Aufgaben eines wissenschaftlichen Mitarbeiters
Die vielfältigen Aufgabenbereiche von wissenschaftlich Mitarbeitenden haben sowohl theoretische als auch praktische Schwerpunkte. So übernehmen sie administrative Aufgaben wie zum Beispiel das Verwalten von Dokumenten, geben eigene Vorlesungen und Seminare, unterstützen ihren Professor bei seinen Vorlesungen und werten wissenschaftliche Studien aus.
Wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützen zudem Studierende bei Fragen rund um den Fachbereich, etwa zu Hausarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten. Viele verfassen außerdem eigene Artikel für wissenschaftliche Fachbeiträge oder veröffentlichen ihre Forschungsergebnisse in Buchform.
Nach der Promotion und der Habilitation ist es für wissenschaftliche Mitarbeiter grundsätzlich möglich, zu Privatdozenten aufzusteigen. Hieraus kann sich eine Professur ergeben, die nicht zwangsläufig im eigenen Institut angesiedelt sein muss.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Kündigungsfrist
Viele Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter sind auf Teilzeit ausgeschrieben. Oft sind es 20 Wochenstunden, die für den Job anfallen – ideal, um nebenbei noch Zeit für die Dissertation zu haben. Allerdings arbeiten die meisten WiMis deutlich länger als vereinbart, da sie sich so bessere Karrierechancen erhoffen. Die Arbeit für die Dissertation bleibt deshalb häufig auf der Strecke.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen handeln grundsätzlich weisungsgebunden. Die Einrichtungsleitung oder die Fachvorgesetzen sind ihnen gegenüber weisungsbefugt. Nur in begründeten Fällen können wissenschaftlichen Mitarbeitern die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben übertragen werden.
Die Kündigungsfrist von wissenschaftlichen Mitarbeitern richtet sich nach § 34 TV-L. Sie ist abhängig von der Beschäftigungszeit. Je länger ein WiMi an der Einrichtung tätig ist, desto länger sind die einzuhaltenden Fristen:
- Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende.
- Wer bereits länger als ein Jahr angestellt ist, hat eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals.
- Für WiMi, die mindestens fünf Jahre für die Einrichtung arbeiten, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wie lange darf man Wissenschaftlicher Mitarbeiter sein?
Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten meistens in einem befristeten Angestelltenverhältnis. Dabei gelten rechtliche Besonderheiten. In der Wissenschaft werden Befristungen von Anstellungsverhältnissen anders gehandhabt als im allgemeinen Arbeitsrecht. Grundlage ist das 2007 eingeführte Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, kurz Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Die dort aufgeführten, speziellen Befristungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch personelle Rotationen regelmäßig neue, nachrückende Studierende wissenschaftlich tätig werden können. So hat der akademische Nachwuchs immer wieder Chancen, sich in Forschung und Lehre für die Berufswelt zu qualifizieren.
Eine zentrale Vorgabe ist die sogenannte 12-Jahres-Regelung. Sie besagt, dass eine befristete Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschuleinrichtungen maximal für insgesamt zwölf Jahre zulässig ist. Das gilt auch bei Unterbrechungen und im Falle verschiedener Arbeitgeber. Ausnahme sind Medizinerinnen und Mediziner. Für sie gilt eine Frist von 15 Jahren.
Wichtig: Wissenschaftliche Mitarbeiter können maximal sechs Jahre vor der Promotion angestellt werden. Wird die Promotion eher als nach sechs Jahren erfolgreich abgeschlossen, ist es möglich, diese nicht genutzten Jahre vor der Promotion zu den sechs Jahren nach der Promotion hinzuzurechnen. Allerdings zählen auch Zeiten von Promotionsstipendien und andere Promotionszeiten ohne Anstellung mit.
Eine Besonderheit gilt bei drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten. Die Dauer der Befristung richtet sich hier nach der Projektlaufzeit. Das heißt: Auch nach Ablauf der zwölf Jahre können solche Stellen mit befristeten Arbeitsverträgen weiterhin angenommen werden. Befristete Drittmittelstellen sind demnach auch über die Höchstbefristungsdauer hinaus möglich, wenn
- eine Stelle überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird,
- diese Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und einen festen Zeitraum bewilligt wurde und
- der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin überwiegend dieser Zweckbestimmung entsprechend eingesetzt wird.