Öffentlicher Dienst: Gehalt
Entgelttabellen, Erfahrungsstufen: Wie viel verdient man im öffentlichen Dienst?

Zwei Führungskräfte im öffentlichen Dienst unterhalten sich gut gelaunt

Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist tariflich geregelt. © VioletaStoimenova / iStock

Was verdienen Angestellte im öffentlichen Dienst, und wovon hängt das Gehalt ab? Überblick über Entgelttabellen (TVöD, TV-L), Erfahrungsstufen und Gehaltsstruktur. 

Veröffentlicht: 23.06.2024

Von: Florian Heil, Maresa Wolbert

Beim Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) kam es nach zähen Verhandlungen im April 2023 eine Einigung, die rückwirkend zum 1. Januar des Jahres galt und deutliche Gehaltserhöhungen für die Angestellten ergab. Es wurde vereinbart:

  • Ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, aufgesplittet in eine Einmalzahlung im Juni 2023 (1.240 Euro) und monatliche Auszahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024.
  • Eine Nullrunde für 2023, es gelten noch bis 29. Februar 2024 die Entgelttabellen vom 1. April 2022.
  • Ab März 2024 erfolgt eine zweistufige Gehaltserhöhung: Zunächst wird das Tabellenentgelt um 200 Euro, in einem zweiten Schritt dann nochmals um 5,5 Prozent angehoben. Mindestens wird das Gehalt um 340 Euro angehoben.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis 31. Dezember 2024 und wird wirkungsgleich für Beamte und Beamtinnen übernommen.

Entgelttabelle TVöD Bund 2024* in Euro, brutto pro Monat

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E15Ü

6.670,43

7.379.87

8.051,94

8.500,01

8.604,56

E15

5.504,00

5.863,92

6.265,40

6.813,49

7.377,29

7.748,20

E14

5.003,84

5.329,75

5.755,37

6.227,68

6.754,16

7.132,13

E13

4.628,76

4.985,95

5.392,57

5.834,04

6.353,53

6.635,44

E12

4.170,32

4.581,34

5.061,67

5.594,63

6.220,01

6.516,74

E11

4.032,38

4.410,41

4,765,62

5.151,01

5.678,44

5.975,19

E10

3.895,33

4.191,53

4.528,25

4.893,44

5.300,10

5.433,63

E9c

3.757,21

4.013,80

4.334,08

4.683,04

5.061,38

5.182,84

E9b

3.619,09

3.732,32

4.029,91

4.352,06

4.706,63

5.003,35

E9a

3.480,97

3.699,68

3.759,84

3.963,16

4.335,69

4.483,10

E8

3.281,44

3.486,59

3.628,68

3.770,54

3.922,69

3.995,85

E7

3.095,23

3.331,58

3.472,38

3.614,47

3.748,49

3.820,45

E6

3.042,04

3.236,55

3.372,94

3.507,92

3.640,49

3.708,02

E5

2.928,99

3.117,67

3.245,11

3.380,06

3.505,47

3.570,28

E4

2.802,62

2.993,55

3.153,75

3.253,48

3.353,20

3.411,60

E3

2.762,69

2.968,02

3.017,99

3.132,21

3.217,92

3.296,42

E2Ü

2.261,60

2.835,82

2.921,62

3.036,03

3.114,63

3.173,31

E2

2.582,16

2.784,28

2.834,67

2.906,58

3.064,63

3.229,97

E1

-

2.355,52

2.388,86

2.430,55

2.469,42

2.569,47

*) gültig von 1.3.2024 bis 31.12.2024

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Für Beschäftigte von Kommunen – also in Städten und Gemeinden wie beispielsweise Klimaschutzmanager:innen – gilt der Tarifvertrag öffentlicher Dienst VKA. Er unterscheidet sich nur geringfügig vom TVöD Bund.

Entgelttabelle TVöD VKA 2024* in Euro, brutto pro Monat

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E15Ü

6.752,60

7.462,01

8.134,09

8.582,18

8.686,69

E15

5.504,00

5.863,92

6.265,40

6.813,49

7.377,29

7.748,20

E14

5.003,84

5.329,75

5.755,37

6.227,68

6.754,16

7.132,13

E13

4.628,76

4.985,95

5.392,57

5.834,04

6.353,53

6.635,44

E12

4.170,32

4.581,34

5.061,67

5.594,63

6.220,01

6.516,74

E11

4.032,38

4.410,41

4,765,62

5.151,01

5.678,44

5.975,19

E10

3.895,33

4.191,53

4.528,25

4.893,44

5.300,10

5.433,63

E9c

3.787,84

4.052,08

4.339,43

4.649,06

4.981,91

5.220,52

E9b

3.566,89

3.814,56

3.969,97

4.429,89

4.702,42

5.018,11

*) gültig von 1.3.2024 bis 31.12.2024

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Beschäftigte der Länder, also beispielsweise wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an Hochschulen oder Angestellte in Landesbehörden, werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Der TV-L gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen, das nach einem eigenständigen Tarifvertrag (TV-H, vergleichbar zum TV-L) vergütet. Auch beim TV-L gibt es Sondertarifverträge für Beschäftigte im Pflegedienst (TV-L KR) sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L SuE).

Der Tarifstreit zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und den Gewerkschaften ist beigelegt. Die Parteien einigten sich darauf, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen:

  • zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben
  • zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.


Entgelttabelle TV-L 2024* in Euro, brutto pro Monat

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E1

-

2.094,49

2.125,06

2.161,78

2.198,51

2.290,30

E2

2.302,84

2.504,49

2.565,69

2.626,88

2.767,62

2.914,51

E2Ü

2.369,86

2.577,93

2.657,48

2.755,41

2.822,72

2.914,51

E3

2.468,79

2.681,96

2.743,16

2.841,06

2.920,62

2.987,93

E4

2.500,70

2.718,69

2.871,67

2.957,34

3.043,02

3.098,08

E5

2.618,93

2.834,95

2.957,34

3.073,61

3.167,15

3.230,26

E6

2.725,66

2.945,10

3.067,49

3.192,41

3.274,43

3.362,77

E7

2.772,35

2.994,05

3.160,84

3.287,05

3.388,03

3.476,36

E8

2.946,46

3.173,48

3.299,66

3.419,58

3.552,10

3.634,13

E9a

3.136,59

3.369,08

3.419,58

3.520,54

3.939,07

4.055,96

E9b

3.136,59

3.369,08

3.520,54

3.939,07

4.295,09

4.423,96

E10

3.523,62

3.764,77

4.040,88

4.322,55

4.858,48

5.004,24

E11

3.652,64

3.898,38

4.178,29

4.604,26

5.222,60

5.379,28

E12

3.774,86

4.040,88

4.604,26

5.098,93

5.737,87

5.910,00

E13

4.188,38

4.508,07

4.748,54

5.215,72

5.861,53

6.037,38

E13Ü

4.508,07

4.748,54

5.593,59

6.246,27

6.433,67

E14

4.542,64

4.885,93

5.167,63

5.593,59

6.246,27

6.433,67

E15

5.017,31

5.394,35

5.593,59

6.301,27

6.837,15

7.042,26

E15Ü

6.122,63

6.795,90

7.434,88

7.853,95

7.957,04

*Tariferhöhung ab 1. November 2024 um 200 Euro

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

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Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst sind in der Regel entweder angestellt (Beschäftigte) oder verbeamtet. Die Vergütung für Angestellte und Beamt:innen im öffentlichen Dienst ist öffentlich in den TVöD-Tabellen bzw, Besoldungstabellen einsehbar.

Für einige Berufs- und Beschäftigungsgruppen sind im öffentlichen Dienst eigene Versionen des Tarifvertrages TVöD vorgesehen. Der Sozial- und Erziehungsdienst wird beispielsweise nach TVöD-SuE vergütet, um der Differenzierung der verschiedenen Aufgabenfelder im sozialen Bereich Rechnung zu tragen. Grundsätzlich teilen sich die TVöD-Tabellen in verschiedene Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen auf.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet, die für deren spezielle Tätigkeit vorgesehen ist. Diese reichen von Gruppe 1 bis Gruppe 15, wobei einige Gruppen noch unterteilt sind 

In welche Gruppe die Beschäftigten eingeteilt werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA), 

  • Generell sind die Entgeltgruppen 1 bis 4 für an- und ungelernte Beschäftigte gedacht 
  • Die Gruppen 5 bis 9a betreffen Personen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung
  • In die Gruppen 9b bis 12 gruppieren sich Akademik:innen mit (mindestens) einem Bachelorabschluss
  • während für die Gruppen E13 bis E15 in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Masterabschluss nötig ist.

Das Gehalt steigt im öffentlichen Dienst mit zunehmender Berufserfahrung an. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1, in der nur fünf Stufen vorgesehen sind, werden den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich sechs Stufen zugeordnet:

  • Das Gehalt der Stufe 1 wird in der Regel gezahlt, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, 
  • Stufe 2 folgt nach einem Jahr, 
  • Stufe 3 nach drei Jahren, 
  • Stufe 4 nach sechs Jahren, 
  • Stufe 5 nach zehn Jahren und
  • Stufe 6 nach 15 Jahren.

Von dieser Regelung darf aber abgewichen werden, beispielsweise um den Personalbedarf zu decken oder um qualifizierte Fachkräfte zu binden. Auch Leistungskriterien dürfen in den Stufen 4 bis 6 angewandt werden, um die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe zu verkürzen oder zu verlängern.

Eine  roh zusammengeschusterte Treppe an einer Wand als Symbolbild für die Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst

Das Gehalt im öffentlichen Dienst steigt mit Durchlaufen verschiedener Erfahrungsstufen an. © Anika Mikkelson / unsplash.com

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Neben den beiden oben genannten Tarifverträgen und den daraus resultierenden Entgelttabellen gibt es weitere spartenspezifische Tarifverträge im öffentlichen Dienst für die Bereiche 

Zu eigenständigen Mantel- und Entgelttarifverträgen zählt auch der Tarifvertrag für die Krankenhausärzte (TV-Ärzte/ VKA). Er wird zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geschlossen.

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