Arbeitgeber für Dezernenten
Dezernenten, die als Quereinsteiger in eine Behörde kommen, sind in der Regel akademisch ausgebildete Experten für ihren jeweiligen Aufgabenbereich, also etwa Betriebs- oder Volkswirte, Juristen oder Bauingenieure. Mancherorts lautet die Bezeichnung statt Dezernat „Referat“ – so zum Beispiel in der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Leiter der Geschäftsbereiche werden dort entsprechend als Referenten bezeichnet.
Neben Stadt- und Landkreisverwaltungen, Gerichten und bei der Polizei werden Dezernentenstellen beispielsweise auch bei Bezirksregierungen, Landesämtern, Ministerien und Bundesbehörden besetzt. Auch die Bundeswehrverwaltung beschäftigt Beamte des höheren Dienstes als Dezernenten.
Auch Hochschulverwaltungen gliedern sich in Dezernate – beziehungsweise Geschäftsbereiche oder Referate –, für deren Leitung fachlich qualifizierte Führungskräfte benötigt werden. Häufig sind die Dezernenten an Hochschulverwaltungen selbst promoviert. Typische Geschäftsbereiche sind etwa Finanzen, Personal, Studium und Lehre, Forschung, Internationales sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Dezernenten, die einen dieser Geschäftsbereiche leiten, zählen zu den nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern einer Hochschule.
Verbeamtung bei Dezernenten
Innerhalb der Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst ist der Dezernent in der Regel dem höheren Dienst zugeordnet, in kleineren Behörden manchmal auch dem gehobenen Dienst.
Eine Verbeamtung ist bei Dezernenten vor allem in kommunalen, Landes- und Bundesbehörden üblich – wenn die notwendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn erfüllt sind. Das gilt auch für Quereinsteiger mit Hochschulabschluss, die sich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für eine Dezernentenstelle empfehlen können, etwa Betriebs- oder Volkswirte, Juristen oder Bauingenieure.
Nicht immer aber erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit. In kommunalen Verwaltungen sind Dezernenten meist Wahlbeamte auf Zeit – ebenso, wie es die gewählten Bürgermeister und Landräte für die Dauer ihrer Amtszeit sind.