Das Lehrkonzept im Berufungsverfahren
Das Lehrkonzept umfasst sowohl die bisher geleistete Lehre als auch die perspektivische Lehre auf der ausgeschriebenen Stelle. Es nimmt neben dem Forschungskonzept eine immer gewichtigere Rolle ein, da die Lehre in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen hat. Das Lehrkonzept ohne Anlagen sollte zwei Seiten nicht übersteigen, es sei denn, in der Stellenbeschreibung wird explizit eine andere Länge vorgegeben.
Dr. Ulrike Preißler von der Berufungsberatung des Deutschen Hochschulverbandes empfiehlt fächerübergreifend folgende Gliederung für ein Lehrkonzept, das so als Vorlage für die Erstellung dienen kann:
- Biografische Kurzvorstellung der bisherigen Lehrkompetenz:
Die bisher geleistete Lehre, insbesondere die abgedeckten Themen, die Art der Kurse (Bachelor, Master, große Einführungsveranstaltungen), das Format der Lehre (Vorlesungen, Seminare, Übungen), mögliche Prüfungserfahrung. - Besonderes Engagement in der Lehre:
Akademische Lehrpreise, Veröffentlichungen zu Lehrthemen, Fortbildungskurse, Didaktikkurse, Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Studienganges. - Lehrverständnis:
Selbstverständnis als Lehrender, was „gute Lehre“ für den Bewerber bedeutet, die Lehr- und Lernziele der eigenen Kurse. - Methoden der Lehre:
Art der Vermittlung, Lehrmethoden, Erfahrungen in Präsenz- oder Onlineveranstaltungen, Absichten der angewandten Lehrmethode, Einsatz neuer Medien, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrveranstaltungen, Einbeziehung der Studierenden. - Rezeption der bisherigen Lehre:
Bewertung der Studierenden, Evaluationen, Wichtigkeit und Umgang mit konstruktivem Feedback, Möglichkeiten der Kommunikation mit Studierenden (Sprechstunden o.Ä.) - Perspektiven für die Lehre auf der ausgeschriebenen Stelle:
Vorgesehene Themen, Koordination mit Kollegen hinsichtlich des Lehreinsatzes, Einbringung in die Studiengangsfortentwicklung an der Hochschule, Lehre in anderen Sprachen. - Anlagen:
Liste der abgehaltenen Lehrveranstaltungen, Liste der abgenommenen Prüfungen, Weiterbildungszertifikate, besonders gute Lehrevolutionen.
Um die Ideen für ein Lehrkonzept auszuarbeiten, ist es hilfreich, sich an Lehrplänen und Vorlesungsverzeichnissen zu orientieren. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Stichpunkte zum Forschungskonzept zu formulieren und daraus ein Handout zu erstellen, wenn von der Berufungskommission eine Einladung zur persönlichen Vorstellung erfolgt.
Das Forschungskonzept im Berufungsverfahren
Auch das Forschungskonzept sollte etwa zwei Seiten der Bewerbung einnehmen. Hier empfiehlt Preißler folgende Gliederung, die sich ebenfalls als beispielhafte Vorlage eignet:
- Eigene Forschungsschwerpunkte:
Auflistung der eigenen Forschungsthemen, insbesondere die zur ausgeschriebenen Stelle passen, sowie die Hervorhebung von Alleinstellungsmerkmalen. - Laufender Forschungsoutput:
Bisher erfolgte sowie laufende Drittmittelakquise, Vortrags- und Publikationstätigkeiten, Sichtbarkeit in der wissenschaftlichen Szene, Kooperationen, Nachwuchsförderung. - Beabsichtigte Forschungsaktivitäten auf der ausgeschriebenen Stelle:
Geplante Drittmittelanträge, Publikationstätigkeiten, Tagungen, laufende und beabsichtigte Kooperationen, Einbringung in der Doktorandenausbildung oder an einer Graduiertenschule. - Anlagen:
Drittmittelliste, Liste mit Kooperationspartnern.
Der wichtigste Aspekt beim Forschungskonzept: Die eigene Forschung muss zu den Forschungsthemen der Hochschule passen, bei der sich angehende Professoren bewerben. Aus der Bewerbung sollte zudem hervorgehen, dass der Bewerber unbedingt an dieser Hochschule auf der ausgeschriebenen Stelle arbeiten will.
Mit der Niederschrift des Forschungskonzeptes ist es allerdings noch nicht getan. Bewerber sollten darauf vorbereitet sein, das Konzept im Falle einer Einladung zu einem Gespräch auch überzeugend mündlich vorstellen zu können.