Berufungsverhandlung
Auf dem Weg zur Professur: Verhandlung um Besoldung, Ausstattung und Status

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In der Berufungsverhandlung diskutiert der Bewerber oder die Bewerberin die Bedingungen der Professur mit der Hochschule. Dazu gehören Leistungsbezüge, räumliche Ausstattung, Personal, Berufungsmittel sowie der künftige Status.
Aktualisiert: 25.06.2025
Was ist die Berufungsverhandlung?
Hat sich ein Kandidat oder eine Kandidatin erfolgreich auf eine Professorenstelle beworben, erhält er oder sie den Ruf von der Hochschulleitung, in wenigen Bundesländern auch vom zuständigen Ministerium. Dieser Ruf ist die unverbindliche Einladung, Berufungsverhandlungen mit der Hochschulleitung zu führen.
Eine Berufungsverhandlung hat sämtliche Rahmenbedingungen der zu besetzenden Professur zum Thema, darunter die Besoldung, die personelle und sachliche Ausstattung sowie den künftigen Status des oder der Berufenen. Verlaufen die Verhandlungen erfolgreich, unterzeichnen beide Parteien eine Berufungsvereinbarung.
Ablauf der Berufungsverhandlung
- Vorverhandlungen auf Fachbereichsebene
- Konzeptionspapier inklusive Besoldungsbrief einreichen
- Berufungsgespräch mit der Hochschulleitung
- Evtl: Nachverhandlungen
- Bei Einigung: Berufungsvereinbarung und Rufannahme
- Ohne Einigung: Rufablehnung
Laut Dr. Ulrike Preißler von der Berufungsberatung des Deutschen Hochschulverbandes finden in der Regel zunächst persönliche Vorgespräche am Ort der Hochschule statt. Im Zuge dieser Vorverhandlungen trifft sich der Kandidat oder die Kandidatin mit dem Dekanat der Hochschule, der Institutsleitung, Mitarbeitenden am zu besetzenden Lehrstuhl oder auch Nachbarprofessuren, um sich über Dienstaufgaben und mögliche Ausstattung auszutauschen.
Konzeptionspapier einreichen
Auf Basis dieser Informationen entwirft die Kandidatin oder der Kandidat ein Konzeptionspapier, in dem
- die persönliche Passung für Professur beschrieben wird,
- die auf der Professur zukünftig zu erfüllenden Aufgaben in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung definiert werden und davon ausgehend
- der Ausstattungsbedarf detailliert dargelegt wird.
Dieses Konzeptionspapier sollte nach Fertigstellung noch einmal mit dem Dekanat oder der Institutsleitung abgestimmt werden, bevor der Kandidat oder die Kandidatin es an das Rektorat der Hochschule versendet. Zudem sollte der Besoldungsbrief beiliegen, in dem die Besoldungsvorstellungen auf der Grundlage des Konzeptionspapiers deutlich gemacht werden.
Berufungsgespräch und Berufungsvereinbarung
Sind die Schriftstücke eingereicht, folgt ein persönliches Berufungsgespräch mit der Hochschulleitung – die eigentliche Verhandlung. Wird man sich einig, bekommt der Kandidat bzw. die Kandidatin ein bis zwei Wochen später die Berufungsvereinbarung zugeschickt und würde den Ruf annehmen.
Gehen die Vorstellungen in einigen Punkten auseinander, stehen Nachverhandlungen an. Das passiert in der Praxis häufig. Mit adäquaten Argumenten lässt sich auf diese Weise durchaus eine Verbesserung erzielen, da die Hochschulen einen gewissen Verhandlungsspielraum mitbringen. In seltenen Fällen können sich die Parteien auch in den Nachverhandlungen nicht einig werden, dann lehnt der Kandidat oder die Kandidatin den Ruf ab.
Dauer der Berufungsverhandlung
Die gesamte Prozedur einer Berufungsverhandlung dauert in der Regel zwei bis drei Monate, kann in Ausnahmefällen aber auch zwischen einem und sechs Monaten in Anspruch nehmen.
Verhandlung der Leistungsbezüge
Professor:innen erhalten neben der Grundbesoldung, die gemäß der sogenannten W-Besoldung erfolgt, frei verhandelbare Leistungsbezüge aus Anlass der Berufung. Diese werden leistungsorientiert gewährt, etwa für Leistungen in Forschung und Lehre, die im Konzeptionspapier angekündigt worden sind. Zudem ist die Höhe der Bezüge abhängig von
- der finanziellen Situation der Hochschule,
- der allgemeinen Qualifikation der Kandidatin bzw. des Kandidaten,
- den bisher erbrachten Leistungen in der Forschung und Lehre
- der Anzahl der Publikationen,
- der Höhe der eingeworbenen und auch mitgebrachten Drittmittel,
- dem bisherigen Verdienst sowie
- der Bewerbermarktlage.
Den gesetzlichen Rahmen für die Gewährung von Leistungsbezügen und ihre maximale Höhe bildet das Landesbesoldungsgesetz. Auch im Nachhinein können die Leistungsbezüge noch angepasst werden, etwa wenn der Ruf einer anderen Hochschule erfolgt und der Kandidat bzw. die Kandidatin Bleibeverhandlungen führt.
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Verhandlung von Ausstattung und Berufungsmitteln
Der in der Regel teuerste Aspekt ist die personelle Ausstattung der Professorenstelle. Hierzu zählen wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, das Sekretariat, gegebenenfalls Techniker:innen und Ingenieur:innen.
Zudem wird auch die räumliche Ausstattung verhandelt: Die Größe und Anzahl der Büros des Lehrstuhls, gegebenenfalls Maßnahmen zur Renovierung oder die Möblierung, die technische Ausstattung mit Hard- und Software oder auch notwendige Investitionen in den Bibliotheksbereich.
Ein weiterer Verhandlungspunkt sind die Berufungsmittel, also mögliche Erst- oder Anschubinvestitionen und die jährlichen Mittel. Erstinvestitionen können beispielsweise Großgeräte oder Labore sein, die für die in Aussicht gestellte Arbeit benötigt werden. Jährliche Mittel werden für laufende Kosten benötigt, Dienstreisen oder auch die Einstellung studentischer Hilfskräfte.
Verhandlungen des Status
Die Status-Verhandlungen beziehen sich auf die dienstrechtliche Stellung, insbesondere auf die Verbeamtung als Professor:in. An staatlichen Hochschulen ist die lebenslange Verbeamtung zwar noch der Regelfall, allerdings gehen immer mehr Universitäten auch zu Tenure-Track-Professuren über, die zunächst ein befristetes Beamtenverhältnis vorsehen.
Gegenstand der Berufungsverhandlung könnte also sein, welche Kriterien erfüllt werden müssen, um auf dieser Stelle entfristet zu werden. Auch an Fachhochschulen bzw. HAWs werden Professor:innen in einigen Fällen auf Probe eingestellt. Hier können die Bedingungen einer dauerhaften HAW-Professur verhandelt werden. Zudem sollte in den Gesprächen geklärt werden, wie mit Nebentätigkeiten zu verfahren ist und wie gegebenenfalls Erfindungen verwertet werden dürfen.
3 Tipps für die Berufungsverhandlung
Ulrike Preißler, Justiziarin beim Deutschen Hochschulverband, gibt drei Tipps, wie eine Berufungsverhandlung erfolgreich verlaufen kann:
- Überlegen Sie sich im Vorfeld des Gesprächs ganz konkret, welche Verhandlungsziele für Sie unerlässlich sind und wo Ihre Grenzen liegen
- Achten Sie beim Konzeptionspapier unbedingt auf korrekte Rechtschreibung und eine klare, einheitliche Formatierung
- Es klingt banal, doch der erste Eindruck ist wichtig: Achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres und tragen Sie gepflegte Businesskleidung. Kleider machen Leute!
Für alle weiteren Fragen zum Thema Berufungsverhandlung bietet der Deutsche Hochschulverband Einzelfallberatungen an.