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Wissenschaftliche Mitarbeit
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen – Aufgaben, Voraussetzungen, Rechtliches

Ein lächelnder wissenschaftlicher Mitarbeiter in kariertem Hemd sitzt vor dem Computer am Schreibtisch

© Paul Bradbury / iStock.com

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen Professor:innen und Dozent:innen in Lehre, Forschung und Verwaltung.
  • Voraussetzung für eine WiMi-Anstellung ist ein abgeschlossenes Studium sowie Erfahrungen in Forschung & Lehre.
  • Das Gehalt ist tariflich geregelt und bemisst sich in der Regel nach Entgeltgruppe E13.

Aktualisiert: 29.10.2025

Von:
Maresa Wolbert ,
Anke Wilde
Wissenschaftssystem Akademische Laufbahn Postdoc-Phase Promotion

Artikelinhalt

Wissenschaftliche Mitarbeit: Was ist das? Haushaltsstelle, Drittmittelstelle, Projektstelle Aufgaben Arbeitsvertrag, Kündingsfrist Gehalt

Wissenschaftliche Mitarbeit: Was ist das?

Nach dem Studium noch an der Universität bleiben? Das ist für diejenigen interessant, die Lust haben, ihr Fachgebiet zu vertiefen und weiter in die Welt der Wissenschaft einzutauchen. Als wissenschaftlichr Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin – kurz „WiMi“ – beschäftigen sie sich täglich mit Forschungen, Untersuchungen und der Wissensvermittlung.

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen unterstützen Professor:innen, Dozent:innen oder Projektleiter:innen an dem jeweiligen Institut. Das macht auch der englische Fachbegriff „Research Assistant“ deutlich. Während ihrer Tätigkeit an der Hochschule arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter:innen entweder an ihrer Dissertation, bereiten sich auf die Promotion vor oder haben diese bereits erfolgreich abgeschlossen (Postdoc).

Voraussetzungen für eine WiMi-Stelle

Um sich auf eine Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in bewerben zu können, ist ein abgeschlossenes Studium notwendig. Erfahrungen mit wissenschaftlichem Arbeiten und Forschen sind erforderlich, um die Arbeiten eines oder einer wissenschaftlich Mitarbeitenden angemessen erfüllen zu können. Bei einem Vorstellungsgespräch als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in geht es allerdings insgesamt weniger um praktische Berufserfahrungen als um die bisherige akademische Ausbildung.

Haushaltsstelle, Drittmittelstelle, Projektstelle

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können auf einer Haushaltsstelle tätig sein. Haushaltsstellen sind die Mitarbeiterstellen, die zum Etat eines Professors oder einer Professorin gehören und die diesem von der Universität im Rahmen von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen eingeräumt wurden. Diese Stellen werden über die Universitätsverwaltung öffentlich ausgeschrieben und sind in der Regel über Fachgesellschaften oder im Stellenmarkt von academics zu finden.

Alternativ ist es möglich, als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen von Drittmittel- und Projektstellen tätig zu sein. Projektstellen sind explizit an ein Projekt gebunden, Drittmittelstellen werden extern finanziert, beispielsweise von der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder vom Bund.

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede der verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten auf. Bitte beachten: Dies ist eine allgemeine Übersicht; die Ausgestaltung kann sich an den einzelnen Einrichtungen davon unterscheiden.

Haushaltsstelle Drittmittelstelle Projektstelle

Definition

Stelle aus dem regulären Haushalt der Einrichtung (z. B. Universität).

Stelle, die aus externen Fördermitteln (z. B. DFG, EU, Industrie) finanziert wird.

Stelle, die projektbezogen eingerichtet wird – Finanzierung kann intern oder extern erfolgen.

Finanzierungsquelle

Öffentliche Mittel (Land, Bund, Einrichtung selbst)

Drittmittelgeber (extern)

Drittmittel oder Haushaltsmittel

Dauer / Befristung

Häufig unbefristet oder längerfristig

Meist befristet, abhängig von Projektlaufzeit

Immer befristet, abhängig vom Projekt

Stellenverfügbarkeit

Teil des festen Stellenplans der Einrichtung

Projektabhängig, oft kurzfristig verfügbar

Projektabhängig, temporär verfügbar

Sicherheit

Hohe Arbeitsplatzsicherheit

Geringere Sicherheit, da abhängig von Projektfinanzierung

Geringe Sicherheit, da projektgebunden

Karriereperspektiven

Gute Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtung

Begrenzte Perspektiven, aber gute Netzwerkmöglichkeiten

Projektbezogene Erfahrung, oft begrenzte Weiterentwicklung

Flexibilität

Weniger flexibel, da an institutionelle Vorgaben gebunden

Höhere Flexibilität in Projektgestaltung und Forschungsthemen

Abhängig vom Projekt – teils hohe thematische Flexibilität

Verwaltungsaufwand

Geringerer Aufwand, da standardisiert

Höherer Aufwand durch Projektanträge, Berichte, Abrechnungen

Ähnlich wie bei Drittmittelstellen, oft hoher administrativer Aufwand

Vorteile

Stabilität,langfristige Planung möglich; Teil der institutionellen Struktur

Innovative Forschung; internationale Kooperationen; eigenständige Projektarbeit

Praxisnahe Forschung; Teamarbeit; thematische Fokussierung

Nachteile

Weniger Innovationsspielraum; eingeschränkte Themenwahl

Unsicherheit; hoher administrativer Aufwand; Befristung

Befristung; geringe Planungssicherheit; Abhängigkeit vom Projektverlauf

Quelle: academics © academics

Aktuelle Jobs: Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

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Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in im Projekt NABIT

Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)

Hamburg
03.11.2025
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Historiker*innen, Kunsthistoriker*innen, Sozial- u. Kulturanthropolog*innen, Kulturwissenschaftler*innen zur Weiterbildung zum/r Fachreferenten/in für Sammlungsmanagement u. Qualitätsstandards in Museen

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deutschlandweit
13.11.2025
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Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Lehraufgaben im Bereich Wirtschaft

Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)

Hamburg
30.10.2025
Zu allen Stellenangeboten wissenschaftliche Mitarbeit

Aufgaben von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

Die vielfältigen Aufgabenbereiche von wissenschaftlich Mitarbeitenden haben sowohl theoretische als auch praktische Schwerpunkte. Dazu gehören beispielsweise

  • administrative Aufgaben wie zum Beispiel das Verwalten von Dokumenten
  • das Abhalten von Vorlesungen und Seminaren
  • die Unterstützung des Professor oder der Professorin bei Vorlesungen
  • die Auswertung wissenschaftlicher Studien

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen unterstützen zudem Studierende bei Fragen rund um den Fachbereich, etwa zu Hausarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten. Viele verfassen außerdem eigene Artikel für wissenschaftliche Fachbeiträge oder veröffentlichen ihre Forschungsergebnisse in Buchform. 

Nach der Promotion und der Habilitation ist es für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen grundsätzlich möglich, zu Privatdozent:innen aufzusteigen. Hieraus kann sich eine Professur ergeben, die nicht zwangsläufig im eigenen Institut angesiedelt sein muss. 

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Der rechtliche Rahmen: Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Kündigungsfrist

Viele Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind auf Teilzeit ausgeschrieben. Oft sind es 20 Wochenstunden, die für den Job anfallen – ideal, um nebenbei noch Zeit für die Dissertation zu haben. Allerdings arbeiten die meisten WiMis deutlich länger als vereinbart, da sie sich so bessere Karrierechancen erhoffen. Die Arbeit für die Dissertation bleibt deshalb häufig auf der Strecke.

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen handeln grundsätzlich weisungsgebunden. Die Einrichtungsleitung oder die Fachvorgesetzen sind ihnen gegenüber weisungsbefugt. Nur in begründeten Fällen können wissenschaftlichen Mitarbeitenden die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben übertragen werden.  

Die Kündigungsfrist von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen richtet sich nach § 34 TV-L. Sie ist abhängig von der Beschäftigungszeit. Je länger ein WiMi an der Einrichtung tätig ist, desto länger sind die einzuhaltenden Fristen: 

  • Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende. 
  • Wer bereits länger als ein Jahr angestellt ist, hat eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals. 
  • Für WiMi, die mindestens fünf Jahre für die Einrichtung arbeiten, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


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Wie lange darf man Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in sein? 

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen arbeiten meistens in einem befristeten Angestelltenverhältnis. Dabei gelten rechtliche Besonderheiten. In der Wissenschaft werden Befristungen von Anstellungsverhältnissen anders gehandhabt als im allgemeinen Arbeitsrecht. Grundlage ist das 2007 eingeführte Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, kurz Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). 

Die dort aufgeführten, speziellen Befristungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch personelle Rotationen regelmäßig neue, nachrückende Studierende wissenschaftlich tätig werden können. So hat der akademische Nachwuchs immer wieder Chancen, sich in Forschung und Lehre für die Berufswelt zu qualifizieren. 

Eine zentrale Vorgabe ist die sogenannte 12-Jahres-Regelung. Sie besagt, dass eine befristete Beschäftigung von Wissenschaftler:innen an Hochschuleinrichtungen maximal für insgesamt zwölf Jahre zulässig ist. Das gilt auch bei Unterbrechungen und im Falle verschiedener Arbeitgeber. Ausnahme sind Mediziner:innen. Für sie gilt eine Frist von 15 Jahren.

Wichtig: Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können maximal sechs Jahre vor der Promotion angestellt werden. Wird die Promotion früher als nach sechs Jahren erfolgreich abgeschlossen, ist es möglich, diese nicht genutzten Jahre vor der Promotion zu den sechs Jahren nach der Promotion hinzuzurechnen. Allerdings zählen auch Zeiten von Promotionsstipendien und andere Promotionszeiten ohne Anstellung mit.

Eine Besonderheit gilt bei drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten. Die Dauer der Befristung richtet sich hier nach der Projektlaufzeit. Das heißt: Auch nach Ablauf der zwölf Jahre können solche Stellen mit befristeten Arbeitsverträgen weiterhin angenommen werden. Befristete Drittmittelstellen sind demnach auch über die Höchstbefristungsdauer hinaus möglich, wenn 

  • eine Stelle überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird, 
  • diese Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und einen festen Zeitraum bewilligt wurde und
  • der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin überwiegend dieser Zweckbestimmung entsprechend eingesetzt wird.


Das Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

Das Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeitenden ist tariflich festgelegt. Nach welchem Tarif eine Einrichtung zahlt, findet sich in der Stellenausschreibung wieder. Dabei gilt für Bundeseinrichtungen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund). Daneben gibt es den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), auf den sich die Bundesländer beziehen, und der für die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen an den meisten Hochschulen gilt. Eine Ausnahme bildet Hessen. Das Bundesland hat mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen, den TV-H. 

Die Vergütungshöhe bemisst sich anhand zweier Faktoren: der Entgeltgruppe und der in dieser Gruppe erreichten Erfahrungsstufe. WiMi sind meist in der Entgeltgruppe E13 eingruppiert, aber auch eine Einstufung in die Entgeltgruppe E14 ist je nach Anforderungsprofil möglich. Welche Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erreicht wird, ist von der einschlägigen Berufserfahrung abhängig. Dafür sehen die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sechs Erfahrungsstufen mit jeweils wachsenden Stufenlaufzeiten vor.  

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