Doktorand: Gehalt E13
Gehalt bei der Promotion: Was verdient ein Doktorand oder eine Doktorandin?

Eine Doktorandin schreibt in kariertes Notizbuch

Promovierende werden meist nach Tarif E13 bezahlt. © lilartsy / unsplash.com

Viele Doktoranden und Doktorandinnen nehmen eine Teilzeitstelle an einer wissenschaftlichen Einrichtung an, um ihr finanzielles Einkommen und das Thema ihrer Doktorarbeit unter einen Hut zu bekommen. Wie viel verdienen Promovierende an einer Uni oder HAW in Entgeltgruppe E13?

Veröffentlicht: 27.06.2024

Von: Anke Wilde & Maike Schade

Die meisten Doktorand:innen sind über eine Drittmittelstelle oder eine Haushaltsstelle an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt. Von privaten Hochschulen abgesehen sind das alles sind Einrichtungen des öffentlichen Diensts – und damit richtet sich das Gehalt für angestellte Doktoranden nach den entsprechenden Entgelttabellen.

Bei Universitäten ist dies in der Regel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L, in Hessen TV-H), bei Einrichtungen des Bundes wie außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen ist es der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund).

Weitere Möglichkeiten, als Nachwuchswissenschaftler:innen die eigene Doktorarbeit zu finanzieren, sind

Auch bei einer Industriepromotion werden Doktorand:innen in der Regel nach einem Tarifvertrag entlohnt. Wer beispielsweise seine Doktorarbeit bei einem Autobauer schreibt, für den gilt der Haustarifvertrag, den die Gewerkschaft IG Metall mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

Beim TVöD, dem TV-L und dem TV-H werden die Angestellten entsprechend ihrer beruflichen Qualifizierung und dem Anspruch der ausgeübten Tätigkeit bezahlt. Dafür sind 15 Entgeltgruppen vorgesehen. Doktoranden und Doktorandinnen bekommen ihr Gehalt in den meisten Fällen nach der Entgeltgruppe E13 ausgezahlt.

Promotionsstellen mit einer Einstufung in die Entgeltgruppe E14 sind die absolute Ausnahme – in der Regel steigen erst fortgeschrittene Postdocs in eine höhere Entgeltgruppe auf, wenn sie mehr Forschungsverantwortung übernehmen. Mit dem Doktortitel winkt also noch lange keine Beförderung in die nächste Entgeltgruppe.

Regelmäßig werden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften neu verhandelt. Neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen geht es dabei auch um die Anhebung des monatlichen Bruttogehalts für sämtliche Angestellten des öffentlichen Diensts. Das heißt, auch Doktorand:innen dürfen sich dann über ein etwas höheres Gehalt freuen. Je nachdem, ob die Promovierenden auf einer halben Stelle oder einer vollen Stelle arbeiten, wird ihr tatsächlicher Bruttolohn entsprechend der Arbeitszeit angepasst werden.

Bitte beachten: Die in der folgenden Tabelle angegebenen Gehälter beziehen sich auf eine Vollzeitstelle – auf einer 50-Prozent-Stelle bekommt der oder die Doktorand:in entsprechend die Hälfte, auch wenn die tatsächliche Arbeitsbelastung höher ist.

Doktorandengehalt TV-L 13 *)

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E13

4.188,38 €

4.508,07 €

4.748,54€

5.215,72€

5.861,53 €

6.037,38 €

*Tariferhöhung ab 1. November 2024 um 200 Euro

Quelle: oeffentlicher-dienst.info © academics

Doktorandengehalt in Hessen: TV-H 13

Entgeltgruppe Stufe 1a/1b Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E13

4.244,36 €/4.404,68 €

4.565,01 €

4.809,67 €

5.285,04 €

5.942,18 €

6.120,45 €

gültig von 1.8.2022 bis 31.7.2023

Quelle: Hessische Bezügestelle © academics

Doktorandengehalt an Einrichtungen des Bundes: TVöD E13*

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E13

4.628,76 €

4.985,95 €

5.392,57 €

5.834,04 €

6.353,53 €

6.635,44 €

*) Tarifrunde 2023 beginnt im Januar 2023

Quelle: oeffentlicher-dienst.info © academics

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In jedem Beruf gibt es Neueinsteiger und alte Hasen. Dieser Erfahrungshorizont fließt bei promovierenden wissenschaftlichen Mitarbeitern – wie letztlich bei allen Angestellten des öffentlichen Diensts – in die so genannten Erfahrungsstufen ein, die jeweils mit einem deutlichen Gehaltsplus einhergehen. Die Tarifverträge des öffentlichen Diensts sehen sechs Erfahrungsstufen vor. Die Zeit, die man in einer Stufe verbringt, die Stufenlaufzeit, wird mit jeder Stufe um ein Jahr länger. Wer als Doktorand:in seinen oder ihren ersten Job antritt, wird zunächst in die Erfahrungsstufe 1 mit dem niedrigsten Gehalt eingegliedert.

Wichtig: Bei ihrer ersten Promotionsstelle sollten Doktorand:innen unbedingt darauf achten, dass der Vertrag über mindestens zwölf Monate läuft, und dass sie dieses Jahr auch ununterbrochen angestellt sind – ansonsten gilt dieser Job nicht als einschlägige Berufserfahrung. Bei einer neuen Stelle wird man folglich wieder in der Erfahrungsstufe 1 eingruppiert – ohne Berücksichtigung der bereits erreichten Stufenlaufzeit.

Das gilt sogar dann, wenn der Vertragswechsel nahtlos an derselben Einrichtung erfolgt oder der anvisierte Job perfekt zum Thema der Doktorarbeit passt – die Erfahrungsstufe 1 muss komplett mit einem einzigen Anstellungsvertrag durchlaufen werden, um in die Erfahrungsstufe 2 zu kommen. Sind diese zwölf Monate jedoch erst einmal erreicht, dann kann man sich getrost auch Jobs mit anderen Themen, Forschungsmethoden und Projekten widmen, denn dann gelten auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten als einschlägige Berufserfahrung. 

Erfahrungsstufen in den Tarifverträgen und wann Doktoranden sie erreichen

Erfahrungsstufe Berufserfahrung (einschließlich Zeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Promotion)

Stufe 1

Einsteiger

Stufe 2

1 Jahr

Stufe 3

3 Jahre

Stufe 4

6 Jahre

Stufe 5

10 Jahre

Stufe 6

15 Jahre

Quelle: academics © academics

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Viele Doktoranden und Doktorandinnen sind in Drittmittelprojekten beschäftigt und müssen sich, um ihr Einkommen zu sichern, von Stelle zu Stelle hangeln. Wer erst einmal mindestens ein Jahr lang in einem einzigen Anstellungsverhältnis beschäftigt war und damit die erforderliche einschlägige Berufserfahrung gesammelt hat, ist mit seiner Erfahrungsstufe eigentlich auf der sicheren Seite. Danach werden auch kürzere Vertragslaufzeiten als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.

Ein Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitgebern, Bundesländern und Tarifverträgen ist ab Stufe 2 kein Problem mehr, und die Stufenlaufzeit bleibt den Doktoranden wie auch den übrigen wissenschaftlichen Mitarbeitern erhalten. Dafür müssen sie bei ihrem neuen Arbeitgeber jedoch einen Antrag stellen. 

Bei einer schwierigen Bewerberlage können die Einrichtungen ihren künftigen Mitarbeitern sogar ein Stück entgegenkommen, beispielsweise mit einer früheren Einordnung in die nächste Erfahrungsstufe. Aber auch hier gilt: Die ersten zwölf Monate müssen ununterbrochen abgeleistet worden sein. Wer als Doktorand:in von einem Tarifvertrag in den anderen wechselt, sollte sich vorab darüber informieren, ob sich daraus Nachteile für das eigene Gehalt ergeben. Die Tarifverträge sehen nämlich auch innerhalb der Entgeltgruppe 13 sehr unterschiedliche Gehälter vor.

Viele Promovierende wollen, da es der wissenschaftliche Beruf verlangt, für einige Zeit ins Ausland gehen. Andere ergattern noch ein Stipendium und finanzieren sich darüber, oder sie unterbrechen die Promotion, weil sie ein gutes Arbeitsangebot in der freien Wirtschaft erhalten haben. Für die Erfahrungsstufe gilt es dabei einiges zu beachten:

  • Forschungsaufenthalt im Ausland: Anstellungen mit Arbeitsvertrag an ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden in der Regel ohne Weiteres als einschläge Berufserfahrung anerkannt.
  • Stipendium: Mit Vorsicht sind hingegen Stipendien zu genießen – selbst wenn Stipendiat:innen einem Institut angegliedert sind und dieselbe Tätigkeit verrichten wie angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter. Denn diese Zeit kann zwar mit in die Stufenlaufzeit eingehen, muss es aber nicht zwingend. Immerhin gilt diese Zeit als „förderlich“ und nicht als „schädliche Unterbrechung“.
  • Job in der freien Wirtschaft: Wenn ein Doktorand oder eine Doktorandin für mehrere Jahre in die freie Wirtschaft geht, um seine Promotion dort fortzusetzen, kann das als „schädliche Unterbrechung“ gewertet werden und negative Auswirkungen auf die Einstufung haben. Denn nur bei einem öffentlichen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung gilt als einschlägig.

Dauert eine solche Unterbrechung mehr als drei Jahre, kann sie bei einer Rückkehr in den öffentlichen Dienst sogar bestraft werden, indem der Mitarbeiter auf eine frühere Erfahrungsstufe zurückgestuft wird.

Doktorandinnen im Mutterschutz oder Promovierende im bezahlten Urlaub haben hingegen nichts zu befürchten; auch nicht bei Arbeitsunfähigkeit bis maximal 39 Wochen. Die Stufenlaufzeit schreitet in diesen Fällen munter voran. Die Elternzeit hingegen gilt als Unterbrechung und wird für den Übergang in die nächste Erfahrungsstufe nicht angerechnet.

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Doktorand:innen, die an einer Forschungseinrichtung eine Promotionsstelle besetzen, erhalten wie alle anderen Angestellten im öffentlichen Dienst eine Jahressonderzahlung. Sie wird mit den Novemberbezügen ausgezahlt. Die Höhe der Sonderzahlung ist abhängig vom Tarifvertrag und der Entgeltgruppe. Beschäftigte nach TV-L 13 erhielten im Jahr 2022 46,47 Prozent des Monatsgehalts, für E14-Beschäftigte waren es 32,52 Prozent. Bemessungsgrundlage ist das Tabellenentgelt in den Monaten Juli bis September.

Die Tarifverträge ermöglichen darüber hinaus auch zusätzliche Leistungsentgelte, beispielsweise für besondere Leistungen bei der Einwerbung von Drittmitteln. Allerdings gibt es dazu zwischen den Bundesländern und den verschiedenen Einrichtungen keine einheitliche Praxis. Wer als Promovierender bereits Kinder hat und nach dem ausschließlich in Hessen gültigen TV-H vergütet wird, darf sich außerdem über eine monatliche Kinderzulage freuen.

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