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Dezernent in Behörden und Hochschulen
Als Dezernent an die Verwaltungsspitze: Arbeitgeber, Aufgaben und Gehalt

Dezernenten übernehmen die Leitung ganzer Geschäftsbereiche einer Verwaltung und sind auf kommunaler Ebene meist nur dem Behördenleiter unterstellt. Auch an Hochschulen, Landes- und Bundesbehörden arbeiten Dezernenten in verantwortlicher Position.

Alle wichtigen Informationen über das Berufsbild eines Dezernenten © Alexandre Lion / unsplash.com
Artikelinhalt

Dezernent: Definition und Aufgaben

Dezernenten leiten einen bestimmten Geschäftsbereich einer Behörde – ein Dezernat – und haben dafür eigene Entscheidungsbefugnisse. Sie handeln dabei jedoch auch im Auftrag und im Sinne der Behördenleitung. Der Begriff „Dezernent“ leitet sich ab vom lateinischen „decernere“ für „entscheiden” oder „bestimmen“. 

„Dezernent“ ist keine feste Amtsbezeichnung, sondern eine organisationsrechtliche Funktionsbezeichnung, die in verschiedenen Behörden unterschiedliche Positionen und Aufgabengebiete beschreiben kann. Je nach Region, Art der Behörde und konkreter Funktion gibt es in Deutschland darüber hinaus noch unterschiedliche Bezeichnungen für Dezernenten: etwa Stadtrat, Beigeordneter, Referent oder Senator. Der Leiter des Finanzdezernats wird meist als Kämmerer bezeichnet. 

Die Dezernate sind je nach Behördenart organisatorisch oder nach inhaltlichen Schwerpunkten voneinander abgegrenzt. So gibt es in Stadtverwaltungen beispielsweise meist je ein Dezernat für Finanzen, für Bauen und Stadtplanung, für Soziales, für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten und manchmal noch einige mehr. Diese wiederum teilen sich auf in unterschiedliche Fachbereiche, deren Leiter dem Dezernenten unterstellt sind.

In einer solchen kommunalen Verwaltung nehmen die Dezernenten eine prominente Position ein. Sie sind meist nur dem Behördenleiter unterstellt, gehören also zur Verwaltungsspitze. Bei ihnen laufen alle Fäden ihres Geschäftsbereichs zusammen, sie sind für alle dort getroffenen Entscheidungen verantwortlich. Sie vertreten die Behörde für ihren jeweiligen Geschäftsbereich auch nach außen, zum Beispiel in Gremien und gegenüber der Presse. Auf kommunaler Ebene ist mindestens ein Dezernent immer auch Vertreter des Behördenleiters – zum Beispiel des Bürgermeisters – für alle verwaltungsrechtlichen Aufgaben. 

Auch in Landes- und Bundesbehörden gibt es nach Organisations- und Sachgebieten organisierte Dezernate, allerdings sind sie dort eher auf der unteren bis mittleren Verwaltungsebene angesiedelt. Dort untersteht ein Dezernent in der Regel nicht unmittelbar der Behördenleitung. 


Dezernent: Aktuelle Jobs und Stellenangebote
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Arbeitgeber für Dezernenten 

Dezernenten, die als Quereinsteiger in eine Behörde kommen, sind in der Regel akademisch ausgebildete Experten für ihren jeweiligen Aufgabenbereich, also etwa Betriebs- oder Volkswirte, Juristen oder Bauingenieure. Mancherorts lautet die Bezeichnung statt Dezernat „Referat“ – so zum Beispiel in der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Leiter der Geschäftsbereiche werden dort entsprechend als Referenten bezeichnet. 

Neben Stadt- und Landkreisverwaltungen, Gerichten und bei der Polizei werden Dezernentenstellen beispielsweise auch bei Bezirksregierungen, Landesämtern, Ministerien und Bundesbehörden besetzt. Auch die Bundeswehrverwaltung beschäftigt Beamte des höheren Dienstes als Dezernenten.

Auch Hochschulverwaltungen gliedern sich in Dezernate – beziehungsweise Geschäftsbereiche oder Referate –, für deren Leitung fachlich qualifizierte Führungskräfte benötigt werden. Häufig sind die Dezernenten an Hochschulverwaltungen selbst promoviert. Typische Geschäftsbereiche sind etwa Finanzen, Personal, Studium und Lehre, Forschung, Internationales sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Dezernenten, die einen dieser Geschäftsbereiche leiten, zählen zu den nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern einer Hochschule. 

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Verbeamtung bei Dezernenten

Innerhalb der Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst ist der Dezernent in der Regel dem höheren Dienst zugeordnet, in kleineren Behörden manchmal auch dem gehobenen Dienst. 

Eine Verbeamtung ist bei Dezernenten vor allem in kommunalen, Landes- und Bundesbehörden üblich – wenn die notwendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn erfüllt sind. Das gilt auch für Quereinsteiger mit Hochschulabschluss, die sich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für eine Dezernentenstelle empfehlen können, etwa Betriebs- oder Volkswirte, Juristen oder Bauingenieure.  

Nicht immer aber erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit. In kommunalen Verwaltungen sind Dezernenten meist Wahlbeamte auf Zeit – ebenso, wie es die gewählten Bürgermeister und Landräte für die Dauer ihrer Amtszeit sind. 


Besoldung und Gehalt für Dezernenten

Als (Wahl-)Beamte im höheren Dienst werden Dezernenten entweder nach A-Besoldungsordnung (ab Besoldungsgruppe A 13) oder nach B-Besoldungsordnung vergütet. 

Welche Besoldungsordnung gilt, richtet sich nach der konkreten Funktion, der Anzahl der unterstellten Mitarbeiter und nach dem Arbeitgeber – kommunale, Landes- oder Bundesebene. In der Regel gibt die Besoldungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes vor, wie die entsprechende Position zu vergüten ist. 

Vor allem an Hochschulen kommt alternativ auch eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst infrage (zum Beispiel Entgeltgruppe E 13, E 14 oder E 15 nach TV-L), wenn keine Beamtung vorgesehen ist oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen fehlen.  

Gehalt Dezernent (TV-L)*
Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 5.955,87 € 6.610,80 € € 7.232,37 € 7.640, 03 € 7.740,31 € -
E 15 4.880,65 € 5.247,42 € 5.441,24 € 6.129,64 € 6.650,92 € 6.850,45 €
E 14 4.418,91 € 4.752,85 € 5.026,88 € 5.441,24 € 6.076,14 € 6.258,43 €
E 13Ü - 4.385,28 € 4.619,20 € 5.441,24 € 6.076,14 € 6.258,43 €
E 13 4.074,30 € 4.385,28 € 4.619,20 € 5.073,66 € 5.701,88 € 5.872,94 €
*Brutto-Vergütung für Dezernenten bei Eingruppierung in den TV-L (außer Hessen) gemäß Entgeltgruppe und Stufenzuordnung; gültig bis 30.09.2021
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
© academics
Autoren
Frauke Noweck
Erschienen in
academics - Mai 2021

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