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Öffentlicher Dienst: Gehalt
Entgelttabellen, Erfahrungsstufen: Wie viel verdient man im öffentlichen Dienst?

Was verdienen Angestellte im öffentlichen Dienst, und wovon hängt das Gehalt ab? Überblick über Entgelttabellen (TVöD, TV-L), Erfahrungsstufen und Gehaltsstruktur. 

Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist tariflich geregelt. © testfight / photocase.de
Artikelinhalt
  • Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
  • Gehaltsstruktur im öffentlichen Dienst
  • Gehalttabelle TVöD Bund und Kommunen (VKA)
  • Spartenspezifische Tarifverträge
  • Gehalt nach TV-L (Tarifvertrag der Länder)

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Das Gehalt im öffentlichen Dienst wird in den Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart. Eine solche Übereinkunft gilt in der Regel für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Über den Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird im Herbst 2023 neu verhandelt.

Beim Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) kam es nach zähen Verhandlungen im April 2023 eine Einigung, die rückwirkend zum 1. Januar des Jahres gilt und deutliche Gehaltserhöhungen für die Angestellten ergab. Es wurde vereinbart:

  • Ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, aufgesplittet in eine Einmalzahlung im Juni 2023 (1.240 Euro) und monatliche Auszahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024.
  • Eine Nullrunde für 2023, es gelten noch bis 29. Februar 2024 die Entgelttabellen vom 1. April 2022.
  • Ab März 2024 erfolgt eine zweistufige Gehaltserhöhung: Zunächst wird das Tabellenentgelt um 200 Euro, in einem zweiten Schritt dann nochmals um 5,5 Prozent angehoben. Mindestens wird das Gehalt um 340 Euro angehoben.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren bis 31. Dezember 2024 und soll wirkungsgleich für Beamte und Beamtinnen übernommen werden.


Aktuelle Stellenangebote im öffentlichen Dienst
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    30.08.2023 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bergisch Gladbach
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Gehaltsstruktur im öffentlichen Dienst

Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst sind in der Regel entweder angestellt (Beschäftigte) oder verbeamtet. Die Vergütung für Angestellte und Beamt:innen im öffentlichen Dienst ist öffentlich in den TVöD-Tabellen bzw, Besoldungstabellen einsehbar.

Für einige Berufs- und Beschäftigungsgruppen sind im öffentlichen Dienst eigene Versionen des Tarifvertrages TVöD vorgesehen. Der Sozial- und Erziehungsdienst wird beispielsweise nach TVöD-SuE vergütet, um der Differenzierung der verschiedenen Aufgabenfelder im sozialen Bereich Rechnung zu tragen. Grundsätzlich teilen sich die TVöD-Tabellen in verschiedene Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen auf.

Entgeltgruppen

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet, die für deren spezielle Tätigkeit vorgesehen ist. Diese reichen von Gruppe 1 bis Gruppe 15, wobei einige Gruppen noch unterteilt sind 

In welche Gruppe die Beschäftigten eingeteilt werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA), 

  • Generell sind die Entgeltgruppen 1 bis 4 für an- und ungelernte Beschäftigte gedacht 
  • Die Gruppen 5 bis 9a betreffen Personen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung. 
  • In die Gruppen 9b bis 12 gruppieren sich Akademik:innen mit (mindestens) einem Bachelorabschluss, 
  • während für TVöD 13 bis 15 in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Masterabschluss nötig ist.

Erfahrungsstufen

Das Gehalt steigt im öffentlichen Dienst mit zunehmender Berufserfahrung an. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1, in der nur fünf Stufen vorgesehen sind, werden den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich sechs Stufen zugeordnet:

  • Das Gehalt der Stufe 1 wird in der Regel gezahlt, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, 
  • Stufe 2 folgt nach einem Jahr, 
  • Stufe 3 nach drei Jahren, 
  • Stufe 4 nach sechs Jahren, 
  • Stufe 5 nach zehn Jahren und
  • Stufe 6 nach 15 Jahren.

Von dieser Regelung darf aber abgewichen werden, beispielsweise um den Personalbedarf zu decken oder um qualifizierte Fachkräfte zu binden. Auch Leistungskriterien dürfen in den Stufen 4 bis 6 angewandt werden, um die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe zu verkürzen oder zu verlängern.

Das Gehalt im öffentlichen Dienst steigt mit Durchlaufen verschiedener Erfahrungsstufen an. © Anika Mikkelson / unsplash.com

Das verdienen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Um einen Eindruck zu bekommen, in welchem Gehaltsbereich sich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bewegen, folgt hier beispielhaft die aktuelle Entgelttabelle TVöD, Bereich Bund. So machen die Erfahrungsstufen einen kräftigen Gehaltssprung möglich, bei E 15 beispielsweise rund 42 Prozent, bei E 2 immerhin noch rund 28 Prozent. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 verdienen im Laufe ihrer Karriere sogar knapp 51 Prozent mehr, sofern sie alle Erfahrungsstufen durchlaufen.

Entgelttabelle TVöD, Bereich Bund, 2022
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E1 - 2.015,52 2.048,86 2.090,55 2.129,42 2.229,47
E2 2.242,16 2.439,13 2.486,89 2.555,05 2.704,86 2.861,58
E2Ü 2.261,60 2.487,98 2.569,31 2.677,75 2.752,26 2.807,88
E3 2.418,66 2.613,29 2.660,65 2.768,92 2.850,16 2.924,58
E4 2.456,51 2.637,49 2.789,34 2.883,87 2.978,39 3.033,74
E5 2.576,29 2.755,14 2.875,93 3.003,85 3.122,72 3.184,15
E6 2.683,45 2.867,82 2.997,10 3.125,04 3.250,70 3.314,71
E7 2.733,87 2.957,90 3.091,36 3.226,04 3.353,07 3.421,28
E8 2.910,37 3.104,82 3.239,51 3.373,97 3.518,19 3.587,54
E9a 3.099,50 3.306,81 3.363,83 3.556,55 3.909,66 4.049,38
E9b 3.230,42 3.341,54 3.619,82 3.925,18 4.261,26 4.542,51
E9c 3.361,34 3.604,55 3.908,13 4.238,90 4.597,52 4.712,64
E10 3.492,26 3.773,01 4.092,18 4.438,33 4.823,79 4.950,36
E11 3.622,16 3.980,48 4.317,18 4.682,47 5.182,41 5.463,69
E12 3.752,91 4.142,50 4.597,79 5.102,97 5.695,74 5.977,00
E13 4.187,45 4.526,02 4.911,44 5.329,90 5.822,30 6.089,52
E14 4.542,98 4.851,90 5.255,33 5.703,01 6.202,05 6.560,31
E15 5.017,06 5.358,22 5.738,77 6.258,28 6.792,69 7.144,27
E15Ü 6.122,68 6.795,14 7.432,17 7.856,88 7.955,98 –
Quelle: Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Die Entgelttabelle TVöD für die kommunalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weicht nur geringfügig von der Entgelttabelle im Bereich Bund ab. So bekommen Beschäftigte von Städten, Gemeinden oder Landkreisen der Gruppen 9a, b und c teils deutlich andere Vergütungen für ihre Tätigkeiten. Die Gruppen 2Ü und 15Ü wiederum fehlen in der Entgelttabelle TVöD für die kommunalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

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Spartenspezifische Tarifverträge

Neben den beiden oben genannten Tarifverträgen und den daraus resultierenden Entgelttabellen gibt es weitere spartenspezifische Tarifverträge im öffentlichen Dienst für die Bereiche 

  • Sozial- und Erziehungsdienst 
  • Verwaltung
  • Versorgungsbetriebe  
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Sparkassen 
  • Flughäfen
  • Entsorgung

Zu eigenständigen Mantel- und Entgelttarifverträgen zählt auch der Tarifvertrag für die Krankenhausärzte (TV-Ärzte/ VKA). Er wird zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geschlossen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Beschäftigte der Kommunen, also von Städten, Gemeinden oder Landkreisen, werden nach TVöD bezahlt – Beschäftigte der Bundesländer jedoch nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Der TV-L gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen, das nach einem eigenständigen Tarifvertrag (TV-H, vergleichbar zum TV-L) vergütet. Auch beim TV-L gibt es Sondertarifverträge für Beschäftigte im Pflegedienst (TV-L KR) sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L S).

Entgelttabelle TV-L, gültig bis 30. September 2023, Bruttogehalt pro Monat in Euro
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E1 - 2.094,49 2.125,06 2.161,78 2.198,51 2.290,30
E2 2.302,84 2.504,49 2.565,69 2.626,88 2.767,62 2.914,51
E2Ü 2.369,86 2.577,93 2.657,48 2.755,41 2.822,72 2.914,51
E3 2.468,79 2.681,96 2.743,16 2.841,06 2.920,62 2.987,93
E4 2.500,70 2.718,69 2.871,67 2.957,34 3.043,02 3.098,08
E5 2.618,93 2.834,95 2.957,34 3.073,61 3.167,15 3.230,26
E6 2.725,66 2.945,10 3.067,49 3.192,41 3.274,43 3.362,77
E7 2.772,35 2.994,05 3.160,84 3.287,05 3.388,03 3.476,36
E8 2.946,46 3.173,48 3.299,66 3.419,58 3.552,10 3.634,13
E9a 3.136,59 3.369,08 3.419,58 3.520,54 3.939,07 4.055,96
E9b 3.136,59 3.369,08 3.520,54 3.939,07 4.295,09 4.423,96
E10 3.523,62 3.764,77 4.040,88 4.322,55 4.858,48 5.004,24
E11 3.652,64 3.898,38 4.178,29 4.604,26 5.222,60 5.379,28
E12 3.774,86 4.040,88 4.604,26 5.098,93 5.737,87 5.910,00
E13 4.188,38 4.508,07 4.748,54 5.215,72 5.861,53 6.037,38
E13Ü – 4.508,07 4.748,54 5.593,59 6.246,27 6.433,67
E14 4.542,64 4.885,93 5.167,63 5.593,59 6.246,27 6.433,67
E15 5.017,31 5.394,35 5.593,59 6.301,27 6.837,15 7.042,26
E15Ü 6.122,63 6.795,90 7.434,88 7.853,95 7.957,04 –
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Autoren
Florian Heil, Maresa Wolbert
Erschienen in
academics - Juli 2023

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