Gehaltsstruktur im öffentlichen Dienst
Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst sind in der Regel entweder angestellt (Beschäftigte) oder verbeamtet. Die Vergütung für Angestellte und Beamt:innen im öffentlichen Dienst ist öffentlich in den TVöD-Tabellen bzw, Besoldungstabellen einsehbar.
Für einige Berufs- und Beschäftigungsgruppen sind im öffentlichen Dienst eigene Versionen des Tarifvertrages TVöD vorgesehen. Der Sozial- und Erziehungsdienst wird beispielsweise nach TVöD-SuE vergütet, um der Differenzierung der verschiedenen Aufgabenfelder im sozialen Bereich Rechnung zu tragen. Grundsätzlich teilen sich die TVöD-Tabellen in verschiedene Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen auf.
Entgeltgruppen
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet, die für deren spezielle Tätigkeit vorgesehen ist. Diese reichen von Gruppe 1 bis Gruppe 15, wobei einige Gruppen noch unterteilt sind
In welche Gruppe die Beschäftigten eingeteilt werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA),
- Generell sind die Entgeltgruppen 1 bis 4 für an- und ungelernte Beschäftigte gedacht
- Die Gruppen 5 bis 9a betreffen Personen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung.
- In die Gruppen 9b bis 12 gruppieren sich Akademik:innen mit (mindestens) einem Bachelorabschluss,
- während für TVöD 13 bis 15 in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Masterabschluss nötig ist.
Erfahrungsstufen
Das Gehalt steigt im öffentlichen Dienst mit zunehmender Berufserfahrung an. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1, in der nur fünf Stufen vorgesehen sind, werden den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich sechs Stufen zugeordnet:
- Das Gehalt der Stufe 1 wird in der Regel gezahlt, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt,
- Stufe 2 folgt nach einem Jahr,
- Stufe 3 nach drei Jahren,
- Stufe 4 nach sechs Jahren,
- Stufe 5 nach zehn Jahren und
- Stufe 6 nach 15 Jahren.
Von dieser Regelung darf aber abgewichen werden, beispielsweise um den Personalbedarf zu decken oder um qualifizierte Fachkräfte zu binden. Auch Leistungskriterien dürfen in den Stufen 4 bis 6 angewandt werden, um die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe zu verkürzen oder zu verlängern.
Das verdienen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Um einen Eindruck zu bekommen, in welchem Gehaltsbereich sich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bewegen, folgt hier beispielhaft die aktuelle Entgelttabelle TVöD, Bereich Bund. So machen die Erfahrungsstufen einen kräftigen Gehaltssprung möglich, bei E 15 beispielsweise rund 42 Prozent, bei E 2 immerhin noch rund 28 Prozent. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 verdienen im Laufe ihrer Karriere sogar knapp 51 Prozent mehr, sofern sie alle Erfahrungsstufen durchlaufen.
Die Entgelttabelle TVöD für die kommunalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weicht nur geringfügig von der Entgelttabelle im Bereich Bund ab. So bekommen Beschäftigte von Städten, Gemeinden oder Landkreisen der Gruppen 9a, b und c teils deutlich andere Vergütungen für ihre Tätigkeiten. Die Gruppen 2Ü und 15Ü wiederum fehlen in der Entgelttabelle TVöD für die kommunalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Spartenspezifische Tarifverträge
Neben den beiden oben genannten Tarifverträgen und den daraus resultierenden Entgelttabellen gibt es weitere spartenspezifische Tarifverträge im öffentlichen Dienst für die Bereiche
Zu eigenständigen Mantel- und Entgelttarifverträgen zählt auch der Tarifvertrag für die Krankenhausärzte (TV-Ärzte/ VKA). Er wird zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geschlossen.