Berufsbild Doktorand
Was ist ein Doktorand bzw. eine Doktorandin?

Eine lächelnde rothaarige Doktorandin vor einer Hochschule

Doktorand:innen müssen beweisen, dass sie zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Lage sind. © Lordn / iStock

Doktoranden und Doktorandinnen streben den akademischen Grad des Doktors an. Die Aufgaben von Doktorand:innen, was sie verdienen und ob sie als Studierende gelten, erfahren Sie hier.

Veröffentlicht: 05.11.2023

Von: Florian Heil

Als Doktorand:innen, Promovend:innen oder Promovierende werden Personen bezeichnet, die den akademischen Grad des Doktors anstreben und eine schriftliche Bestätigung über die Annahme von einer zur Promotion berechtigenden Einrichtung erhalten haben. In der Regel muss ein erster Hochschulabschluss nachgewiesen werden, um die Zulassung zur Promotion zu erhalten. Nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise in der Medizin, kann bereits vor Abschluss des Studiums mit der Doktorarbeit begonnen werden. 

Bei einer Individualpromotion werden Doktorand:innen von einer Professorin, einem Professor oder in einigen Fällen auch von Nachwuchsgruppenleiter:innen des jeweiligen Fachs betreut. Diese Betreuenden heißen dann Doktormutter oder Doktorvater.

Wie aus der Promovierendenstatistik des Statistischen Bundesamts hervorgeht, wurden im Jahr 2022 in Deutschland für das Jahr 205.302 Doktorand:innen erfasst. Diese hatten zum Stichtag ihre Dissertation weder abgeschlossen noch abgebrochen oder unterbrochen.

Die Zahl der Doktorandenstellen in Deutschland, also die Zahl der Promovierenden, die auf einer Doktorandenstelle arbeiten, wird nicht regelmäßig und umfänglich erfasst. Promotionsstellen an Universitäten sind direkt auf den jeweiligen Internetseiten der Hochschulen zu finden. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Webseiten der anvisierten Institute und Lehrstühle. Auch academics bietet zu vakanten Promotionsstellen einen umfangreichen Überblick.

Strukturierte Promotionsprogramme schreiben ihre Promotionsstellen (mit oder ohne Finanzierung) in der Regel online und in Fachzeitschriften aus. 

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Doktorand:innen sollen nachweisen, dass sie eine wissenschaftliche Leistung vollbringen können. Darunter ist insbesondere die Fähigkeit zu verstehen, ein Thema ausdauernd zu bearbeiten, eigenständige wissenschaftliche Interessen zu verfolgen sowie über einen längeren Zeitraum selbstständig zu forschen. Die Promotionsleistung besteht in der Regel aus einer schriftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum oder Disputation). 

Doktorand:innen, die als wissenschaftliche Mitarbeitende an Lehrstühlen angestellt sind, müssen außerdem sogenannte Dienstaufgaben übernehmen. Das sind meist Lehrtätigkeiten im Rahmen von Seminaren und Übungen. Das führt in vielen Fällen zu einer Überlastung der Promovierenden, weil sie dadurch nicht genug Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben haben.

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Doktorand:innen an der Universität sind eine eigenständige Gruppe, die nicht den Studierenden zugeordnet wird. Sie gehören zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen. Allerdings unterliegen Promovierende in einigen Bundesländern der Immatrikulationspflicht. So müssen sich beispielsweise alle Doktorand:innen in Baden-Württemberg, die am oder nach dem 01. April 2018 durch ihre Fakultäten angenommen wurden, an der Universität immatrikulieren. An der Universität Bremen können Doktorand:innen hingegen promovieren, ohne eingeschrieben zu sein.

Nach den Richtlinien der Krankenversicherungen sind Doktorand:innen in der Regel keine Student:innen mehr. Denn wer das Examen abgeschlossen hat, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann sich insofern nicht mehr auf den Studentenstatus berufen. In der Praxis unterscheiden sich die Regelungen aber von Fall zu Fall und Krankenkasse zu Krankenkasse. 

Wer als Doktorand:in eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Mitarbeiterin an einer Hochschule hat und dabei ein regelmäßiges Gehalt bekommt, muss in der Regel eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bei einer Promotion ohne Gehalt ist der Verbleib in einer studentischen Krankenversicherung in vielen Fällen vom Alter oder der Anzahl der Fachsemester abhängig.

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Das Gehalt von Doktorand:innenen, die an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt sind, richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L, Ausnahme: Hessen). In der Regel bekommen sie ihr Gehalt nach der Entgeltgruppe E13 ausgezahlt. Stand November 2023 bewegt es sich laut TVöD zwischen ca 4.200 Euro (Stufe 1) und 6.100 (Stufe 6). Andere Regelungen gelten für Promotionsstipendien, eine Industriepromotion an einem Forschungsinstitut der freien Wirtschaft oder eine berufsbegleitende Promotion. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Ratgeber „Promotion Gehalt: Was verdient ein Doktorand

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