Kritik am WissZeitVG
Der Nutzen und die Auswirkungen des WissZeitVG standen seit Einführung oftmals zur Debatte: Die Befristungssonderregelungen würden zu einer Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen führen, so kritische Stimmen. Das Gesetz traf in seiner ursprünglichen Fassung keine Aussagen über die Länge der einzelnen Vertragsbefristungen. Tatsächlich waren Vertragslaufzeiten von einem Jahr oder weniger in der Wissenschaft durchaus üblich. Zwar führt das zur gewünschten Rotation, für die Nachwuchswissenschaftler:innen bedeutet diese Handhabung jedoch häufige Umzüge und kaum (familiäre und finanzielle) Planbarkeit.
Aufgrund dieser kritischen Stimmen wurde das WissZeitVG mittels einer Novellierung 2016 (sh. auch FAQ) in Bezug auf die Vertragslaufzeiten und deren Befristungen angepasst. Für 2020 war eine Evaluierung der Gesetzesänderung von 2016 vorgesehen; der Abschlussbericht der Evaluation wurde im Mai 2022 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übergeben.
Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 2022
Laut Bericht führte die Novellierung von 2016 zwar dazu, dass die Verträge vieler Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Mittel kontinuierlich längere Laufzeiten erhielten. Der 2018/19 erreichte Durchschnittswert von 20 Monaten sank mit Beginn der Corona-Pandemie allerdings wieder um 2,7 Monate.
An Universitäten wie auch an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sind laut Evaluationsbericht mehr Arbeitsverträge mit einer dreijährigen Laufzeit geschlossen worden und der Anteil an Kurzbefristungen hat sich reduziert. Dennoch ist jeder dritte Arbeitsvertrag an einer Hochschule nach wie vor durch eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten befristet.
Eine Befragung von 6.000 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auf Qualifikationsstellen ergab: Die angesetzten Befristungszeiträume spiegeln laut der Hälfte der Befragten die tatsächlich benötigte Zeit zur Qualifizierung nicht wider. Einzig die Vertragslaufzeiten auf Drittmittelprojekten entsprächen mittlerweile überwiegend den tatsächlichen Projektlaufzeiten.
2023: Reformvorschlag zur Gesetzesänderung
Im März 2023 stellte das Bundesbildungsministerium einen Reformvorschlag für das WissZeitVG vor. Im Wesentlichen besagt dieser, dass die maximale Beschäftigungsdauer von Postdocs von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. Professor:innen und Wissenschaftler:innen kritisierten den Vorschlag aufs Schärfste, er sei „realitätsfern“.
WissZeitVG FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Ob nun Fluch oder Segen – was genau besagt das umstrittene Gesetz den nun? Für wen gilt es, welche Ausnahmen gibt es? Was hat es mit der Zwölf-Jahres-Regel auf sich? Was ist mit Elternzeit, wird die angerechnet? Das FAQ liefert die wichtigesten Antworten.