Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung
Zu den Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung zählt beispielsweise die Arbeit in Ämtern in der Fachbereichs- oder Fakultätsleitung. Auch Beteiligungen an Berufungskommissionen oder Prüfungsausschüssen sind übliche Verpflichtungen für Professoren. In den Gremien wird zudem über die politische Ausrichtung wie die allgemeine Hochschulstruktur- und Entwicklungsplanung gesprochen sowie über Personalgewinnung, Prüfungsrecht oder auch die Bauplanung abgestimmt, sofern die Hochschule hier Mitspracherecht hat. In den höchsten Gremien wie dem Senat wird beispielsweise die Grundordnung oder die Verfassung einer Hochschule erarbeitet.
Vergütung für die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
Standardaufgaben in der akademischen Selbstverwaltung werden grundsätzlich nicht vergütet. Für Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3 werden neben dem gewährten Grundgehalt jedoch variable Leistungsbezüge vergeben. So können Funktionszulagen für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht, die Bewilligung durch die Hochschule stellt eine Ermessensentscheidung dar. Da für den Bund, die Länder und die jeweilige Hochschule spezielle Regelungen gelten, gibt es keinen einheitlichen Wert, an dem sich Lehrende orientieren können.
Leistungsbezügeverordnungen der Bundesländer sowie der einzelnen Hochschulen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Hochschulverbandes. Im Folgenden werden drei Beispiele aufgeführt, um sich ein erstes Bild von der möglichen Höhe der Vergütungen machen zu können:
- Die Universität Freiburg vergibt für Dekane Funktionsleistungsbezüge von monatlich 400 Euro brutto, für den Gleichstellungsbeauftragten der Universität von 250 Euro.
- Die Universität Bremen gewährt Funktionsleistungsbezüge in Höhe von 1.000 Euro monatlich brutto für Konrektoren, 700 Euro für Dekane und 500 Euro für die zentrale Frauenbeauftragte.
- Die Universität Potsdam vergibt Funktionsleistungsbezüge für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung in Höhe von 15 Prozent des Grundgehalts für die Tätigkeit als Vorsitzender des Senates und in Höhe von 13 Prozent für die Tätigkeit als Studiendekan.
Professoren, die unter die C-Besoldung fallen, sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten bekommen für ihre Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung keine materielle Vergütung.
Darum ist die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung sinnvoll
Naturgemäß ist die Übernahme von Aufgaben mit zusätzlicher Arbeit verbunden, die der Mitarbeiter bewältigen muss. Doch auch abgesehen von der materiellen Vergütung kann es sinnvoll sein, sich in der akademischen Selbstverwaltung zu engagieren, erklärt Dr. Sandra Schlüter vom Deutschen Hochschulverband.
Die Mitarbeiter erhalten nicht nur einen Einblick in politische Abläufe ihrer Hochschule, sondern können sich aktiv einbringen und so die Zukunft ihrer Institution mitgestalten. Gerade für Nachwuchswissenschaftler kann sich beispielsweise die Mitarbeit in Berufungskommissionen positiv auswirken. Sie lernen die Abläufe in Berufungsverfahren kennen und können dieses Wissen für ihre eigenen Berufungsverfahren verwenden. Im Hinblick auf eine wissenschaftliche Karriere ist ein solches Engagement auch im Lebenslauf von Vorteil, denn es zeigt die Integrationswilligkeit sowie die Bereitschaft und Motivation, solche Aufgaben auch künftig zu übernehmen.