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Arbeiten neben dem Studium
Neben dem Studium arbeiten: Verdienst, Stundenzahl und Jobmöglichkeiten

Ob Studentenjob, Werkstudentin oder Hiwi: Wer neben dem Studium arbeiten will oder muss, hat viele Optionen. Doch es gibt auch Vieles zu beachten hinsichtlich Arbeitszeit und Verdienstgrenze.

Aktualisiert: 06.07.2026

Von:
Katharina Jedlitschka
Studium Arbeitsrecht

Artikelinhalt

Arbeiten neben dem Studium: Überblick Werkstudent: Krankenversicherung, Gehalt, Steuern Geld verdienen als Hiwi Bachelor- oder Masterarbeit im Unternehmen

Arbeiten neben dem Studium: Überblick

Mit Beginn des Studiums starten junge Menschen in eine aufregende Zeit, die ganz neue Freiheiten, aber auch ganz neue Verpflichtungen mit sich bringt. Viele Studierende ziehen in eine eigene Wohnung und sind fortan auch selbst dafür verantwortlich, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder zumindest einen Teil dazu beizutragen. Kellnerjobs in Restaurants oder Kassieren im Supermarkt erscheint oft als der naheliegendste und einfachste Weg, sich neben dem Studium Geld dazuzuverdienen. Der cleverste Weg ist es jedoch nicht unbedingt, denn für den weiteren beruflichen Werdegang sind solche Jobs selten hilfreich. Wesentlich sinnvoller ist es, sich einen Job zu suchen, mit dem sich berufsrelevante Erfahrungen sammeln lassen und der sich später gut im Lebenslauf macht.

Eine sehr gute Möglichkeit bieten hier Werkstudenten-Jobs, Hiwi-Stellen oder das Schreiben der Bachelor- oder Masterarbeit in einem Unternehmen. Wer neben dem Studium arbeiten will, sollte vorab aber einige grundlegende Dinge wissen: Wie viel darf ich überhaupt arbeiten? Wie viel Geld darf ich verdienen? Was unterscheidet Mini- und Midijob? Darf ich Vollzeit arbeiten? Und was ist rund um BAföG, Kindergeld und Co. zu beachten?

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Wie viel dürfen Studierende arbeiten?

Während der Vorlesungszeit: Grundsätzlich gilt: Das Studieren ist die Hauptbeschäftigung, daher darf für den Nebenjob nicht mehr Zeit aufgewendet werden als für das Studium – andernfalls droht der Verlust des Studierendenstatus, etwa bei der Kranken- oder Sozialversicherung. Während der Vorlesungszeit sind bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. 

Vorlesungsfreie Zeit: Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Studierende mehr arbeiten. Vollzeitarbeit ist dann limitiert auf 182 Kalendertage (26 Wochen) innerhalb eines Beschäftigungsjahres. Darüber hinaus gibt es für die vorlesungsfreie Zeit einige Regeln zu beachten. So fallen etwa nur bei befristeten Aushilfsjobs, die nicht mehr als drei Monate beziehungsweise 70 Tage pro Jahr dauern, keine Beiträge für die Rentenversicherung an.

Wie viel dürfen Studierende verdienen?

Viel Geld nebenher zu verdienen, ist zwar ein gutes Gefühl; zu viel zu verdienen, kann am Ende aber sogar teuer werden. Es gibt Grenzwerte, die Studierende im Hinterkopf behalten sollten.

Wie viel darf man als Student verdienen? Die Grenzwerte (Stand: 2026)

mögliche Arbeitsstunden bzw. Zuverdienst

BAföG

Freibetrag: 603,00 Euro pro Monat

Familienversicherung

Höchstens 603,00 Euro pro Monat

Studentische Pflichtversicherung

keine Einkommens-, sondern nur eine Wochenarbeitszeitgrenze von höchstens 20 Stunden pro Woche; Ausnahme z. B. vorlesungsfreie Zeit

Steuern

Grundfreibetrag: 12.348 Euro für Alleinstehende

Kindergeld

keine Eninkommensgrenze; mit einem abgeschlossenen Erststudium oder oder einer abgeschlossenen Erstausbildung aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche

Quelle: diverse ©academics

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Was sind Mini- und Midijob?

In einem Minijob – also einer geringfügigen Beschäftigung – dürfen Studierende 2026 monatlich maximal 603,00 Euro verdienen und zahlen auf diesen Betrag keine Steuern oder Sozialabgaben (Achtung: Laut den aktuellen Entwürfen der Rentenkommission könnte sich das ändern!). Aus dem jeweiligen Stundenlohn ergibt sich die Anzahl der Stunden: Im Falle des Mindestlohns von 13,90 Euro wären das beispielsweise rund zehn Stunden pro Woche beziehungsweise 43 Stunden pro Monat.

Ein Midijob liegt zwischen einem Mini- und einem Vollzeitjob: Es fallen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, der Arbeitgeber übernimmt jedoch einen größeren Anteil als bei einem Vollzeitjob. Erlaubt ist 2026 ein Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat. Studierende mit Midijob haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zahlen in die Rentenversicherung ein.

Werkstudent: Krankenversicherung, Gehalt, Steuern

Ob im Bereich Vertrieb, Produktion oder Marketing: Es gibt zahlreiche Jobs für Werkstudenten und Werkstudentinnen, die sich nicht nur lohnen, um den Kontostand zu verbessern, sondern auch auf die Karriere einzahlen. Denn optimalerweise arbeiten Studierende als Werkstudenten – ähnlich wie duale Studierende – im Bereich eines Unternehmens, der zu ihrem Studium passt. Und das hat klare Vorteile: 

  1. Berufserfahrung für den Lebenslauf
  2. frühzeitiger Bezug zum späteren Berufsleben
  3. Anwendung theoretischen Wissens in der Praxis
  4. Erlernen neuer, relevanter Wissensbereiche
  5. Knüpfen wertvoller Kontakte
  6. Steigerung der Jobchancen in einem interessanten Unternehmen 
  7. Absolvieren eines anspruchsvollen Bewerbungsprozesses
  8. meist höherer Verdienst als bei einem Praktikum oder weniger anspruchsvollen Dienstleistungsjob

Auch für Werkstudentinnen gilt: Bis zu 20 Stunden pro Woche sind während der Vorlesungszeit erlaubt, in den Semesterferien ist mehr möglich. Das Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Branche, Berufszweig, Region und Unternehmensgröße. Studierende in den Bereichen Ingenieurwesen oder Informatik verdienen als Werkstudent:innen in der Regel mehr als Geisteswissenschaftler:innen. Die Untergrenze ist der Mindestlohn (13,90 Euro pro Stunde), viele Arbeitgeber zahlen aber ein paar Euro mehr, manche sogar bis zu 20 Euro pro Stunde.

Werkstudent:in: Jobs

Krankenversicherung und Steuerpflicht von Werkstudierenden

Studierende sind häufig im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert. Diese Form der Krankenversicherung ist für Werkstudent:innen ausreichend, solange sie nicht älter als 25 sind und nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Liegt der Verdienst über dieser Einkommensgrenze, wird der Tarif für Studierende fällig. Für Studierende, die selbst oder über den Ehepartner versichert sind, gibt es keine Einkommensgrenze.

Ob ein:e Werkstudent:in lohnsteuerpflichtig ist, hängt vom tatsächlichen Gehalt ab. Eine Lohnsteuerpflicht besteht dann, wenn der Verdienst in einem Jahr den Grundfreibetrag von 12.348 Euro netto übersteigt. In der Regel liegen Werkstudent:innen aufgrund der 20-Stunden-Regel aber unter diesem Grundfreibetrag.

Werkstudenten- und Minijob gleichzeitig – geht das?

Studierende haben die Möglichkeit, gleichzeitig einem Werkstudenten- und einem Minijob nachzugehen. Zu berücksichtigen sind dann allerdings die Arbeitszeiten, denn: Die Arbeitszeiten aus ALLEN Tätigkeiten dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Tun sie dies doch, geht der Werkstudentenstatus und damit der Studierendenstatus in der Sozialversicherung verloren. Auch der bereits erwähnte Steuerfreibetrag ist zu beachten. 

Geld verdienen als Hiwi

Auch als sogenannte Hiwi – studentische und wissenschaftliche Hilfskraft – etwa in den Bereichen Forschung und Verwaltung Geld neben dem Studium verdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen für Hiwis nicht an, wenn sie auf Minijob-Basis arbeiten und nicht mehr als 603 Euro pro Monat verdienen. Bei einem höheren Gehalt werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig, die Lohnsteuer können sich Studierende unter bestimmten Bedingungen mit der Steuererklärung zurückholen.

Studentische Hilfskraft: Stellenangebote

Bachelor- oder Masterarbeit im Unternehmen

Ist für Studierende der Zeitpunkt im Studium gekommen, sich mit der anstehenden Bachelor- oder Masterarbeit zu befassen, kann sich die Überlegung lohnen, diese in einem Unternehmen zu schreiben. Wer sich für diesen Weg entscheidet, profitiert nicht nur von wertvoller Praxiserfahrung und dem berühmten „Fuß in der Tür“, sondern darüber hinaus oft auch von einer meist guten Bezahlung. Im Fall einer Masterarbeit im Unternehmen kann das Gehalt bei großen Konzernen, z.B. im Tech-, Pharma- oder Automotivebereich, bei bis zu 2.000 Euro pro Monat liegen. Oder sogar darüber.

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    Redner Prof. Dr. Julia Brunner-Werner
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    Prof. Dr. Julia Brunner-Werner, Hochschule Fulda, Professorin für Frühkindliche Bildung
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