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Berufungsverfahren
Wie verfasse ich ein Forschungs- und Lehrkonzept?

Zu den Bewerbungsunterlagen für eine ausgeschriebene Professorenstelle gehört sowohl ein Forschungs- als auch ein Lehrkonzept. Was sich dahinter verbirgt und worauf es beim Erstellen ankommt, erfahren Sie hier.

Im Forschungskonzept werden die aktuellen Forschungsschwerpunkte mitsamt Forschungsoutput dargestellt © Andrew Neel / unsplash.com
Artikelinhalt
  • Forschungs- und Lehrkonzept für die Bewerbung auf eine Professur
  • Das Lehrkonzept im Berufungsverfahren
  • Das Forschungskonzept im Berufungsverfahren

Forschungs- und Lehrkonzept für die Bewerbung auf eine Professur

Wer den akademischen Titel des Professors oder der Professorin anstrebt und die notwendigen Voraussetzungen dafür mitbringt, kann sich in seinem Fachbereich an einer Hochschule auf eine der freien Stellen als Hochschullehrer:in bewerben. Diese müssen von der Hochschulleitung unter Berücksichtigung der Landeshochschulgesetze öffentlich ausgeschrieben werden. Doch der Weg zur erhofften Ruferteilung ist steinig, die Anforderungen im Berufungsverfahren sind komplex – gute Bewerbungsunterlagen verschaffen Kandidat:innen daher einen gewichtigen Vorteil.

Wesentliche Bestandteile der Bewerbung auf eine Professur sind in der Regel das Forschungskonzept sowie das Lehrkonzept. Anhand dieser Dokumente überprüft die Berufungskommission,ob die benötigte Lehre abgedeckt werden kann und welche Forschungsschwerpunkte der Bewerber oder die Bewerberin für die zu besetzende Stelle vorsieht.

Selbst wenn diese Konzepte in der Stellenausschreibung nicht explizit eingefordert werden, ist es dennoch ratsam, sie zu erstellen und einzureichen. Denn sie veranschaulichen, wie sich der:die Bewerber:in die konkrete Ausgestaltung der Professur vorstellt und verdeutlichen im Optimalfall, dass er sich bereits sehr intensiv mit der zu besetzenden Professur sowie der Hochschule beschäftigt hat. 


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Das Lehrkonzept im Berufungsverfahren

Das Lehrkonzept umfasst sowohl die bisher geleistete Lehre als auch die perspektivische Lehre auf der ausgeschriebenen Stelle. Es nimmt neben dem Forschungskonzept eine immer gewichtigere Rolle ein, da die Lehre in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen hat. Das Lehrkonzept ohne Anlagen sollte zwei Seiten nicht übersteigen, es sei denn, in der Stellenbeschreibung wird explizit eine andere Länge vorgegeben.

Dr. Ulrike Preißler von der Berufungsberatung des Deutschen Hochschulverbandes empfiehlt fächerübergreifend folgende Gliederung für ein Lehrkonzept, das so als Vorlage für die Erstellung dienen kann: 

  1. Biografische Kurzvorstellung der bisherigen Lehrkompetenz: Die bisher geleistete Lehre, insbesondere die abgedeckten Themen, die Art der Kurse (Bachelor, Master, große Einführungsveranstaltungen), das Format der Lehre (Vorlesungen, Seminare, Übungen), mögliche Prüfungserfahrung.
  2. Besonderes Engagement in der Lehre: Akademische Lehrpreise, Veröffentlichungen zu Lehrthemen, Fortbildungskurse, Didaktikkurse, Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Studienganges.
  3. Lehrverständnis: Selbstverständnis als Lehrender, was „gute Lehre“ für den Bewerber oder die Bewerberin bedeutet, die Lehr- und Lernziele der eigenen Kurse.
  4. Methoden der Lehre: Art der Vermittlung, Lehrmethoden, Erfahrungen in Präsenz- oder Onlineveranstaltungen, Absichten der angewandten Lehrmethode, Einsatz neuer Medien, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrveranstaltungen, Einbeziehung der Studierenden.
  5. Rezeption der bisherigen Lehre:Bewertung der Studierenden, Evaluationen, Wichtigkeit und Umgang mit konstruktivem Feedback, Möglichkeiten der Kommunikation mit Studierenden (Sprechstunden o.Ä.)
  6. Perspektiven für die Lehre auf der ausgeschriebenen Stelle: Vorgesehene Themen, Koordination mit Kollegen hinsichtlich des Lehreinsatzes, Einbringung in die Studiengangsfortentwicklung an der Hochschule, Lehre in anderen Sprachen.
  7. Anlagen: Liste der abgehaltenen Lehrveranstaltungen, Liste der abgenommenen Prüfungen, Weiterbildungszertifikate, besonders gute Lehrevolutionen. 

Um die Ideen für ein Lehrkonzept auszuarbeiten, ist es hilfreich, sich an Lehrplänen und Vorlesungsverzeichnissen zu orientieren. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Stichpunkte zum Forschungskonzept zu formulieren und daraus ein Handout zu erstellen, wenn von der Berufungskommission eine Einladung zur persönlichen Vorstellung erfolgt.

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Das Forschungskonzept im Berufungsverfahren

Auch das Forschungskonzept sollte etwa zwei Seiten der Bewerbung einnehmen. Hier empfiehlt Preißler folgende Gliederung, die sich ebenfalls als beispielhafte Vorlage eignet:

  1. Eigene Forschungsschwerpunkte: Auflistung der eigenen Forschungsthemen, insbesondere die zur ausgeschriebenen Stelle passen, sowie die Hervorhebung von Alleinstellungsmerkmalen.
  2. Laufender Forschungsoutput: Bisher erfolgte sowie laufende Drittmittelakquise, Vortrags- und Publikationstätigkeiten, Sichtbarkeit in der wissenschaftlichen Szene, Kooperationen, Nachwuchsförderung.
  3. Beabsichtigte Forschungsaktivitäten auf der ausgeschriebenen Stelle: Geplante Drittmittelanträge, Publikationstätigkeiten, Tagungen, laufende und beabsichtigte Kooperationen, Einbringung in der Doktorandenausbildung oder an einer Graduiertenschule.
  4. Anlagen: Drittmittelliste, Liste mit Kooperationspartnern.

Der wichtigste Aspekt beim Forschungskonzept: Die eigene Forschung muss zu den Forschungsthemen der Hochschule passen, bei der sich angehende Professor:innen bewerben. Aus der Bewerbung sollte zudem hervorgehen, dass der Bewerber oder die Bewerberin unbedingt an dieser Hochschule auf der ausgeschriebenen Stelle arbeiten will.

Mit der Niederschrift des Forschungskonzeptes ist es allerdings noch nicht getan. Bewerber:innen sollten darauf vorbereitet sein, das Konzept im Falle einer Einladung zu einem Gespräch auch überzeugend mündlich vorstellen zu können.


Autoren
Florian Heil
Erschienen in
academics - Juli 2023

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