Welche Unterlagen gehören in die Bewerbung?
Die Unterlagen sollen der Berufungskommission einen ersten, aber umfassenden Eindruck über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers vermitteln. In die Bewerbung gehören
- ein Anschreiben,
- ein Lebenslauf unter anderem inklusive Angabe von Forschungstätigkeiten, Publikations- und Vortragsverzeichnis, Drittmitteleinwerbungen, Lehrtätigkeiten und Kooperationen,
- meist ein Forschungs- und Lehrkonzept,
- Zeugnisse (akademische Abschlüsse und stellenrelevante Arbeitszeugnisse).
In einigen Fällen werden noch spezielle Referenzen verlangt. Auskünfte darüber, welche Daten und Unterlagen die berufungswillige Hochschule benötigt – und in welcher Form – geben in der Regel die Internetseite und/oder das Dekanatssekretariat. Auch ein Telefonat mit dem Vorsitzenden der Berufungskommission kann von Vorteil sein.
Grundsätzliches zur Gestaltung der Bewerbung
Je umfangreicher die Qualifikationen sind, desto ratsamer ist es, sich auf stellenrelevante Angaben zu beschränken, sodass der Leser die wesentlichen Punkte auf einen Blick erfassen kann. Zu bedenken ist: Nicht alle Mitglieder der Berufungskommission sind mit dem Fach und dem Universitätsalltag vertraute Professoren, es sind auch externe Experten und beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt.
Die Gestaltung sollte übersichtlich sein und die Schriftgröße nicht zu klein. Werden die Bewerbungsunterlagen nicht in digitaler Form abgegeben, ist rein weißes Papier empfehlenswert, da sie möglicherweise mehrfach kopiert werden. Der Name inklusive Titeln sollte auf jeder Seite in der Kopf- und/oder Fußzeile stehen. Bewerber sollten zudem immer ihre dienstlichen und privaten Kontaktdaten angeben.
Der Blick eines Dritten kann hier sehr hilfreich sein. Professionelle Unterstützung für den Check der Bewerbungsmappe gibt es auch beim Bewerbungsmappencheck des Deutschen Hochschulverbands (DHV). Der Hochschullehrerbund bietet zudem Seminare zum Thema Bewerbung um eine Professur an.
Besonderheiten bei einer Juniorprofessur oder FH-Professur
Für eine Bewerbung um eine Juniorprofessur (W1) gelten prinzipiell dieselben Regeln wie bei einer um eine W2- oder W3-Stelle. Da Nachwuchswissenschaftler für gewöhnlich weniger Referenzen vorweisen können, darf die Auswahl der aufgeführten Tätigkeiten und Qualifikationen breiter und weniger fachspezifisch ausfallen. Wichtig ist, dass die angegebenen Referenzen die für eine Juniorprofessur nötigen Softskills wie Führungsqualität oder Organisationstalent belegen.
Wer an einer Fachhochschule oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) als Professor lehren und forschen möchte, muss in der Regel praktische Berufserfahrung mitbringen. Diese muss in der Bewerbung deutlich gemacht werden.
Wie wird das Anschreiben formuliert?
Das Anschreiben einer Bewerbung um eine Professorenstelle sollte 1,5 bis zwei Seiten umfassen und neben der aktuellen beruflichen Situation sowohl die Qualifikation als auch die Motivation des Bewerbers darstellen. Überaus wichtig ist die Passgenauigkeit des Forschungsschwerpunkts des Bewerbers, die beispielsweise durch Nennung entsprechender Forschungsprojekte, Publikationen und Inhalte der eigenen Lehrtätigkeit belegt werden kann.
Unerlässlich ist zudem die Darlegung der Drittmittelerfahrungen. Forschungsaufenthalte im Ausland, internationale Verbindungen, Kooperationen mit der Industrie, besondere Leistungen in der Nachwuchsförderung und Ämter in der akademischen Selbstverwaltung oder wissenschaftlichen Fachvereinigungen sollten ebenfalls erwähnt werden. Gleiches gilt für Preise, Auszeichnungen, Stipendien oder Patente.
Ebenso wichtig ist die Motivation des Bewerbers: warum ausgerechnet diese spezielle ausgeschriebene Stelle? Hier bietet sich beispielsweise an, einen Ausblick auf geplante Lehr- und Forschungsvorhaben zu geben, die perfekt zur Denomination der vakanten Stelle passen.