Aufgaben von Doktoranden: Das machen Promovierende
Doktoranden sollen nachweisen, dass sie eine wissenschaftliche Leistung vollbringen können. Darunter ist insbesondere die Fähigkeit zu verstehen, ein Thema ausdauernd zu bearbeiten, eigenständige wissenschaftliche Interessen zu verfolgen sowie über einen längeren Zeitraum selbstständig zu forschen. Die Promotionsleistung besteht in der Regel aus einer schriftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum oder Disputation).
Doktoranden, die als wissenschaftliche Mitarbeiter an Lehrstühlen angestellt sind, müssen außerdem sogenannte Dienstaufgaben übernehmen. Das sind meist Lehrtätigkeiten im Rahmen von Seminaren und Übungen. Das führt in vielen Fällen zu einer Überlastung der Doktoranden, weil sie dadurch nicht genug Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben haben.
Sind Doktoranden Studenten?
Doktoranden an der Universität sind eine eigenständige Gruppe, die nicht den Studierenden zugeordnet wird. Sie gehören zur Gruppe der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Allerdings unterliegen Promovierende in einigen Bundesländern der Immatrikulationspflicht. So müssen sich beispielsweise alle Doktoranden in Baden-Württemberg, die am oder nach dem 01. April 2018 durch ihre Fakultäten angenommen wurden, an der Universität immatrikulieren. An der Universität Bremen können Doktoranden hingegen promovieren, ohne eingeschrieben zu sein.
Nach den Richtlinien der Krankenversicherungen sind Doktoranden in der Regel keine Studenten mehr. Denn wer das Examen abgeschlossen hat, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann sich insofern nicht mehr auf den Studentenstatus berufen. In der Praxis unterscheiden sich die Regelungen aber von Fall zu Fall und Krankenkasse zu Krankenkasse.
Wer als Doktorand eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule hat und dabei ein regelmäßiges Gehalt bekommt, muss in der Regel eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bei einer Promotion ohne Gehalt ist der Verbleib in einer studentischen Krankenversicherung in vielen Fällen vom Alter oder der Anzahl der Fachsemester abhängig.
Gehalt Doktorand: Was Promovierende verdienen
Das Gehalt von Doktoranden, die an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt sind, richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L, Ausnahme: Hessen). In der Regel bekommen sie ihr Gehalt nach der Entgeltgruppe 13 ausgezahlt. Stand Juni 2020 bewegt es sich laut TVöD zwischen 4.056,62 Euro (Stufe 1) und 5.899,26 Euro (Stufe 6). Andere Regelungen gelten für Promotionsstipendien, eine Industriepromotion an einem Forschungsinstitut der freien Wirtschaft oder eine berufsbegleitende Promotion. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Ratgeber „Promotion Gehalt: Was verdient ein Doktorand“