Aufgaben Professur
Was genau macht eigentlich ein Professor oder eine Professorin?

Ein lächelnder, älterer Professor in einem Hörsaal

Nur etwa ein Fünftel ihrer Arbeitszeit investieren Professor:innen in die Forschungstätigkeit. © AleksandarNakic / iStock.com

Die Aufgaben eines Professors oder einer Professorin gehen weit über die reine Lehre und Forschung hinaus. Neben der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses warten auch noch Gremientätigkeit und Verwaltungsaufgaben. Ein Überblick.

Veröffentlicht: 15.02.2024

Von: Anke Wilde

Professor:innen haben vielfältige Aufgaben – und Lehre und Forschung nehmen nur knapp die Hälfte ihrer Arbeitszeit ein. Laut des „Barometer für die Wissenschaft 2023“ investieren sie

  • 20,7 Prozent in die Forschung
  • 27 Prozent in die Lehre
  • 13,9 Prozent in die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • 8,3 Prozent in die Drittmittelakquise
  • 10,5 Prozent in Gremientätigkeiten
  • 8,3 Prozent in die Begutachtung von Abschlussarbeiten
  • 9,3 Prozent in das Management und
  • 1,7 Prozent in Sonstiges.

Die Lehre wie auch die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist gemäß dem Humboldt'schen Bildungsideal eine der vornehmen Pflichten eines Professors oder einer Professorin. Für viele ist dieser stetige und anregende Kontakt mit der jüngeren Generation einer der Grunde, diesen Beruf zu ergreifen.

Als Hochschullehrer:in sind Sie verpflichtet, studienrelevante Prüfungen abzunehmen, seien es Vorprüfungen oder Abschlussprüfungen für Bachelor- und Master-Studiengange. In welcher Form diese Prüfungen stattfinden, wird in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Außerdem sind Sie dazu angehalten, zur Betreuung der Studierenden regelmäßige Sprechstunden anzubieten.

Grundsätzlich sind Sie in der Lehre in der Wahl der Themen und der Methoden, Themen zu vermitteln, frei. Auch diese Freiheit steht unter dem gleichen Schutz, den sowohl Wissenschaft als auch Forschung durch das Grundgesetz genießen. Freilich steht Ihr pädagogisches Engagement unter der Maßgabe, dass auch die Studierenden wiederum ihrerseits die Freiheit haben, die Qualität der Lehre kritisch zu bewerten.

Je nach Studiengang gehören bestimmte Lehrveranstaltungen und Vorlesungen zum Pflichtprogramm. Diese Veranstaltungen sind regelmäßig abzuhalten. Gerade wenn Sie einen größeren Lehrstuhl innehaben, unterstehen Ihnen einige Mitarbeiter, die ebenfalls Lehrveranstaltungen halten. Der Umfang der in der Lehre zu erbringenden Semesterwochenstunden wird durch das Landesrecht festgelegt (siehe auch "Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur").

Den wissenschaftlichen Nachwuchs betreuen und prüfen Professor:innen im Rahmen von Promotionen und Habilitationen. Diese Betreuungsverhältnisse sind oft in Arbeitsverhältnisse eingebettet. Der Nachwuchs erbringt als Mitarbeiter:in am Lehrstuhl oder im Rahmen eines Drittmittelprojektes wissenschaftliche Dienstleistungen für Sie als Professor:in, und Ihre Aufgabe dabei ist es, Ihre Mitarbeitenden anzuleiten und Ihren Sachverstand als Forscher:in, als Universitätslehrer:in wie auch als Mitglied eines so komplexen Gebildes wie der Universität weiterzugeben.

Von diesem Betreuungsrecht sind Fachhochschul- bzw. HAW-Professor:innen ausgenommen, wobei dies im Rahmen von kooperativen Promotionsverfahren allmählich aufgeweicht wird. Viele Professor:innen vereinbaren bei ihren Berufungsverhandlungen, dass sie für eine Mindestzahl an betreuten Promotionen und Habilitationen eine Leistungszulage erhalten.

Die Betreuung der Studierenden und des Nachwuchses ist eine Aufgabe, die sehr verantwortungsvoll ist. Sie verlangt einiges an Zeit, die Sie an anderen Stellen wieder abknapsen müssen. Viele Professor:innen wollen alle ihre Aufgaben auf vorbildlichste Weise meistern und überschreiten dabei oft die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Arbeitsabläufe gut planen und bestimmte Zeitfenster für bestimmte Aufgaben reservieren. Mit Ihren wissenschaftlichen Angestellten können Sie beispielsweise Betreuungsvereinbarungen abschließen, die sowohl Ihre Situation als auch die Ihrer Mitarbeiter:innen adäquat berücksichtigen. Die DFG hat dazu eigene Empfehlungen veröffentlicht

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Gremientätigkeit gehört zu den wahrscheinlich weniger geliebten Aufgaben von Professor:innen und anderen Hochschulangehörigen. Allzu oft werden die Sitzungen und Kommissionen zu Schauplatzen von Grabenkämpfen und Machtspielen zwischen den Kolleg:innen. Und doch ist die Arbeit in den hochschulinternen Gremien nötig und bisweilen auch im eigenen Interesse geboten. Hochschulen nämlich haben per Gesetz das Recht der Selbstverwaltung.

Dieses Recht zieht sich durch ihre gesamte Organisationsstruktur, angefangen bei der Professur über das Institut bzw. den Fachbereich und die Fakultät bis hin zur Hochschule als Ganzes. Entsprechend gibt es eine Vielzahl von Gremien mit unterschiedlichen Aufgabengebieten, und die Mitglieder der Hochschule sind durch das jeweilige Hochschulgesetz dazu verpflichtet, sich im Rahmen von Gremientätigkeit einzubringen. Die meisten Hochschullehrer:innen wenden zwischen 10 und 20 Prozent ihrer Arbeitszeit für Gremientätigkeit auf. Neben Instituts-, Fakultätsräten und dem akademischen Senat gibt es Kommissionen mit spezifischen Tätigkeitsfeldern wie Berufungskommissionen, Studienkommissionen, Prüfungskommissionen.

Einige Gremien haben Entscheidungskompetenzen, die Ihre Professur unmittelbar treffen und bei denen Sie Ihr Mitspracherecht nutzen sollten. Zu den Aufgaben des Fakultätsrats zahlen zum Beispiel wichtige Richtungsentscheidungen aber auch die Zuweisung von Sachmitteln. Studienkommissionen entscheiden nicht zuletzt darüber, welchen Stellenwert ein Lehrgebiet für das Studium haben soll, und damit auch indirekt über die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Professuren im Fachbereich.

Gremientätigkeit gehört wie Lehre und Forschung zu den Aufgaben von Professor:innen und wird nicht extra vergütet. Lediglich für die Übernahme von Leitungsaufgaben, beispielsweise als Dekan:in oder Prodekan:in, erhalten Professor:innen spezielle Funktions-Leistungsbezüge. Wie hoch diese sind, ist im Besoldungsgesetz des entsprechenden Landes festgelegt.

Je nach Landeshochschulgesetz gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen vom Zusammenwirken der Gruppen, die an einer Hochschule vertreten sind – Professor:innen, akademischer Mittelbau, Studierende, nichtwissenschaftliches Personal. Manche Hochschulgesetze raumen den Präsident:innen und Dekan:innen umfangreiche Kompetenzen und Befugnisse ein, anderswo dominiert eher das Bild von der Gruppenhochschule mit größeren Mitbestimmungsmöglichkeiten für die nichtprofessoralen Gruppen.

Auch die Tätigkeitsfelder der eigenen Professur müssen verwaltet werden. Selten stimmen die Sekretariatskapazitäten auch nur annähernd mit dem tatsachlichen Bedarf überein. Gerade das Erfordernis, bei Drittmitteleinwerbungen erfolgreich dazustehen, steigert den Workload in Sachen Verwaltung erheblich. Antrage müssen handfest ausgearbeitet, Kalkulationen erstellt werden, und bei Erfolg müssen die Projekte dokumentiert, Sach- und Finanzberichte erstellt und die Ausgaben der Mittel korrekt verbucht werden. Und so gibt es kaum eine:n Professor:in, der nicht unter der Last dieser ungeliebten Aufgabe stöhnt.

Abhilfe gibt es dabei kaum. Überlegen Sie, wie Sie administrative Tätigkeiten zeitsparend erledigen können. Richten Sie am besten ein Zeitfenster ein, das Sie nur für Verwaltungsaufgaben nutzen. Speziell für die Verwaltung von Drittmittelprojekten haben viele Hochschulen einen eigenen Leitfaden erstellt, und in der Regel unterstützt die Finanzabteilung der Hochschule die Projektleiter bei der korrekten Verwaltung der Projekte.

Außerdem bieten viele Einrichtungen Seminare speziell zu diesem Thema an. Gerade zum Erwerb von Managementfähigkeiten gibt es zahlreiche Schulungen, so zum Beispiel für das Zeit- oder Projektmanagement. Nutzen Sie sie – Anregungen, wie Sie den lästigen Aufwand an Verwaltungsaufgaben besser bewältigen können, finden Sie hier mit Sicherheit.

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