• Ratgeber nach Positionen
  • Promovieren
  • Postdoc-Ratgeber
  • Habilitation
  • Professur
  • HAW-Professur
  • Branchen-Ratgeber
  • Forschung & Entwicklung
  • Geisteswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Medizin
  • Naturwissenschaften
  • Öffentlicher Dienst
  • NGO, Stiftung & Co.
  • Pädagogik
  • Wirtschaft & Management
  • Wissenschaft & Lehre
  • Themen-Ratgeber
  • Gehalt
  • Bewerbung
  • Arbeit & Gesundheit
  • Service-Angebot
  • Events
  • Karriereberatung
  • Promotions-Test
  • Booklet: Arbeiten im öffentlichen Dienst
  • Nachwuchspreis
  • Arbeitgeber
  • Graduiertenschulen
  • Ratgeber-Übersicht
Erweiterte Stellensuche
Promovieren Postdoc-Ratgeber Habilitation Professur HAW-Professur
Forschung & Entwicklung Geisteswissenschaften Ingenieurwissenschaften Medizin Naturwissenschaften Öffentlicher Dienst NGO, Stiftung & Co. Pädagogik Wirtschaft & Management Wissenschaft & Lehre
Gehalt Bewerbung Arbeit & Gesundheit
Events Karriereberatung Promotions-Test Booklet: Arbeiten im öffentlichen Dienst Nachwuchspreis Arbeitgeber Graduiertenschulen Ratgeber-Übersicht
Anmelden Merkliste Für Arbeitgeber
academics - Logo
Aus dem Hause
Die ZEIT - Logo
Forschung & Lehre - Logo
Karriereberatung Mein academics Anmelden Merkliste (0) Merkliste Für Arbeitgeber

Juniorprofessur
Juniorprofessor werden: Voraussetzungen, Aufgaben, Besoldung

Juniorprofessoren können unabhängig forschen und lehren. Eine Habilitation ist nicht mehr zwingend notwendig. Der spätere Ruf auf eine reguläre Professur ist wahrscheinlich, jedoch nicht garantiert.

Die Juniorprofessur ist eine gute Gelegenheit, alle nötigen Erfahrungen zu sammeln, die ein regulärer Professor benötigt © Nadine Shaabana / unsplash.com
Artikelinhalt

Juniorprofessur soll für wissenschaftliche Eigenständigkeit sorgen

Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes als ein weiterer Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur eingeführt, ursprünglich als Alternative zur zeitaufwendigen Habilitation. Diese Prüfung ist durch die Juniorprofessur zwar nicht mehr notwendig, aber in einigen Fachbereichen, wie den Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften oder der Medizin, ist die Habilitation als Zusatzqualifikation dennoch von Vorteil, da sie von den Berufungskommissionen oft honoriert wird.

Die Juniorprofessur soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine frühe Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in der Forschung ermöglichen. Und diese Idee hat sich bewährt: 2015 arbeiteten bereits knapp 1.500 Wissenschaftler als Juniorprofessoren. Laut Statistischem Bundesamt ist diese Zahl bis 2019 auf 1.546 angestiegen, davon sind 1.488 an Universitäten tätig.

Ein weiterer Grund für die Einrichtung der Juniorprofessur war das Anliegen, mehr Frauen auf die Professuren zu bringen. Und auch dieses Vorhaben ist geglückt: Der Frauenanteil ist laut Statistischem Bundesamt von 29 Prozent im Jahr 2005 auf 47 Prozent in 2019 gestiegen. Damit entspricht der Frauenanteil an den Juniorprofessuren inzwischen ihrem Anteil an den Promotionen.


Professur: Aktuelle Stellenangebote
  • Professur (W2) Obstbau/ Baumschule (m/w/d)

    09.03.2023 Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden Dresden
    Professur (W2) Obstbau/ Baumschule (m/w/d) - Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden - Logo
  • Professur (W2) für Informationssysteme und -management im Energiebereich

    15.03.2023 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf University of Applied Sciences Freising
    Professur (W2) für Informationssysteme und -management im Energiebereich - Hochschule Weihenstephan-Triesdorf University of Applied Sciences - Logo
  • Stiftungsprofessor (m/w/d) für Cybersicherheit und Security-Architekturen in der Fakultät Informatik

    09.03.2023 Technische Hochschule Ingolstadt Ingolstadt
    Stiftungsprofessor (m/w/d) für Cybersicherheit und Security-Architekturen in der Fakultät Informatik - Technische Hochschule Ingolstadt - Logo
Zu allen Stellenangeboten für Professoren

Voraussetzungen für eine Juniorprofessur

Juniorprofessuren an deutschen Hochschulen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Teilweise sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen daran beteiligt. Ähnlich dem Berufungsverfahren einer normalen Professur, wählt eine Berufungskommission der Hochschule geeignete Bewerber aus und lädt sie zu einem Vorstellungsgespräch und einem Probevortrag ein. Für die aussichtsreichsten Kandidaten werden Gutachten von Professoren anderer Hochschulen über die fachliche und persönliche Eignung eingeholt. 

Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur darf ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten werden. In Berlin sind das beispielsweise generell sechs Jahre, im Bereich der Medizin neun Jahre. Festgeschriebene Altersgrenzen, bis wann eine Juniorprofessur angetreten werden darf, gibt es deutschlandweit nicht.

Um zu den besten Bewerbern zu gehören, sollten die Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Herausragende Promotion
  • nachgewiesene besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten
  • Erfahrungen in der Lehre mit nachgewiesener pädagogischer Eignung
  • Einschlägige Publikationen
  • Tätigkeit als Postdoc
  • Erfahrungen im Einwerben von Drittmitteln
  • Forschungsaufenthalt im Ausland


Verpassen Sie keine neuen Stellen

Mit unserer Job-Mail erhalten Sie wöchentlich passende Stellen sowie interessante Inhalte zu Ihrem Suchprofil. 

Aktuelle Suchbegriffe: Professor/in
Nach der Registrierung können Sie Ihr Profil anpassen.
Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse im gültigen Format ein.
Sie können Ihre Anmeldung zur Job-Mail jederzeit widerrufen, bspw. per E-Mail an info@academics.de. Wir verwenden Ihre E-Mailadresse auch, um Ihnen Werbung für ähnliche Angebote der ZEIT Verlagsgruppe zuzusenden. Dieser Verwendung können Sie jederzeit widersprechen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden und nehmen die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.

Befristung der Juniorprofessur

Ein Juniorprofessor wird in der Regel zunächst für drei, manchmal auch für vier Jahre ernannt. Im Anschluss findet eine Zwischenevaluation der zuständigen Fakultät statt. Hat sich der Nachwuchswissenschaftler bewährt, kann die Juniorprofessur auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden. 

Allerdings ist diese Position keine Garantie für einen späteren Ruf auf eine reguläre Professur – allein schon aufgrund der begrenzten Anzahl an W2- und W3-Professuren. Unabhängig davon muss sich der Juniorprofessor während der sechs Jahre qualifiziert haben, um dauerhaft als Professor arbeiten zu können. Lediglich ein kleiner Anteil der Juniorprofessuren wird in Deutschland mit einem Tenure Track ausgestattet, der nach einer befristeten Bewährungszeit die Zusage zu einer Lebenszeitprofessur umfasst.

Um die Zukunft der Juniorprofessoren ist es dennoch generell gut bestellt, ergab eine Studie des Instituts für Hochschulforschung (HoF) in Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Jahr 2015. Danach werden 85 Prozent der Nachwuchswissenschaftler auf eine Professur berufen, zwei Drittel von ihnen sogar zwei oder drei Jahre vor dem Ende der offiziell sechsjährigen Laufzeit.

Auch die übrigen 15 Prozent sitzen der Studie zufolge nicht auf der Straße: Sechs Prozent wechseln auf eine andere Qualifikationsstelle, etwa um zu habilitieren, und der restliche Anteil arbeitet nach der Juniorprofessur im Hochschul- oder Forschungsmanagement, in der Wirtschaft oder auch als Lehrkraft an einer Schule. 


Aufgaben eines Juniorprofessors

Juniorprofessoren erfüllen prinzipiell die gleichen Aufgaben wie reguläre Professoren: Sie dürfen Promotionen betreuen, haben Lehrverpflichtungen und Personalverantwortung, betreuen Studierende und Doktoranden, beantragen Drittmittelprojekte, arbeiten in Gremien und erledigen administrative Aufgaben. Ihr Lehrdeputat ist im Vergleich zur regulären Professur allerdings um etwa die Hälfte reduziert, um das individuelle Forschungsprofil schärfen und sich mit Mentoren austauschen zu können.

Gehalt eines Juniorprofessors

Juniorprofessoren werden in der Regel als Beamte eingestellt. Die Vergütung richtet sich nach der Besoldungsordnung W1, der Gehaltstabelle für Wissenschaftler. Die Höhe des Grundgehalts wird von den Bundesländern festgelegt, sofern ein Professor von einer Hochschule berufen worden ist, oder vom Bund selbst, wenn er an einer Einrichtung des Bundes tätig ist. 

Je nachdem, welche Besoldungstabelle gilt, liegt das Grundgehalt im Jahr 2020 zwischen 4.494 Euro brutto in Hessen und 5.228 Euro brutto in Baden-Württemberg. Von diesen Beträgen sind Lohnsteuern sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Die exakte W1-Grundbesoldung für jedes Bundesland finden Sie im Artikel „Was verdient ein Professor?”. In Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg können Juniorprofessoren ihr Grundgehalt bei der Berufung über zusätzliche Leistungsbezüge aufstocken.

Autoren
Florian Heil
Erschienen in
academics - Dezember 2020

Teilen

Weitere Ratgeber zum Thema Professur

Ein Titel ohne Anstellung: Außerplanmäßige Professoren

Was ist ein außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.) und welche Rechte und Pflichten sind mit dem Titel verbunden?

Voraussetzungen für eine Professur

Was sind die dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung von Professoren? Und wie gelingen Nachweise von pädagogischer Eignung, Lehrerfahrung und Forschungserfahrung?

Habilitationsverfahren: Voraussetzungen, Ablauf und Dauer

Der Weg zum Professorentitel führt auch heute oft über die Habilitation. Erfahren Sie, was Sie dafür mitbringen müssen und was Sie beim Verfahren erwartet.

Die Bewerbung für eine Professur

Die Bewerbung für eine Professur fällt umfangreicher aus als für andere Positionen. Und dennoch - hilft hier viel wirklich viel? Was gehört in die Bewerbung um eine Professur?

ACADEMICS
  • Über uns
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookies & Tracking
  • Partner
  • Job-Mail
  • BOA Berufstest
  • academics.com
Für Arbeitgeber
  • Stellenanzeige schalten
  • Mediadaten
  • AGB
Besuchen Sie uns auf
academics - Logo Aus dem Hause Die ZEIT - Logo Forschung & Lehre - Logo Deutscher Hochschulverband
Hinweise zum Datenschutz
Die Verwaltung Ihrer Datenschutzeinstellungen für academics kann aktuell nicht ausgespielt werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Adblocker, Pop-Up-blocker oder ähnliches verwenden und schalten Sie diese aus. Anschließend können Sie die Einstellungen zum Datenschutz vornehmen.
Genaue Informationen zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.