Dezernent in Behörden und Hochschulen
Als Dezernent:in an die Verwaltungsspitze: Arbeitgeber, Aufgaben und Gehalt

Ein lächelnder Dezernent in seinem Büro

Ein Dezernent oder eine Dezernentin leitet einen Geschäftsbereich in Behörden oder an Hochschulen. © Bartek Szewcyk / iStock

Dezernenten und Dezernentinnen übernehmen die Leitung ganzer Geschäftsbereiche einer Verwaltung und sind auf kommunaler Ebene meist nur der Behördenleitung unterstellt. Auch an Hochschulen, Landes- und Bundesbehörden arbeiten Dezernent:innen in verantwortlicher Position.

Veröffentlicht: 13.11.2023

Von: Frauke Noweck

Dezernent:innenen leiten einen bestimmten Geschäftsbereich einer Behörde – ein Dezernat – und haben dafür eigene Entscheidungsbefugnisse. Sie handeln dabei jedoch auch im Auftrag und im Sinne der Behördenleitung. Der Begriff „Dezernent“ leitet sich ab vom lateinischen „decernere“ für „entscheiden” oder „bestimmen“. 

„Dezernent:in“ ist keine feste Amtsbezeichnung, sondern eine organisationsrechtliche Funktionsbezeichnung, die in verschiedenen Behörden unterschiedliche Positionen und Aufgabengebiete beschreiben kann. Je nach Region, Art der Behörde und konkreter Funktion gibt es in Deutschland darüber hinaus noch unterschiedliche Bezeichnungen für Dezernent:innen: etwa Stadtrat oder Stadträtin, Beigeordnete:r, Referent:in oder Senator:in. Der Leiter des Finanzdezernats wird meist als Kämmerer bezeichnet. 

Die Dezernate sind je nach Behördenart organisatorisch oder nach inhaltlichen Schwerpunkten voneinander abgegrenzt. So gibt es in Stadtverwaltungen beispielsweise meist je ein Dezernat für Finanzen, für Bauen und Stadtplanung, für Soziales, für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten und manchmal noch einige mehr. Diese wiederum teilen sich auf in unterschiedliche Fachbereiche, deren Leiter:in dem Dezernenten oder der Dezernentin unterstellt sind.

In einer solchen kommunalen Verwaltung nehmen die Dezernent:innen eine prominente Position ein. Sie sind meist nur der Behördenleitung unterstellt, gehören also zur Verwaltungsspitze. Bei ihnen laufen alle Fäden ihres Geschäftsbereichs zusammen, sie sind für alle dort getroffenen Entscheidungen verantwortlich. Sie vertreten die Behörde für ihren jeweiligen Geschäftsbereich auch nach außen, zum Beispiel in Gremien und gegenüber der Presse. Auf kommunaler Ebene ist mindestens ein:e Dezernent:in immer auch Vertreter der Behördenleitung – zum Beispiel des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin – für alle verwaltungsrechtlichen Aufgaben. 

Auch in Landes- und Bundesbehörden gibt es nach Organisations- und Sachgebieten organisierte Dezernate, allerdings sind sie dort eher auf der unteren bis mittleren Verwaltungsebene angesiedelt. Dort untersteht ein Dezernent oder eine Dezernentin in der Regel nicht unmittelbar der Behördenleitung. 

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Dezernent.innen, die als Quereinsteiger in eine Behörde kommen, sind in der Regel akademisch ausgebildete Expert:innen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich, also etwa Betriebs- oder Volkswirt:innen, Jurist:innen oder Bauingenieur:innen. Mancherorts lautet die Bezeichnung statt Dezernat „Referat“ – so zum Beispiel in der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Leitenden der Geschäftsbereiche werden dort entsprechend als Referent:innen bezeichnet. 

Neben Stadt- und Landkreisverwaltungen, Gerichten und bei der Polizei werden Dezernentenstellen beispielsweise auch bei

  • Bezirksregierungen,
  • Landesämtern,
  • Ministerien und
  • Bundesbehörden

besetzt. Auch die Bundeswehrverwaltung beschäftigt Beamte und Beamtinnen des höheren Dienstes als Dezernent:innen.

Auch Hochschulverwaltungen gliedern sich in Dezernate – beziehungsweise Geschäftsbereiche oder Referate –, für deren Leitung fachlich qualifizierte Führungskräfte benötigt werden. Häufig sind die Dezernent:innen an Hochschulverwaltungen selbst promoviert. Typische Geschäftsbereiche sind etwa Finanzen, Personal, Studium und Lehre, Forschung, Internationales sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Dezernent:innen, die einen dieser Geschäftsbereiche leiten, zählen zu den nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen einer Hochschule. 

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Innerhalb der Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst ist der Dezernent oder die Dezernentin in der Regel dem höheren Dienst zugeordnet, in kleineren Behörden manchmal auch dem gehobenen Dienst. 

Eine Verbeamtung ist bei Dezernent:innen vor allem in kommunalen, Landes- und Bundesbehörden üblich – wenn die notwendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn erfüllt sind. Das gilt auch für Quereinsteiger:innen mit Hochschulabschluss, die sich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für eine Dezernentenstelle empfehlen können.  

Nicht immer aber erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit. In kommunalen Verwaltungen sind Dezernent:innen meist Wahlbeamte auf Zeit – ebenso, wie es die gewählten Bürgermeister:innen und Landrät:innen für die Dauer ihrer Amtszeit sind. 

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Als (Wahl-)Beamte im höheren Dienst werden Dezernenten entweder nach A-Besoldungsordnung (ab Besoldungsgruppe A13) oder nach B-Besoldungsordnung vergütet – das Grundgehalt liegt bei mindestens ca. 4.600 Euro (A13, Stufe 1), kann aber auch das Drei- oder Vierfache betragen.

Welche Besoldungsordnung gilt, richtet sich nach der konkreten Funktion, der Anzahl der unterstellten Mitarbeiter:innen und nach dem Arbeitgeber – kommunale, Landes- oder Bundesebene. In der Regel gibt die Besoldungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes vor, wie die entsprechende Position zu vergüten ist. Einen Überblick über die Grundgehälter der verschiedenen Besoldungsordnungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Beamtenbesoldung.

Vor allem an Hochschulen kommt alternativ auch eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst infrage (zum Beispiel Entgeltgruppe E13, E14 oder E15), wenn keine Verbeamtung vorgesehen ist oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Bruttogehälter nach TVöD Bund und Kommunen ab 1. März 2024; weitere Entgelttabellen, z. B. nach TV-L für Landesbehörden und die meisten Hochschulen, finden Sie im Artikel „Entgelttabellen öffentlicher Dienst“.

Gehalt Dezernent nach TVöD Bund/Kommunen* (2024)

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E15Ü

6.670,43 €

7.379,87 €

8.051,94 €

8.500,01 €

8.604,56€

-

E15

5.504,00 €

5.863,92 €

6.265,40 €

6.813,49 €

7.377,29 €

7.748,20€

E14

5.003,84 €

5.329,75 €

5.755,37 €

6.227,68 €

6.754,16 €

7.132,13 €

E13

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

*Brutto-Vergütung für Dezernent:innen bei Eingruppierung in den TVöD Bund/Kommunen gemäß Entgeltgruppe und Stufenzuordnung, gültig 1.3. bis 31.12.2024

Quelle: oeffentlicher-dienst.info © academics
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