Live Event für Fach- und Führungskräfte
Ticket sichern!
academics - Logo
Jobs Arbeitgeber Ratgeber Services
Gemerkte Jobs
Für Arbeitgeber
Jobs Arbeitgeber Ratgeber Services Gemerkte Jobs

Für Arbeitgeber

Finden Sie qualifizierte Mitarbeiter:innen

Gehalt wissenschaftlicher Mitarbeiter
Gehalt nach Tarif: Was verdienen wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind meist in einem Angestelltenverhältnis an einer Universität oder Forschungseinrichtung tätig und bekommen ein tarifliches Gehalt nach E13, E14 oder E15.

Aktualisiert: 20.03.2026

Von:
Florian Heil ,
Anke Wilde
Gehalt Promotion Akademische Laufbahn Postdoc-Phase

Artikelinhalt

Überblick Entgeltstufen E13 bis E15 WiMi-Gehalt an Universitäten/HAWs: Entgelttabelle TV-L Gehalt WiMi in Hessen: Entgelttabelle TV-H Entgelttabelle TVöD: Gehalt bei Bundeseinrichtungen Was sind Erfahrungsstufen? Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L Gehalt bei Arbeitgeberwechsel Anerkennung von Stufenlaufzeiten

Gehalt wissenschaftliche Mitarbeiter: Wovon hängt es ab?

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten in der Regel in einem Angestelltenverhältnis für eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Zu dieser großen Gruppe gehören Doktorand:innen und Postdocs, etwa Nachwuchsgruppenleiter:innen. Das Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeitenden wird durch einen Tarifvertrag festgelegt Nach welchem Tarif eine Einrichtung zahlt, steht in der Stellenausschreibung.

  • An den Hochschulen oder Universitäten gilt in den meisten Fällen der TV-L (ausgenommen Einrichtungen des Bundes). Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind hier meist in die Entgeltgruppe TV-L E13 eingruppiert, je nach Aufgabenbereich ist aber auch E14 möglich. Eine Einstufung in E15 ist bei extrem verantwortungsvollen Aufgaben theoretisch möglich, aber sehr selten.
  • In Hessen gilt der TV-H, der prinzipiell mit dem TV-L vergleichbar ist. Doktorand:innen werden für gewöhnlich nach E13 bezahlt. Postdocs werden – je nach Aufgaben und Verantwortung in die Entgeltgruppen E13 bis E16 eingruppiert.
  • Bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen kommt es auf deren Finanzierung (Bund oder Land?) an, ob ein „WiMi“ nach TV-L, TV-H oder nach TVöD bezahlt wird.
  • Neben den angestellten Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen gibt es an Universitäten und Forschungseinrichtungen die Position des Akademischen Rats bzw. der Akademischen Rätin, die vor allem Habilitierenden vorbehalten ist. Diese sind regelmäßig in einem zumeist befristeten Beamtenverhältnis tätig und werden gemäß Bundesbesoldungsgesetz und den jeweiligen Landesbestimmungen nach der Besoldungsgruppe A13 vergütet.


Jobs: Wissenschaftliche Mitarbeiter

Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) - Logo
Top Job
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Lehraufgaben im Bereich Angewandte Pflegewissenschaft

Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)

Hamburg
Vollzeit
Teilzeit
Befristet
15.05.2026
Jade Hochschule - Logo
Top Job
Wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in (m/w/d)

Jade Hochschule

Oldenburg
Vollzeit
Befristet
06.05.2026
Universitätsklinikum Jena - Logo
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Pflegewissenschaft (m/w/d)

Universitätsklinikum Jena

Jena
Teilzeit
Befristet
28.04.2026
Alle Stellenangebote für WiMis

Jobs: Wissenschaftliche Mitarbeiter

Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) - Logo
Top Job
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Lehraufgaben im Bereich Angewandte Pflegewissenschaft

Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)

Hamburg
Vollzeit
Teilzeit
Befristet
15.05.2026
Jade Hochschule - Logo
Top Job
Wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in (m/w/d)

Jade Hochschule

Oldenburg
Vollzeit
Befristet
06.05.2026
Universitätsklinikum Jena - Logo
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Pflegewissenschaft (m/w/d)

Universitätsklinikum Jena

Jena
Teilzeit
Befristet
28.04.2026
Alle Stellenangebote für WiMis

Gehalt in den Entgeltstufen E13 bis E15

Während es bei der Beamtenbesoldung große Unterschied von Bundesland zu Bundesland gibt, werden angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen bundesweit mehr oder weniger einheitlich bezahlt. Ob TV-L, TV-H oder TVöD: Die Grundgehälter unterscheiden sich nicht wesentlich, wie die folgenden Tabellen zeigen.

Bitte beachten: Die Bruttomonatsgehälter beziehen sich auf Vollzeitstellen; bei Teilzeitstellen ist das Gehalt anteilig zu errechnen.

WiMi-Stellen an Hochschulen

WiMi-Stellen an Forschungseinrichtungen

WiMi-Gehalt an Universitäten/HAWs: Entgelttabelle TV-L 2026 *)

EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E 13

4.759,37

5.106,09

5.366,89

5.873,56

6.573,97

6.764,69

E 14

5.143,59

5.515,90

5.821,41

6.283,38

6.991,23

7.194,48

E 15

5.658,38

6.067,30

6.283,38

7.050,89

7.632,07

7.854,52

*) Monatliches Grundgehalt brutto in Euro; Gültigkeit: 1.04.2026 bis 28.02.2027

Quelle: oeffentlicher-dienst.info © academics.de

In Hessen werden Doktorand:innen für gewöhnlich in die Entgeltgruppe TV-H E13 eingruppiert. Für Postdocs wurde die Entgeltgruppe E16 eingeführt; je nach Komplexität bzw. Schwierigkeit ihrer Tätigkeit und Verantwortung werden sie in die Gruppen E13 bis E16 eingeordnet.

Gehalt WiMi in Hessen: Entgelttabelle TV-H 2025b*)

EG Stufe 1a 1b 2 3 4 5 6

E16

6.121,82

6.324,57

6.527,30

6.741,17

7.500,81

8.076,11

8.295,60

E15Ü

–

6.964,85

7.483,02

8.168,92

8.618,82

8.729,47

–

E15

5.573,02

5.775,77

5.978,48

6.192,35

6.952,00

7.527,30

7.746,79

E14

5.063,44

5.248,08

5.432,72

5.735,10

6.192,35

6.893,02

7.093,47

E13Ü

–

–

5.027,09

5.285,20

5.735,10

6.893,02

7.093,47

E13

4.688,80

4.857,94

5.027,09

5.285,20

5.786,72

6.480,00

6.668,07

*) Monatliches Grundgehalt brutto in Euro; Gültigkeit: 01.08.2025 bis voraussichtlich 31.01.2026; Tarifverhandlungen 2026 laufen noch

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Entgelttabelle TVöD: Gehalt bei Bundeseinrichtungen 2026*)

EG Stufe 1 2 3 4 5 6

E 13

4.901,11

5.279,32

5.709,87

6.177,31

6.727,38

7.025,87

E 14

5.298,27

5.643,35

6.094,01

6.594,12

7.151,57

7.551,78

E 15

5.827,86

6.208,96

6.634,05

7.214,39

7.811,37

8.204,11

*) Monatliches Grundgehalt brutto in Euro; Gültigkeit: 01.05.2026 - 31.03.2027

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info @academics

Entgelttabelle TVöD: Gehalt bei Bundeseinrichtungen 2025*)

EG Stufe 1 2 3 4 5 6

E15

5.504,00

5.863,92

6.265,40

6.813,49

7.377,29

7.748,20

E14

5.003,84

5.329,75

5.755,37

6.227,68

6.754,16

7.132,13

E13

4.628,76

4.985,95

5.392,57

5.834,04

6.353,53

6.635,44

*) Monatliches Grundgehalt brutto in Euro, gültig bis 31. 12.2024; Weitergeltung bis 30.04.2026

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info @academics

Was sind Erfahrungsstufen?

Innerhalb jeder Entgeltgruppe wird nach der einschlägigen, das heißt für die jetzige Tätigkeit relevanten Berufserfahrung unterschieden. Seit 2018 gelten für alle Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sechs Erfahrungsstufen mit jeweils wachsenden Stufenlaufzeiten.

Die Erfahrungsstufe 1 ist den Einsteiger:innen in die jeweilige Entgeltgruppe vorbehalten. Die Stufe 2 erreichen wissenschaftliche Mitarbeiter:innen bereits nach einem Jahr, das jedoch durchweg mit einem einzigen Arbeitsvertrag gemeistert werden muss. In die Stufe 5 gelangen wissenschaftliche Mitarbeiter:innen hingegen erst nach zehn Jahren.

Erfahrungsstufen in den Tarifverträgen

Erfahrungsstufen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen Berufserfahrung

Stufe 1

Einsteiger:innen

Stufe 2

1 Jahr

Stufe 3

3 Jahre

Stufe 4

6 Jahre

Stufe 5

10 Jahre

Stufe 6

15 Jahre

Quelle: academics © academics

Schon gewusst?

Sie sind noch unschlüssig, ob Sie promovieren sollten? Finden Sie es heraus! Als registrierte:r Nutzer:in können Sie kostenlos den academics-Promotionstest machen, den wir gemeinsam mit dem Psychologischen Institut der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg entwickelt haben.

Zum Promotions-Test

Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe: Welche Stufe?

Wenn Wissenschaftler:innen beispielsweise als Nachwuchsgruppenleiter:in ein Projekt mit mehr Forschungsverantwortung übernehmen, werden sie in der Regel auch in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft. Dabei ist es theoretisch möglich, dass diese:r wissenschaftlicher: Mitarbeiter:in ein geringeres Gehalt pro Monat erhält als zuvor, weil er:sie dann eigentlich wieder mit der Erfahrungsstufe 1 anfangen müsste. In den Tarifverträgen ist aber festgelegt, dass dieser Fall nicht eintreten soll, sondern der Übergang in eine Erfahrungsstufe mit mindestens dem gleichen Gehalt erfolgt.

Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind Angestellte des öffentlichen Diensts, und damit sieht ihr Tarif auch eine Jahressonderzahlung vor. Diese löst das frühere Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld ab. Die Sonderzahlung beträgt in der Entgeltgruppe 13 im Jahr 2026 nach TV-L 46,47 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts, für die Entgeltgruppen 14 und 15 hingegen nur 32,52 Prozent. 

Beim TVöD Bund beträgt die Jahressonderzahlung 2026 für die Entgeltgruppen E13 bis E15 75 Prozent der durchschnittlichen Monatsgehälter Juli bis September.

Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen bei Arbeitgeberwechsel

Wenn wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an eine andere Hochschule oder Forschungseinrichtung wechseln, fangen sie hinsichtlich ihrer Erfahrungsstufe nicht wieder von vorne an. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch ihre bisherige Stufenlaufzeit wird ihnen in der Regel anerkannt. Dies muss jedoch beantragt werden. Falls der neue Arbeitgeber ein besonderes Interesse hat, genau diese:n Wissenschaftler:in einzustellen, kann diese:r womöglich sogar eine höhere Einstufung oder auch einen früheren Wechsel in eine höhere Erfahrungsstufe aushandeln.

Dennoch kann es bei einem Jobwechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen auch zu Lohneinbußen kommen. Bevor wissenschaftliche Mitarbeiter:innen also zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechselt, sollten sie sich vorab darüber informieren, wie sich dieser Wechsel auf das Gehalt auswirken wird.

Stufenlaufzeit: Von Anerkennung bis zur „schädlichen Unterbrechung“

Die Forschungstätigkeit bringt es vielfach mit sich, dass wissenschaftliche Mitarbeiter:innen für einige Zeit ins Ausland gehen oder sich über ein Stipendium finanzieren. Dabei gilt:

  • Einschlägige Berufserfahrungen an einer Forschungseinrichtung im Ausland werden den Wissenschaftler:innen in der Regel anerkannt, sofern sie dort einen Anstellungsvertrag hatten.
  • Zeiten als Stipendiat hingegen gelten nur als „förderlich“ – sie können, müssen aber nicht als Berufserfahrung gewertet werden.
  • Mutterschutzzeiten, bezahlte Urlaubszeiten und Arbeitsunfähigkeit bis maximal 39 Wochen werden nach den Tarifverträgen nicht als Unterbrechung der Stufenlaufzeit angesehen.
  • Die Elternzeit hingegen schon: Wer die wissenschaftliche Tätigkeit aussetzt, um sich dem neu geborenen Kind zu widmen, kann diese Zeit nicht für die nächste Erfahrungsstufe geltend machen.
  • Wenn ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in für mehrere Jahre im Job aussetzt oder für einen nicht-öffentlichen Arbeitgeber tätig wird, muss er oder sie sogar mit einer Rückstufung und damit einer Minderung des Gehalts rechnen. Die Tarifverträge sprechen dabei von „schädlichen Unterbrechungen“.


Nichts mehr verpassen?

Legen Sie sich einen Account an, um von allen Vorteilen unter “Mein academics” zu profitieren!

Aktuelle Veranstaltungen

  • Online Seminar

    AI-Supported Academic Writing: Tools, Responsibility, and Best Practices

    Datum 18.06.2026
    Zeit 16:00
    Redner Dimitra Lountzi-Derksen, TwentyOne Skills

    Artificial intelligence is increasingly influencing academic writing and research workflows. This seminar is aimed at researchers who already have experience with AI tools and want to use them more strategically and responsibly in academic contexts.

    Participants will explore how AI can support key stages of academic writing, including literature research, structuring arguments, and text revision. The seminar also addresses essential considerations such as copyright, data protection, and ethical AI use in research and publishing. Rather than focusing on individual tools, the session emphasizes general principles and best practices for integrating AI into established academic workflows while maintaining academic integrity.

    This seminar is a collaboration between academics and TwentyOne Skills, e-learning specialist for research and science. It will be held in english.

    Mehr erfahren Weniger anzeigen
    Mehr Informationen
  • Event

    ImpactLab 2026

    Datum 23.09.2026
    Zeit 09:00 – 17:00
    Ort memox | Frankfurt a.M.

    Impulse für kluge Köpfe
    Leadership, das wirkt, ist lernbar – beim ImpactLab 2026. Bei praxisnahen Workshops, inspirierenden Vorträgen und lebendigen Diskussionen mit Expert:innen und anderen Teilnehmenden erfahren Sie, wie verantwortungsvolle Führung in Wissenschaft und öffentlichem Dienst gelingt. Auch und gerade in herausfordernden Zeiten.

    Mehr erfahren Weniger anzeigen
    Zur Anmeldung
  • Zu allen Veranstaltungen
    Zu allen Veranstaltungen
    Artikel teilen
    Verwandte Themen
    Gehalt Promotion Akademische Laufbahn Postdoc-Phase
    Das könnte Sie auch interessieren
    Ein Promovend in der Bibliothek

    Promotionsstelle: Vor- und Nachteile

    An der Hochschule angestellt arbeiten, ein sicheres Gehalt beziehen und in der Arbeitszeit promovieren: Eine Doktorandenstelle hat viele Vorteile. Doch nicht nur.

    Eine Nachwuchsgruppenleiterin vor ihrer Forschungsgruppe

    Nachwuchsgruppenleiter - Perspektiven und Gehalt

    Die Nachwuchsgruppenleitung ermöglicht Postdocs eigenständige Forschung mit der eigenen Forschungsgruppe. Über Voraussetzungen, Aufgaben und Chancen.

    Ein künstlerische Mitarbeiterin bei der Arbeit

    Berufsbild Wissenschaftlicher und Künstlerischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

    Wissenschaftliche und Künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in der Regel an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung tätig.

    academics - Logo

    academics

    Über uns Kontakt Karriere Partner FAQ academics.com

    Cookies

    Barrierefreiheit Künstliche Intelligenz Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Veranstaltungshinweise & AGB
    Vertrag widerrufen

    Jobs

    Jobs Professor Jobs Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jobs Öffentlicher Dienst Jobs Postdoc Jobs Berlin Jobs Hamburg

    Ratgeber

    Ratgeber Gehalt Ratgeber Öffentlicher Dienst Ratgeber Bewerbung Ratgeber Professur Ratgeber Promotion Ratgeber Habilitation Öffentlicher Dienst Gehalt Professor Gehalt Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt News

    Für Arbeitgeber

    Stellenanzeige schalten Mediadaten AGB

    academics

    Über uns Kontakt Karriere Partner FAQ academics.com

    Cookies

    Barrierefreiheit Künstliche Intelligenz Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Veranstaltungshinweise & AGB
    Vertrag widerrufen

    Jobs

    Jobs Professor Jobs Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jobs Öffentlicher Dienst Jobs Postdoc Jobs Berlin Jobs Hamburg

    Ratgeber

    Ratgeber Gehalt Ratgeber Öffentlicher Dienst Ratgeber Bewerbung Ratgeber Professur Ratgeber Promotion Ratgeber Habilitation Öffentlicher Dienst Gehalt Professor Gehalt Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt News

    Für Arbeitgeber

    Stellenanzeige schalten Mediadaten AGB

    In Kooperation mit

    Forschung & Lehre - Logo
    Facebook
    Instagram
    LinkedIn