Verteidigung der Doktorarbeit
Disputation, Rigorosum, Promotionskolloquium

Papier Haende als Symbolbild fuer Dissertationskolloquium Rigorosum Disputation

Die Disputation besteht im Wesentlichen aus der Präsentation und der „Verteidigung“ der Doktorarbeit © David-W- / photocase.de

Nach dem Verfassen der Dissertation beginnt die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung der Promotion. Diese kann in Form einer Disputation, eines Rigorosums oder als Kolloquium erfolgen. Teilweise können Promotionsstudierende die Art der Prüfung selbst wählen.

Veröffentlicht: 12.11.2020

Von: Florian Heil

Nach der Begutachtung der Dissertation, also der Promotionsschrift, muss sich der Promovend zum Abschluss der Promotion vor einer Kommission mündlich prüfen lassen. Bei diesem Leistungsnachweis sollen die Doktoranden zeigen, dass sie über umfassende Fachkenntnisse und die nötige wissenschaftliche Kompetenz verfügen.

In der Regel stellt der Promotionsanwärter zunächst seine eigene Forschungsarbeit vor, fasst Methoden und Ergebnisse zusammen und verdeutlicht, warum die Arbeit für das Fachgebiet von Bedeutung ist. Im Anschluss diskutiert der Doktorand die Promotionsschrift mit den Mitgliedern der Prüfungskommission und entgegnet auf mögliche Kritikpunkte. Die Diskussion kann auch um angrenzende und allgemeine Themen des Promotionsfaches erweitert werden.

Wie die mündliche Prüfung genau abläuft, ist in den Rahmenpromotionsordnungen der Hochschulen oder in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt. Diese unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 700 verschiedene Promotionsordnungen. Hier wird beispielsweise festgelegt, was passiert, wenn der Kandidat durch die mündliche Prüfung fällt. Die Durchfallquoten sind nach Aussage der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fächerübergreifend aber sehr gering.

Darüber hinaus wird hier auch die Form konstatiert, nach der der Promovend geprüft wird. Insgesamt gibt es drei Varianten, die allerdings nicht immer klar abgrenzbar sind: die Disputation, das Promotionskolloquium und das Rigorosum. Manche Fakultäten erlauben auch eine Kombination dieser Prüfungsformen oder stellen es den Doktoranden frei, in welcher Form sie die mündliche Prüfung abhalten wollen.

Die Disputation ist ein wissenschaftliches Streitgespräch, in dem der Doktorand in den meisten Fällen seine Arbeit verteidigt. Die Prüfung kann jedoch auch über das Thema der Dissertation hinausgehen. Diese Verteidigung ist heute die verbreitetste Prüfungsform in Promotionsverfahren. 

Zunächst stellt der Doktorand vor den Gutachtern und häufig auch weiteren Zuschauern seine Doktorarbeit mit Hilfe eines Handouts oder einer Folienpräsentation vor. Im Anschluss stellt die Prüfungskommission Fragen zu dem Thema, die in der Regel zu einer Diskussion führen. Hier sollte der Promovend beweisen können, dass er oder sie sich wirklich in dem Fachgebiet auskennt und seine Dissertation tatsächlich selbst verfasst hat. Der Kandidat sollte also in der Lage sein, die erarbeiteten Ergebnisse der Dissertation gegenüber Fragen und Einwänden zu begründen und davon ausgehend wissenschaftlich zu diskutieren.

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Im Rigorosum wird das Fachwissen des Doktoranden aus seinem gesamten Studium oder vorab festgelegten Schwerpunkten geprüft. Der Ablauf ist eher mit einer klassischen mündlichen Prüfung zu vergleichen als mit einer Diskussion. An der Universität Köln wird das Rigorosum beispielsweise an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät angeboten. Hier erstreckt sich die Prüfung auf drei Fächer, wobei eines davon das Thema der Dissertation abdeckt. Das Rigorosum ist weit weniger verbreitet als die Disputation.

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Das Promotionskolloquium, auch Dissertationskolloquium genannt, ist eine Mischform der beiden oben genannten Arten der mündlichen Prüfung. Sie gliedert sich in der Regel in zwei Teile:

  • Nach dem Vortrag über die Dissertation folgt ein anschließendes Gespräch. Dieses grenzt sich ein wenig von dem Streitgespräch der Disputation ab, beim Kolloquium steht eher der Gedankenaustausch im Mittelpunkt. 
  • Im Anschluss wird über verschiedene Themen diskutiert, die vom Inhalt der Doktorarbeit deutlich abweichen. An der Universität Tübingen kann beispielsweise ein vorher abgesprochenes Schwerpunktthema der Ausgangspunkt dieser Diskussion sein. Dann ist es gängig, dass der Promovend einen kurzen Vortrag zu diesem Thema hält, bevor darüber diskutiert wird.


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