Kanzler Uni
Kanzler oder Kanzlerin einer Universität: Voraussetzungen, Aufgaben, Gehalt

Skulptur als Symbolbild für Kanzler Uni

Der Kanzler vertritt eine wichtige Verwaltungsposition in der Universität © Giammarco Boscaro / unsplash.com

Der Kanzler oder die Kanzlerin einer Universität ist der bzw. die Beauftragte für den Haushalt der Hochschule und in der Regel für das Liegenschafts- und Vermögensmanagement verantwortlich. Wie ein:e Kandidat:in zum Kanzler oder zur Kanzelerin wird, welche Aufgaben auf ihn zukommen und was er verdient, lesen Sie hier.

Veröffentlicht: 12.11.2023

Von: Florian Heil

An der Spitze einer Hochschule steht das Präsidium, auch Rektorat genannt. Mitglieder des Präsidiums sind neben dem Rektor oder der Rektorin meist zwei bis vier Prorektor:innen sowie der Uni-Kanzler oder die Uni-Kanzlerin als Dienstvorgesetzte:r der nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden. Innerhalb dieses Führungsgremiums ist der Kanzler oder die Kanzlerin der oder die Beauftragte für den Haushalt und verantwortet zumeist das Liegenschafts- und Vermögensmanagement. Grundsätzlich ist er oder sie in alle Maßnahmen von finanzieller Bedeutung einzubinden.

Die Befugnisse eines Kanzlers oder einer Kanzlerin sind allerdings vom Bundesland abhängig: In Baden-Württemberg beispielsweise ist er oder sie gegenüber dem:der Rektor:in nicht weisungsgebunden, in einigen anderen Ländern wie beispielsweise Brandenburg ist die Abhängigkeit vom Rektor oder der Rektorin höher. Auch eine etwaige Befristung des Kanzleramts ist nicht in allen Bundesländern vorgesehen: In Bayern sind die Kanzler Lebenszeitbeamte, in Baden-Württemberg Beamte auf Zeit mit einer Dienstzeit zwischen sechs und acht Jahren, in Nordrhein-Westfalen beträgt die Dienstzeit zwischen vier und acht Jahre. 

Wie der Kanzler zum Kanzler oder zur Kanzlerin wird, steht in den Landesgesetzen. In aller Regel wird er oder sie gewählt. Wie diese Wahl genau abläuft, ist unterschiedlich. Der Posten kann beispielsweise von einem Kuratorium besetzt werden, das aus Vertreter:innen der Hochschulgruppen, dem Präsidium, den Beauftragten für Gleichstellung sowie Vertreter:innen der Politik besteht, etwa dem Bürgermeister und dem oder der Bildungsverantwortlichen der Stadt. Oder der Kanzler bzw. die Kanzlerin wird nach öffentlicher Ausschreibung auf Vorschlag des Senats der Universität durch den Minister oder die Ministerin für Wissenschaft des Bundeslandes ernannt. Bei Kanzler:innen auf Zeit besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der Amtszeit wiedergewählt zu werden.

Bei Abwesenheit des Uni-Kanzlers oder der Kanzlerin trägt eine:r seiner ständigen Vertreter:innen die Entscheidungsverantwortung. Der Kanzler oder die Kanzlerin selbst kann den oder die Rektor:in in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten vertreten.

Auf den Kanzler oder die Kanzlerin einer Universität können im Laufe seiner Amtszeit vielfältige Aufgaben in der Verwaltung zukommen. Diese sind in verschiedenen Dezernaten beziehungsweise Referaten organisiert, denen der Kanzler bzw. die Kanzerlin vorsteht. Die Zahl der Organisationselemente divergiert von Hochschule zu Hochschule. Die Bergische Universität Wuppertal beispielsweise unterteilt in folgende Dezernate:

  • Finanzangelegenheiten (Haushalt, Beschaffung, Forschung und Drittmittel)
  • Planung
  • Akademische und studentische Angelegenheiten
  • Organisation und Personalwesen
  • Gebäude-, Sicherheits- und Umweltmanagement
  • Studium, Lehre und Qualitätsmanagement
  • Organisationsentwicklung und Informationstechnik

Die Dezernate sind ihrerseits in verschiedene Abteilungen aufgegliedert. So umfasst das beispielhaft genannte Dezernat Gebäude-, Sicherheits- und Umweltmanagement die fünf Abteilungen Planen und Bauen, Infrastrukturelles und Kaufmännisches Gebäudemanagement, Technisches Gebäudemanagement, Umwelt-, Gefahrstoff- und Lagertechnik sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Aktuelle Aufgabenschwerpunkte für Uni-Kanzler:innen in Deutschland sind die Digitalisierung der Verwaltung, die damit verbundene Personalentwicklung und die Steuerung der Uni-Geschäfte

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Zwingende Voraussetzungen für eine Wahl zum Kanzler oder zru Kanzlerin ist lediglich ein Studienabschluss. Gern gesehen ist die nachweisliche Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst oder das Richteramt. Es gibt aber durchaus Hochschulkanzler:innen, die nicht aus dem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Umfeld kommen, dafür Erfahrung im Wissenschaftsmanagement aufweisen. 

Eine vorhergehende Hochschulkarriere ist ebenfalls nicht zwingend notwendig. Außeruniversitäre Forschung, Tätigkeiten in öffentlichen Verbänden oder Ministerien können auch als Sprungbrett dienen. Das Alter spielt ebenso keine Rolle. Aktuell sind mehrere Uni-Kanzler:innen im Amt, die das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

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Kanzler:innen an öffentlichen Hochschulen werden in der Regel nach der Besoldungstabelle W3 des jeweiligen Bundeslandes bezahlt. Damit liegt das . Zu dem Grundeinkommen kommen Amtszulagen, die frei verhandelbar sind. Das Gesamteinkommen ist in der Regel jedoch niedriger als das des Hochschulrektors. Insbesondere bei Lebenszeitbeamt:innen greift in einigen Bundesländern auch die meist etwas höhere B-Besoldung

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