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Verbeamtung öffentlicher Dienst
Beamter oder Beamtin werden: Über Voraussetzungen und die unterschiedlichen Laufbahnen

Die Berufswege von Beamt:innen sind in Laufbahnen geordnet. Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst: Was sind die Voraussetzungen und Chancen einer Verbeamtung? Wann ist man Beamt:in auf Probe, wann auf Zeit, wann Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit?

Aktualisiert: 09.07.2026

Von:
Maria Zeitler ,
Maike Schade (mas)
Öffentlicher Dienst Verbeamtung

Artikelinhalt

Definition Beamtenlaufbahn Voraussetzungen: Wie wird man Beamter oder Beamtin? Die Unterschiede der Laufbahngruppen Laufbahnen im Überblick Ablauf der Beamtenlaufbahn Beamtenlaufbahn und Besoldung FAQ: Die Verbeamtung

Definition Beamtenlaufbahn

Eine lächelnde Beamtin am Schreibtisch

© Liubomyr Vorona / iStock

Unter einer Beamtenlaufbahn versteht man die Karriere, die ein Beamter oder eine Beamte durchläuft. Beschrieben ist sie im Laufbahnrecht im Bundesbeamtengesetz (BBG), das die juristische Grundlage dafür bietet. In § 16 heißt es dort: „Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.“

Das bedeutet: Wer Beamtin oder Beamter werden möchte, steigt nicht einfach in einen beliebigen Job im öffentlichen Dienst ein. Entscheidend ist die passende Laufbahn: Sie bestimmt, welche Ämter erreichbar sind, welche Ausbildung oder welcher Studienabschluss nötig ist und in welcher Besoldungsgruppe der Einstieg erfolgt. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst – sowie die Frage, ob Bund, Land oder Kommune der Dienstherr ist.

Voraussetzungen: Wie wird man Beamter oder Beamtin?

Um überhaupt Zugang zu der Laufbahn zu erhalten, muss eine Verbeamtung angestrebt werden. Auch tarifliche Angestellte arbeiten im öffentlichen Dienst, sie sind jedoch von der Möglichkeit einer Beamtenlaufbahn ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass sich Beamt:innen rechtlich von ihnen unterscheiden, denn sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und üben sogenannte „hoheitsrechtliche Befugnisse“ des Landes oder Bundes aus.
 
Wer Beamte:r werden darf, ist in §7 BBG geregelt: Demnach dürfen Personen in das Beamtenverhältnis berufen werden, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Staates, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates sind, dem Deutschland und die EU einen Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben. Außerdem müssen Beamt:innen gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Nicht zuletzt müssen sie die für die entsprechende Laufbahn vorgesehene Vorbildung und Befähigung nachweisen. Eine Besonderheit bei Beamt:innen ist, dass sie keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben, sondern durch einen staatlichen Ernennungsakt mit Urkunde ein Dienstverhältnis eingehen. Die „Besoldung“ genannte Bezahlung wird monatlich im Voraus bezahlt und ist nicht frei verhandelbar, sondern richtet sich nach Besoldungsgruppen.

Welche Laufbahn passt zu welchem Abschluss und Qualifikation?

  • Mit Hauptschulabschluss: einfacher Dienst, heute in vielen Bereichen nur noch eingeschränkt relevant.
  • Mit Realschulabschluss: mittlerer Dienst, häufig mit verwaltungsinterner Ausbildung.
  • Mit Fachhochschulreife oder Abitur: gehobener Dienst, oft über duales Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung.
  • Mit Master, Staatsexamen oder Diplom: höherer Dienst, besonders relevant für Jurist:innen, Lehrkräfte, Ingenieur:innen, Ärzt:innen, Naturwissenschaftler:innen und Verwaltungswissenschaftler:innen.
  • Mit Promotion: kein automatischer Anspruch auf höheren Dienst, aber je nach Fachgebiet und Ausschreibung ein starkes Qualifikationsmerkmal.

Verschiedene Länder haben auch Laufbahngruppen zusammengefasst oder anders benannt. Grundsätzlich orientiert sich die Einstufung aber grob an diesen vier Stufen.

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Die Unterschiede der Laufbahngruppen

Die Aufgaben im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst unterscheiden sich je nach Tätigkeit sowie auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene stark. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die vier Laufbahnen, die jeweiligen typischen Mindesvoraussetzungen, Einstiege und Tätigkeiten sowie die Besoldung.

Laufbahnen im Überblick

Laufbahngruppe Typische Mindestvoraussetzung Typischer Einstieg Häufige Tätigkeiten Besoldung grob

Einfacher Dienst

Hauptschulabschluss

Ausbildung oder Anlernphase

einfache Verwaltungs- und Servicetätigkeiten

A3–A6

Mittlerer Dienst

Realschulabschluss

Vorbereitungsdienst oder Ausbildung

Sachbearbeitung, Vollzug, Verwaltung

A6–A9

Gehobener Dienst

Fachabitur oder Abitur

duales Studium oder Vorbereitungsdienst

gehobene Sachbearbeitung, erste Führungsaufgaben

A9–A13

Höherer Dienst

Master, Staatsexamen oder Diplom

Referendariat, Traineeprogramm oder Direkteinstieg

Leitung, Grundsatzarbeit, Fachaufsicht

A13–A16

Die konkreten Zugangsvoraussetzungen, Bezeichnungen und Besoldungsgruppen können je nach Dienstherr, Bundesland und Laufbahn abweichen und sollten individuell geprüft werden.

Quelle: academics

Ablauf der Beamtenlaufbahn

Der erste „Schritt“ der Laufbahn ist der Vorbereitungsdienst: Er bezeichnet in Deutschland die Laufbahnausbildung, die Beamt:innen zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt absolvieren müssen. In der Regel dauert sie im mittleren Dienst zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und im höheren Dienst 18 bis 24 Monate (dort handelt es sich oft um ein Referendariat). Im einfachen Dienst ist nicht immer eine Vorbereitung eingeplant, wenn doch, beträgt sie sechs Monate. In dieser Zeit hat man den Status Beamter oder Beamtin auf Widerruf und kann auch kurzfristig entlassen werden, wenn die Eignung für den Dienst angezweifelt wird.

Verläuft die Vorbereitungszeit erfolgreich, rückt man anschließend in den Status Beamter oder Beamtin auf Probe auf. Nach der Probezeit, die normalerweise zwei bis drei Jahre beträgt, folgt die Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin auf Lebenszeit. Gesetzlich geregelt ist, dass dies spätestens nach fünf Jahren geschehen muss.

Während die Laufbahngruppen wie mittlerer oder gehobener Dienst beschreiben, mit welcher Ausbildung Bewerber:innen einsteigen, fasst die Laufbahn selbst alle Ämter zusammen, die man nacheinander durchläuft. Auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene gibt es jeweils verschiedene und sehr viele unterschiedliche Laufbahnen. Beim Bund gibt es beispielsweise die in §6 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beschriebenen Laufbahnen, die pro Laufbahngruppe eingerichtet werden können (in den jeweiligen Bundesländern sind es teilweise andere Laufbahnen):

  • nichttechnischer Verwaltungsdienst
  • technischer Verwaltungsdienst
  • sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
  • naturwissenschaftlicher Dienst
  • agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
  • ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
  • sportwissenschaftlicher Dienst
  • kunstwissenschaftlicher Dienst

Dementsprechend gibt es also den einfachen technischen Verwaltungsdienst, den mittleren technischen Verwaltungsdienst, den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und den höheren technischen Verwaltungsdienst.

Die Amtsbezeichnungen, die innerhalb der Laufbahn erreicht werden, richten sich stark nach dem Aufgabenbereich, in dem die Laufbahn absolviert wird. Ein Beispiel: Im höheren technischen Verwaltungsdienst auf Bundesebene, für die Fachrichtungen Hochbau, Bauingenieurwesen, Bahnwesen, Maschinen- und Elektrotechnik sowie Luftfahrttechnik, läuft die Laufbahn laut Verordnung so ab:

  • Baureferendar (Vorbereitungszeit)
  • Baurat zur Anstellung (Probezeit) 
  • Baurat
  • Bauoberrat
  • Baudirektor
  • Leitender Baudirektor

Die drei letztgenannten sind Beförderungsämter, auf die sich Beamte wie in der freien Wirtschaft bewerben. Laut §32 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) kann ein Beamter befördert werden, wenn er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und kein Beförderungsverbot vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall während der Probezeit, in einem laufenden Disziplinarverfahren oder wenn die letzte Beförderung weniger als ein Jahr zurückliegt.

Beamtenlaufbahn und Besoldung

Nicht nur der berufliche Werdegang, sondern auch das Gehalt von Beamt:innen ist gut planbar und vor allem transparent. Je nach Laufbahngruppe und Erfahrungsstufe ist die Besoldung genau geregelt und kann in Besoldungstabellen abgelesen werden. Beamt:innen im gehobenen Dienst werden beispielsweise in die Besoldungsgruppen A9 bis A13 eingeteilt, die wiederum in Erfahrungsstufen unterteilt sind. 

Wie viele Stufen es gibt und nach wie vielen Jahren die nächste Stufe mit einer höheren Besoldung erreicht wird, regelt jedes Bundesland und auch der Bund selbst unterschiedlich. Überall gilt, dass sich dadurch die Berufserfahrung auf das Gehalt auswirken soll. Bei Beförderung in ein höheres Amt bleibt bei allen Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innn die Stufe erhalten (zum Beispiel von der Baurätin zur Bauoberrätin). Ein Beamter der Besoldungsgruppe A13, Stufe 4 wird also in die Besoldungsgruppe A14, Stufe 4 befördert.

Stand der rechtlichen Informationen: Juli 2026. Da Laufbahnrecht in Bund und Ländern abweichen kann, sollten Bewerber:innen die jeweilige Ausschreibung prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ: Die Verbeamtung

Was bedeutet „Verbeamtung im öffentlichen Dienst“?

Die Verbeamtung ist die Ernennung einer Person zum Beamten oder zur Beamtin mit besonderen Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat. Beamt:innen sind nicht sozialversicherungspflichtig und unterliegen dem Beamt:innenrecht.

Wer kann im öffentlichen Dienst verbeamtet werden?

Voraussetzungen für eine Verbeamtung im öffentlichen Dienst sind in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit, charakterliche Eignung, gesundheitliche Tauglichkeit und je nach Dienst einen bestimmten Abschluss. Für den einfachen Dienst ist zum Beispiel ein Hauptschulabschluss erforderlich, für den höheren Dienst ist ein Master, Staatsexamen oder Diplom gefordert.

Wie läuft die Verbeamtung ab?

Die Verbeamtung erfolgt meist nach einer Probezeit (Beamt:in auf Probe). Erst nach deren erfolgreichem Abschluss wird man zum Beamten oder zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt.

Welche Vorteile hat die Verbeamtung?

Vorteile einer Verbeamtung sind die hohe Jobsicherheit, eine eigene Altersversorgung (Pension), regelmäßige Gehaltserhöhungen sowie meist flexible Arbeitszeitmodelle. Zudem fällt ihr Nettogehalt höher aus als bei Angestellten, da keine Sozialversicherungsbeträge abgezogen werden.

Welche Nachteile hat die Verbeamtung?

Wer verbeamtet ist, hat auch besondere Pflichten: Es besteht ein Streikverbot, eine eingeschränkte Tarifbindung und besondere Treuepflichten gegenüber dem Dienstherrn. In einigen Fällen (zum Beispiel einem fehlenden Masterabschluss) ist eine steile Karriere, also ein Wechsel in den höheren Dienst und den damit verbundenen höheren Gehältern und Führungspositionen, nicht möglich.

Wie hoch ist das Gehalt als verbeamtete:r Angestellte:r?

Das Gehalt richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe (A, B, W und R) und steigt mit Dienstalter und Erfahrungsstufen.

Kann man als Quereinsteiger:in verbeamtet werden?

Grundsätzlich ist der Quereinstieg in eine Beamtenlaufbahn möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Laufbahn und dem Bundesland abhängig sind. Zu den Voraussetzungen zählen in der Regel das Alter (unterhalb einer bestimmten Altersgrenze), eine entsprechende Qualifikation (Ausbildung, Studium) oder auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Einige Beamtenlaufbahnen, etwa im gehobenen Dienst der Polizei, den Sozialversicherungen, der allgemeinen Verwaltung oder der Finanzverwaltung, erfordern eine Ausbildung an einer Verwaltungsfachhochschule.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt meist eine Versetzung in den Ruhestand mit Anspruch auf Ruhegehalt.

Gibt es Altersgrenzen für die Verbeamtung?

Für die Verbeamtung gibt es in Deutschland Altersgrenzen. Je nach Bundesland und Laufbahn liegt die Höchstgrenze meist zwischen 40 und 50 Jahren. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Schwerbehinderung oder besonderen beruflichen Qualifikationen.

Wie läuft die Bewerbung auf eine Beamtenstelle ab?

Die Bewerbung auf eine Beamtenstelle erfolgt meist über eine öffentliche Ausschreibung direkt bei der ausschreibenden Behörde. Nach Einreichen der Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise) folgt oft ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Eignungstest, Vorstellungsgespräch und amtsärztlicher Untersuchung. Bei erfolgreichem Abschluss wird man als Anwärter:in eingestellt und nach der Probezeit verbeamtet (sofern man noch nicht verbeamtet war, dann erfolgt einfach die Einstellung). 

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