Berufungsverhandlung
Auf dem Weg zum Professor: Verhandlung um Besoldung, Ausstattung und Status

Stuhlkreis Symbolbild Berufungsverhandlung Professur

Bei den Berufungsverhandlungen gilt es, sämtliche Rahmenbedingungen einer Professur festzuzurren © zettberlin / photocase.de

In der Berufungsverhandlung diskutiert der Bewerber oder die Bewerberin die Begleitumstände der Professur mit der Hochschule. Dazu gehören Leistungsbezüge, Ausstattung, Berufungsmittel sowie der künftige Status des Kandidaten.

Veröffentlicht: 07.07.2021

Von: Florian Heil

Hat sich ein Kandidat oder eine Kandidatin erfolgreich auf eine Professorenstelle beworben, erhält er oder sie den Ruf von der Hochschulleitung, in wenigen Bundesländern auch vom zuständigen Ministerium. Dieser Ruf ist die unverbindliche Einladung, Berufungsverhandlungen mit der Hochschulleitung zu führen. Diese Verhandlungen haben sämtliche Rahmenbedingungen der Professur zum Thema, darunter die Besoldung, die personelle und sachliche Ausstattung sowie den künftigen Status. Verlaufen die Verhandlungen erfolgreich, unterzeichnen beide Parteien eine Berufungsvereinbarung.

Laut Dr. Ulrike Preißler von der Berufungsberatung des Deutschen Hochschulverbandes finden in der Regel zunächst persönliche Vorgespräche am Ort der Hochschule statt. Im Zuge dieser Vorverhandlungen trifft sich der Kandidat mit dem Dekanat der Hochschule, der Institutsleitung, Mitarbeitern am zu besetzenden Lehrstuhl oder auch Nachbarprofessuren, um sich über Dienstaufgaben und mögliche Ausstattung auszutauschen. 

Auf Basis dieser Informationen entwirft die Kandidatin ein Konzeptionspapier, in dem sie ihren Ausstattungsbedarf detailliert darlegt und konkret beschreibt, welche Ziele und Perspektiven sie mit der Professur verfolgt und welche zentralen Aufgaben für Forschung und Lehre sie ins Auge fasst. Dieses Papier sollte nach Fertigstellung noch einmal mit dem Dekanat oder der Institutsleitung abgestimmt werden, bevor es die Kandidatin an das Rektorat der Hochschule versendet. Zudem sollte der Besoldungsbrief beiliegen, in dem die Bewerberin ihre Besoldungsvorstellungen auf Grundlage des Konzeptionspapiers deutlich macht.

Sind die Schriftstücke eingereicht, folgt ein persönliches Berufungsgespräch mit der Hochschulleitung – die eigentliche Verhandlung. Wird man sich einig, bekommt der Kandidat ein bis zwei Wochen später die Berufungsvereinbarung zugeschickt und würde den Ruf annehmen. Gehen die Vorstellungen in einigen Punkten auseinander, stehen Nachverhandlungen an. Das passiert in der Praxis vergleichsweise häufig. Mit adäquaten Argumenten lässt sich auf diese Weise durchaus eine Verbesserung erzielen, da die Hochschulen einen gewissen Verhandlungsspielraum mitbringen. In seltenen Fällen können sich die Parteien auch in den Nachverhandlungen nicht einig werden, dann lehnt der Kandidat den Ruf ab.

Die gesamte Prozedur dauert in der Regel zwei bis drei Monate, kann in Ausnahmefällen aber auch zwischen einem und sechs Monaten in Anspruch nehmen.

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Professorinnen erhalten neben ihrer Grundbesoldung, die gemäß der sogenannten W-Besoldung erfolgt, frei verhandelbare Leistungsbezüge aus Anlass der Berufung. Diese werden leistungsorientiert gewährt, etwa für Leistungen in Forschung und Lehre, die im Konzeptionspapier angekündigt worden sind. Zudem ist die Höhe der Bezüge abhängig von der finanziellen Situation der Hochschule, der allgemeinen Qualifikation der Kandidatin, den bisher erbrachten Leistungen und Publikationen, der Höhe der mitgebrachten Drittmittel, dem bisherigen Verdienst sowie dem Bewerbermarkt, also der Konkurrenz auf der Professur.

Den gesetzlichen Rahmen für die Gewährung von Leistungsbezügen und ihre maximale Höhe bildet das Landesbesoldungsgesetz. Auch im Nachhinein können die Leistungsbezüge noch angepasst werden, etwa wenn der Ruf einer anderen Hochschule erfolgt und der Kandidat Bleibeverhandlungen führt.

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Der in der Regel teuerste Aspekt ist die personelle Ausstattung der Professorenstelle. Hierzu zählen wissenschaftliche Mitarbeiter, das Sekretariat, gegebenenfalls Techniker und Ingenieure.

Zudem wird auch die räumliche Ausstattung verhandelt: Die Größe und Anzahl der Büros für die Kandidatin sowie die Mitarbeiter, gegebenenfalls Maßnahmen zur Renovierung oder die Möblierung, die technische Ausstattung mit Hard- und Software oder auch notwendige Investitionen in den Bibliotheksbereich.

Ein weiterer Verhandlungspunkt sind die Berufungsmittel, also mögliche Erst- oder Anschubinvestitionen und die jährlichen Mittel. Erstinvestitionen können beispielsweise Großgeräte oder Labore sein, die für die in Aussicht gestellte Arbeit benötigt werden. Jährliche Mittel werden für laufende Kosten benötigt, Dienstreisen oder auch die Einstellung studentischer Hilfskräfte.

Die Status-Verhandlungen beziehen sich auf die dienstrechtliche Stellung, insbesondere auf die Verbeamtung als Professor. An staatlichen Hochschulen ist die lebenslange Verbeamtung zwar noch der Regelfall, allerdings gehen immer mehr Universitäten auch zu Tenure-Track-Professuren über, die zunächst ein befristetes Beamtenverhältnis vorsehen. 

Gegenstand der Berufungsverhandlung könnte also sein, welche Kriterien erfüllt werden müssen, um auf dieser Stelle entfristet zu werden. Auch an Fachschulen werden Professorinnen in einigen Fällen auf Probe eingestellt. Hier können die Bedingungen einer dauerhaften FH-Professur verhandelt werden. Zudem sollte in den Gesprächen geklärt werden, wie mit Nebentätigkeiten zu verfahren ist und wie gegebenenfalls Erfindungen verwertet werden dürfen.

Für alle weiteren Fragen zum Thema Berufungsverhandlung bietet der Deutsche Hochschulverband Einzelfallberatungen an.

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