Hochschulpolitik
Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung: Gremien, Aufgaben, Vergütung

Wissenschaftler:innen bei einer Besprechung in einem Gremium der akademischen Selbstverwaltung

Die Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung ermöglicht Wissenschaftlern, die Zukunft ihrer Institution mitzugestalten © Sanja Radin / iStock.com

Zu den zentralen Aufgaben einer Professur an deutschen Hochschulen gehört neben Forschung und Lehre die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Was sich dahinter verbirgt und wer außer den Professoren noch in den Gremien sitzt, erfahren Sie hier.

Veröffentlicht: 06.01.2021

Von: Florian Heil

Die akademische Selbstverwaltung ist eine tragende Säule im hiesigen Wissenschaftssystem, ohne die eine Körperschaft wie eine Hochschule nicht funktionieren kann. Akademische Selbstverwaltung bedeutet, dass die Hochschule sich und ihre Mitglieder selbst organisiert. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden demnach in den zentralen und dezentralen Gremien der Institution beschlossen.

Von der akademischen Selbstverwaltung abgegrenzt ist die studentische Selbstverwaltung, in der sich die Studierenden eigenständig organisieren, um Ziele zu formulieren und Entscheidungen zu treffen.

Laut einer Umfrage unter Hochschulprofessor:innen sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Auftrag des Deutschen Hochschulverbandes und der Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem Jahr 2020 verbringen die Wissenschaftler:innen nur noch knapp 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Forschung und Lehre. Die übrige Zeit wird vor allem für die akademische Selbstverwaltung, Gutachten sowie Anträge aufgewendet. 1972 hätten Wissenschaftler:innen noch 72 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Forschung und Lehre füllen können. 

Die Mitarbeit in Gremien der Hochschule gehört zu den (traditionellen) Dienstaufgaben der Professor:innen. Doch auch wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie Student:innen finden sich als Gruppenvertreter:innen in den Kollegialorganen. Für bestimmte Entscheidungen, die die Freiheit der Wissenschaft in starkem Maße betreffen, verfügt die Gruppe der Professor:innen allerdings über die Stimmenmehrheit. Während eine Tätigkeit in der akademischen Selbstverwaltung für Mitarbeiter:innen der Hochschule ebenfalls verpflichtend sein kann, ist Student:innen eine Mitarbeit in den Gremien freigestellt.

Wer Interesse hat, in der akademischen Selbstverwaltung mitzuwirken, muss sich in seiner Statusgruppe zur Wahl stellen. Das gilt für Ämter wie das des Dekans oder der Dekanin auch für Professor:innen. Bei der Vielzahl von Selbstverwaltungsfunktionen ist die Chance für geeignete Kandidat:innen generell gut, auch gewählt zu werden.

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An der Spitze findet sich das Rektorat der Universität. In der Regel gibt es auch einen Hochschulrat, der sehr unterschiedlich zusammengesetzt ist. Das zentrale akademische Kollegialorgan mit Selbstverwaltungsaufgaben ist der Senat, auch Akademischer Senat genannt, erklärt Prof. Dr. Hubert Detmer vom Deutschen Hochschulverband.

In vielen Hochschulen existiert zudem eine dezentrale Ebene, die der Fachbereiche oder Fakultäten. Das nach Gruppen zusammengesetzte, zentrale Organ ist hier entweder der Fakultätsrat oder Fachbereichsrat, das kleine Organ ist das Dekanat. 

Zu unterscheiden sind die Gremien grundsätzlich hinsichtlich ihrer Entscheidungskompetenz: Zum einen gibt es welche mit Entscheidungsbefugnis, wie das Dekanat oder das Rektorat. Zum anderen gibt es beratende Gremien wie Kommissionen und Ausschüsse. Ein Beispiel: Eine Berufungskommission empfiehlt der Hochschulleitung den/die geeignetsten Kandidat:in, die Entscheidungsbefugnis liegt aber bei der Hochschulleitung.

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Zu den Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung zählt beispielsweise die Arbeit in Ämtern in der Fachbereichs- oder Fakultätsleitung. Auch Beteiligungen an Berufungskommissionen oder Prüfungsausschüssen sind übliche Verpflichtungen für Professor:innen.

In den Gremien wird zudem über die politische Ausrichtung wie die allgemeine Hochschulstruktur- und Entwicklungsplanung gesprochen sowie über Personalgewinnung, Prüfungsrecht oder auch die Bauplanung abgestimmt, sofern die Hochschule hier Mitspracherecht hat. In den höchsten Gremien wie dem Senat wird beispielsweise die Grundordnung oder die Verfassung einer Hochschule erarbeitet.

Standardaufgaben in der akademischen Selbstverwaltung werden grundsätzlich nicht vergütet. Für Professor:innen der Besoldungsgruppen W2 und W3 werden neben dem gewährten Grundgehalt jedoch variable Leistungsbezüge vergeben. So können Funktionszulagen für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung gewährt werden. 

Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht, die Bewilligung durch die Hochschule stellt eine Ermessensentscheidung dar. Da für den Bund, die Länder und die jeweilige Hochschule spezielle Regelungen gelten, gibt es keinen einheitlichen Wert, an dem sich Lehrende orientieren können. 

Leistungsbezügeverordnungen der Bundesländer sowie der einzelnen Hochschulen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Hochschulverbandes. Im Folgenden werden drei Beispiele aufgeführt, um sich ein erstes Bild von der möglichen Höhe der Vergütungen machen zu können: 

  • Die Universität Freiburg vergibt für Dekane Funktionsleistungsbezüge von monatlich 400 Euro brutto, für den Gleichstellungsbeauftragten der Universität von 250 Euro.
  • Die Universität Bremen gewährt Funktionsleistungsbezüge in Höhe von 1.000 Euro monatlich brutto für Konrektoren, 700 Euro für Dekane und 500 Euro für die zentrale Frauenbeauftragte.
  • Die Universität Potsdam vergibt Funktionsleistungsbezüge für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung in Höhe von 15 Prozent des Grundgehalts für die Tätigkeit als Vorsitzender des Senates und in Höhe von 13 Prozent für die Tätigkeit als Studiendekan.

Professor:innen, die unter die C-Besoldung fallen, sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Student:innen bekommen für ihre Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung keine materielle Vergütung.

Naturgemäß ist die Übernahme von Aufgaben mit zusätzlicher Arbeit verbunden, die der oder die Mitarbeiter:in bewältigen muss. Doch auch abgesehen von der materiellen Vergütung kann es sinnvoll sein, sich in der akademischen Selbstverwaltung zu engagieren, erklärt Dr. Sandra Schlüter vom Deutschen Hochschulverband.

Die Mitarbeiter:innen erhalten nicht nur einen Einblick in politische Abläufe ihrer Hochschule, sondern können sich aktiv einbringen und so die Zukunft ihrer Institution mitgestalten. Gerade für Nachwuchswissenschaftler:innen kann sich beispielsweise die Mitarbeit in Berufungskommissionen positiv auswirken. Sie lernen die Abläufe in Berufungsverfahren kennen und können dieses Wissen für ihre eigenen Berufungsverfahren verwenden. Im Hinblick auf eine wissenschaftliche Karriere ist ein solches Engagement auch im Lebenslauf von Vorteil, denn es zeigt die Integrationswilligkeit sowie die Bereitschaft und Motivation, solche Aufgaben auch künftig zu übernehmen.

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