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WissZeitVG
Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Befristung als Chance?

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs eigentlich Chancen eröffnen. Doch vor prekären Beschäftigungsverhältnissen schützt es ihn nicht; eine Reform soll die Perspektiven verbessern. Was das WissZeitVG regelt und was kritische Stimmen fordern.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) – Fluch oder Segen? © bernie_photo / istockphoto.com
Artikelinhalt

Stakeholder-Austausch zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) muss reformiert werden, das steht außer Frage. Eckpunkte für eine Gesetzesreform hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mitte März 2023 vorgelegt, das Papier aufgrund der scharfen Kritik vor allem an der geplanten Verkürzung der Höchstbefristungsgrenze für Postdocs von sechs auf drei Jahre nach nur zwei Tagen wieder zurückgezogen. Am 31. März lud der Parlamentarische Staatssekretär der Bildungsministerin, Jens Brandenburg (FDP), deshalb die Stakeholder zu einem Austausch ein.

Eine echte Diskussion oder gar klare Ergebnisse gab es zwar nicht; vielmehr legten die Vertreter:innen von Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftsvertretungen ihre Vorschäge dar. Interessant war der Austausch dennoch. Kritisiert wurde, dass die Betroffenen – die Promovierenden und vor allem Postdocs – unterrepräsentiert waren.

Sie stellten Fragen im Chat: Warum die Angst vor der Entfristung? Warum funktioniere Entfristung in der Wirtschaft, nicht aber in der Wissenschaft? Warum verstopfen nur Postdocs, nicht aber Professoren die Academia – könnten diese nicht auch für einen angemessen langen, der Wissenschaftsfreiheit angemessenen Zeitraum auf Zeit verbeamtet werden?

Die Positionen gehen teilweise weit auseinander. Weitgehender Konsens herrscht jedoch darüber,

  • dass das WissZeitVG schnellstmöglich reformiert und die Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftler:innen verbessert werden müssen – auch, damit Deutschland als Wissenschaftsstandort attraktiv bleibt
  • dass es mehr unbefristete Stellen neben und unterhalb der Professur geben muss, zum Beispiel Senior Researcher oder Lecturer; die Karrierewege müssen klar und verbindlich sein und auch einen Ausstieg ermöglichen
  • dass die Gesetzesänderung nicht ausreicht, sondern auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die Finanzierungs- und Personalstruktur in der Wissenschaft reformiert werden müssen
  • dass drei Jahre für die für eine Berufungsfähigkeit nötige Weiterqualifizierung und Schärfung des wissenschaftlichen Profils nicht ausreichen.

Was passieren muss, ist also klar. Doch wie? Nach welchem Zeitraum müssen Postdocs eine verbindliche Zusage für eine unbefristete Anstellung bekommen? Wie viele Stellen sollten unbefristet sein – 50 Prozent? 60? 80? Wie sollen diese unbefristeten Stellen finanziert werden? Wie kann verhindert werden, dass die unbefristet angestellten Postdocs die Wissenschaft „verstopfen“? In diesen und ähnlichen Fragen scheiden sich die Geister.


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Die Positionen der Stakeholder

Was fordern die Stakeholder? Im Folgenden ein Auszug wichtiger Aussagen (alphabetische Reihenfolge).

Jun.-Prof. Dr. Amrei Bahr, #IchBinHanna: Eine Anschlusszusage mit einer Ziel- und Leistungsvereinbarung müsse gleich nach der Promotion bei der ersten Anstellung als Postdoc gegeben werden. Bei Erfüllung der Vereinbarung erfolgt die unbefristete Anstellung.

Prof. Dr. Katja Becker, Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG): Positiv am BMBF-Eckpunktepapier sei, dass ungenutzte Zeiten aus der Promotionsphase der Postdoc-Phase angerechnet werden können. Für Drittmittelangestellte dürfe es keine zeitliche Obergrenze der Befristung geben. Kritisch sehe die DFG die Öffnung der Tarifklausel.

Canan Denli, Leitung der Geschäftsstelle der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof): Eine Höchstbefristungsgrenze von drei Jahren sei „genau das Gegenteil einer verlässlichen und planbaren Wissenschaftskarriere“. Die individuellen Rahmenbedingungen, vor allem von Frauen und Personen mit Care-Aufgaben, müssten berücksichtigt werden.

Dr. Yvonne Dorf, Geschäftsführerin des Deutschen Hochschulverbands (DHV): Das Eckpunktepapier sei eine solide Diskussionsgrundlage, drei Jahre Höchstbefristungsdauer allerdings „deutlich zu kurz und sachlich unangemessen“. Eine wie von #IchBinHanna geforderte sofortige Anschlusszusage hält sie für nicht finanzierbar. Sie fordert eine dreijährige, frühe Postdoc-Phase (R2), danach müsse es eine verbindliche Aussage geben, welcher Karriereweg für die jeweilige Person sinnvoll sei. Bei entsprechender Eignung müsse eine verbindliche Zusage für eine unbefristete Stelle erfolgen.

Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Die vom BMBF anvisierte Verkürzung auf drei Jahre sei „ein schwerer Fehler“. Er forderte eine sechsjährige Postdoc-Phase mit einer Entfristungszusage nach ein bis zwei Jahren bei Erreichen „transparenter, klar definierter und erreichbarer Ziele“.

Prof. Dr. Robert Kretschmer, Die Junge Akademie: Es sei problematisch, dass im BMBF-Entwurf die Stellenkategorien R2 (Recognized Researcher, frühe Postdoc-Phase) und R3 (Established Researcher) „in einen Topf geworfen“ würden. Angesichts der Pluralität der Fächer sei es sinnvoller, keine allgemeine Höchstbefristungsdauer zu definieren, sondern diese durch die jeweiligen Fachkommissionen festlegen zu lassen.

Dr. Mathias Kuhnt, Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss): Bei einer maximal dreijährigen Postdoc-Phase sei zum einen die Phase der Unsicherheit viel zu lang, zum anderen „der Druck, in kürzester Zeit wissenschaftliche Ergebnisse herbeizuzaubern, maximal“. Dies sei weder im Sinne der Weiterentwicklung der Person noch im Sinne des Qualitätsanspruchs der Wissenschaft. Er fordert mehr Anreize für die Länder, die Strukturen zu verändern. Nach der Promotion müsse es verlässliche Absprachen geben.

Prof. Dr. Steffen Mau, #ProfsfürHanna: Es brauche einen Systemwandel: unbefristete Stellen auch neben und unterhalb der Professur, andere Publikationsstrategien („Slicing“) sowie verbindliche, definierte Entfristungsquoten für die Hochschulen. Es müsse ein Gesamtpaket geschnürt werden, das über das WissZeitVG hinausgehe, unter anderem müsse zusammen mit den Ländern auch die Finanzierungsstruktur „angefasst“ werden. Die Chance müsse jetzt genutzt werden, „viele wollen sich bewegen“.

Prof. Dr. Anja Steinbeck, Sprecherin der Mitgliedergruppe der Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Erst zehn Jahre nach dem Masterabschluss sei abschätzbar, ob einer Nachwuchswissenschaftlerin oder einem Nachwuchswissenschaftler die akademische Laufbahn zuzutrauen sei (sechs Jahre Promotion, vier Jahre Postdoc). Falls ja, müsse eine verbindliche Zusage für eine dauerhafte Anstellung gegeben werden. Es müsse mehr Tenure-Track-Professuren geben. Insgesamt brauche es einen „Kulturwandel“.

Prof. Dr. Martin Stratmann, Präsident der max-Planck-Gesellschaft (MPG): Deutschland sei ein attraktiver Standort auch für internationale Wissenschaftler:innen, müsse aber noch attraktiver werden. Postdocs müsse genügend Zeit gegeben werden, sich zu qualifizieren; drei Jahre seien hierfür nicht ausreichend. Am Ende der Postdoc-Phase müsse eruiert werden: Ist der:die Wissenschaftler:in bereit für eine Professur? Falls nicht, müsse es Ausstiegsmöglichkeiten geben.

Prof. Dr. Wolfgang Wick, Vorsitzender des Wissenschaftsrats: Die Erprobungszeit (R2) dürfe nicht länger als vier Jahre dauern (mit Ausnahmen), für die R3-Phase präferiere der Wissenschaftsrat den Tenure Track. Die Personalstruktur müsse grundsätzlich verändert werden, unbefristete Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen müssten geschaffen werden. Es bestehe ein „Missverhältnis“ zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung“.

Prof. Dr. Otmar Wiestler, Präsident der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF): Es brauche transparente, verlässliche Karrierewege; Postdocs müssten viel aktiver in ihrer Laufbahn begleitet werden, damit der für die Person richtige Karriereweg frühzeitig klar und planbar sei. Die Orientierungsphase für Postdocs müsse „mindestens vier Jahre“ dauern. Bei entsprechender Eignung müsse eine mindestens sechsjährige R3-Phase folgen.

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WissZeitVG FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ob nun Fluch oder Segen – was genau besagt das umstrittene Gesetz den nun? Für wen gilt es, welche Ausnahmen gibt es? Was hat es mit der Zwölf-Jahres-Regel auf sich? Was ist mit Elternzeit, wird die angerechnet? Das FAQ liefert die wichtigesten Antworten.


Autoren
Anke Wilde, Tanja Viehbrock, Ann-Mailin Behm
Erschienen in
academics - November 2022

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