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Krankenversicherung Akademiker
Gesetzliche und private Krankenversicherung für Jungakademiker, Doktoranden und Professoren in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Gemäß der Vorgaben des Sozialgesetzbuches V muss sich demnach jede in Deutschland lebende Person in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichern. Gleiches gilt meist auch für ausländische Gastwissenschaftler, die sich zu Forschungszwecken kurz- oder langfristig in der Bundesrepublik aufhalten. Welche Vorgaben es gibt und was Sie als Akademiker bei Ihrem Versicherungsschutz beachten sollten.

Regen Schutz Symbolbild Krankenversicherung Akademiker
Wie hoch sind die Beiträge in der Krankenversicherung für Akademiker? © Daniel Hansen / unsplash.com
Artikelinhalt

Versicherungspflichtige und versicherungsfreie Akademiker

Die Tätigkeit als Akademiker allein begründet noch keinen Versichertenstatus, entscheidend sind bei Doktoranden, Postdocs, wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Professoren vielmehr die aktuellen Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse. Unterschieden wird hier zwischen Arbeitnehmern, die der Versicherungspflicht unterliegen und Personen, die versicherungsfrei sind. Folgende Personen unterliegen der Versicherungspflicht und müssen sich demzufolge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern:

  • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt bis 4.950 Euro monatlich / 59.400 Euro jährlich (Stand: 2018)
  • Arbeitnehmer in Qualifizierungs- und Projektstellen (§ 5 Abs.1 Nr.1 SGB V)

Demgegenüber sind folgende andere Personen versicherungsfrei (Vgl. § 6 SGB V). Sie können entscheiden, ob sie sich im gesetzlichen oder privaten System versichern:

  • Angestellte, welche die relevante Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung (2018: 59.400 € jährlich / 4.950 € monatlich) überschreiten. Bei einem Arbeitgeberwechsel gilt sofortige Versicherungsfreiheit. Bei einer Gehaltserhöhung kann in die PKV erst zum nächsten 1. Januar gewechselt werden.
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Personen ohne abhängige Beschäftigung: z.B. Doktoranden, Stipendiaten



Krankenversicherung für Doktoranden

Inwieweit traditionelle Doktoranden sich gesetzlich versichern lassen müssen oder auch eine private Krankenversicherung wählen können, hängt von ihrer Erwerbssituation ab. Wer beispielsweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder Universität angestellt ist, ist in dieser Tätigkeit sozialversichert und muss sich entsprechend in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für Promovierende, die Empfänger eines Stipendiums sind oder ihre Dissertation "freischaffend" realisieren, gilt die Versicherungspflicht nicht. Sie erfüllen die Voraussetzungen, um freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden (Vgl. § 9 SGB V) oder können sich privat versichern lassen.

Doktoranden haben hingegen keinen Anspruch auf die günstigen Sondertarife für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Promovierende sind keine ordentlichen Studierenden im Sinne von § 5 Abs.1 Nr. 9 SGB V, dies hat das Bundessozialgericht bereits 1993 entschieden. Lediglich einige wenige Krankenkassen lassen die "Krankenversicherung der Studenten" (KVdS) aus Kulanz weiterlaufen bis der Doktorand das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester (Zählung ab dem ersten Studiensemester) erreicht hat.

Beitragspflichtige Einnahmen von Stipendiaten

Wie hoch die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Doktoranden sind, die ein Stipendium erhalten, kann in der Praxis stark variieren und damit Unmut unter den Betroffenen auslösen (Vgl. M4 KR 164/09). Grund dafür ist, dass die Einnahmen und Geldmittel des Stipendiaten unterschiedlich berücksichtigt werden - die Krankenkassen interpretieren die Regelungen zur Beitragsberechnung zum Teil nicht einheitlich. So sehen beispielsweise einige Kassen in der separaten und zweckgebundenen Forschungspauschale ("Büchergeld") beitragspflichtige Einnahmen, andere wiederum nicht. Das Stipendium gilt laut aktueller Rechtsprechung aber als steuerfreie Zuwendung (§ 3 Nr.11, 44 Einkommenssteuergesetz).

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Private Krankenversicherung für Promovierende

Doktoranden, die eine traditionelle Promotion an ihr Studium angeschlossen haben und keiner Beschäftigung nachgehen, können für die Dauer der Promotion eine private Krankenversicherung abschließen. Die Versicherer halten hierfür günstige Ausbildungskonditionen bereit. Promovierende wissenschaftliche Mitarbeiter können sich zudem per Anwartschaft Eintrittsbedingungen (z.B. früheres Eintrittsalter) für eine private Krankenversicherung für den späteren Wechsel "reservieren". Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen Eintrittsalter und Gesundheitszustand die Höhe der Prämien. Letztere werden einkommensunabhängig erhoben.

Versicherungsmöglichkeiten für Professoren

Professoren können frei wählen, in welchem System sie sich versichern, sofern sie verbeamtete Hochschullehrer sind oder ein Einkommen oberhalb der aktuellen Einkommensgrenze zur privaten Krankenversicherung erzielen. Letzteres ist häufig der Fall, wenn die Professoren den Besoldungsordnungen W2 und W3 zugeordnet sind. Alternativ kann sich diese Zielgruppe aber auch freiwillig in der Gesetzlichen versichern. Wird die Versicherungspflichtgrenze unterschritten, ist der Juniorprofessor oder Professor aber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Innerhalb der GKV erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit. Diese ist mit Hilfe der Beitragsbemessungsgrenze nach oben hin gedeckelt. Einkommen darüber bleiben dementsprechend unberücksichtigt. Aktuell beträgt die Grenze 53.100 € im Jahr bzw. 4.425 € im Monat (Stand: 2018).

Besondere Regelungen für Gastwissenschaftler in Deutschland

Auch für Gastwissenschaftler in Deutschland und deren begleitende Angehörige ist eine Krankenversicherung obligatorisch. Die Ausländerbehörden verlangen einen entsprechenden Nachweis meist schon vor der Einreise für die Erteilung des Aufenthaltstitels. Für Gastwissenschaftler aus der Europäischen Union sowie aus Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben - so u.a. China, Indien, Australien, Kanada und die USA - gilt die Krankenversicherung des Heimatlandes auch in Deutschland. Stammt der Wissenschaftler aus einem Land außerhalb der EU oder handelt es sich um einen längerfristigen Forschungsaufenthalt oder eine Gastprofessur, muss eine Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Gleiches gilt auch, wenn der Erstwohnsitz nach Deutschland verlegt wird. Wird der Gastwissenschaftler an der Universität als Mitarbeiter angestellt, ist er im Rahmen der Sozialversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zu beachten ist aber, dass ein Aufenthalt mit Stipendium nur mit einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden kann.

Weiterführende Links zum Thema Krankenversicherung für Akademiker

Übersicht des gesetzlichen Krankenkassensystems
Hintergründe und Checklisten zum privaten Krankenversicherungssystem

Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende
(PDF)

INFO-BOX: 10 Tipps für die Suche nach der passenden Krankenversicherung

  • über die gesetzlichen Vorgaben informieren (Versicherungspflicht vs. Versicherungsfreiheit)
  • Fristen für Kündigung der alten Krankenversicherung und Aufnahmekriterien der neuen in Erfahrung bringen
  • Anforderungen an eine Krankenversicherung überlegen
  • Vor- und Nachteile der beiden Systeme abwägen (gesetzlich vs. privat)
  • Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit und Lebenslage
  • nicht der Preis allein sollte das Entscheidungskriterium sein
  • auch Qualität und Leistungen des Versicherers sollten berücksichtigt werden
  • Vergleich von Zusatzleistungen und Service bei den gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenversicherung als langfristige Alternative sorgfältig überprüfen
  • ggf. Versicherungsexperten hinzuziehen

Überblick & Test private Krankenversicherung (107 Tarife)

Autoren
Redaktion der Krankenkassen-Zentrale
Erschienen in
academics - März 2018

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