungen in der Entwicklung von Strategien von Universitätsverbünden wie der BUA erwünscht. Kenntnisse der nationalen, europäischen sowie internationalen Förderprogramme und -strukturen werden erwartet.
Von Erfahrungen in der Förderung und Gestaltung wissenschaftlicher Karrieren sowie Kenntnissen der Instrumentarien der Hochschulentwicklung wird ausgegangen. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident (m/w/d) wird auf Vorschlag des Kuratoriums vom Konzil für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Präsidiums sind hauptberuflich tätig. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident (m/w/d) wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt oder erhält eine Vergütung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses (ÖRAV). Die Bezüge bzw. die Vergütung sind landesrechtlich geregelt (LBesG i. V. m. BBesG BE, AV FLB Hochschulleitung) und umfassen ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 sowie einen Funktionsleistungsbezug. Die Humboldt-Universität zu Berlin strebt an, dass Frauen im Präsidium angemessen vertreten sind, und fordert deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer VPF-HU-25 bis zum 14. November 2025 möglichst in elektronischer Form an die
Abteilung V – Hochschulen
Referat V C
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin
E-Mail-Adresse: VCHochschulen@senwgp.berlin.de
Kontakt
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