Wie baut man eine Nachwuchsgruppe auf?
Nachwuchsgruppenleiter bauen ihre Arbeitsgruppe selbst auf. Meist sind in den Programmen ein bis drei Mitarbeiter vorgesehen. Das sind in der Regel Doktoranden oder je nach Fachbereich auch technische Angestellte; studentische Hilfskräfte sind ebenfalls möglich.
Vermutlich ist es das erste Mal, dass Sie um sich herum ein Team aufbauen. Beim Aufbau einer solchen Nachwuchsgruppe gilt es einiges zu beachten. Um geeignetes Personal zu finden, müssen diese Stellen freilich zunächst ausgeschrieben werden. Dazu setzen Sie sich mit der Personalstelle Ihrer Einrichtung in Verbindung. Überlegen Sie sich gut, welche Anforderungen Sie an Ihre Mitarbeiter stellen werden. Welche Aufgaben wollen Sie delegieren, was sollten sie dafür mitbringen? Kennen Sie bereits geeignete Kandidaten von Ihren früheren Stellen, die Sie ansprechen wollen?
Kooperativer Führungsstil am erfolgreichsten
Mit Ihrer Position als Nachwuchsgruppenleiter sind Sie nicht mehr Kollege, sondern Vorgesetzter. Sie sollten sich deshalb klar darüber sein, wie Sie diese Rolle ausfüllen wollen. Überlegen Sie sich, wie Sie die Arbeit in Ihrer Gruppe organisieren möchten. Machen Sie sich einen Zeitplan für das Forschungsprojekt – was muss wann erledigt sein? Regelmäßige Teambesprechungen helfen auszuloten, welche Tätigkeiten konkret anstehen und wo gerade Schwierigkeiten auftreten. Achten Sie bei Entscheidungen auf die Auffassungen Ihrer Mitarbeiter und pflegen Sie einen kooperativen und transparenten Führungsstil – dieser hat sich in der Wissenschaft nachweislich am besten bewährt.
Ein klassisches Problem von Führungskräften in der Wissenschaft ist, dass sie von bestimmten Forschungsaufgaben wie den Tätigkeiten im Labor nicht lassen können und sich bei den hinzukommenden Managementaufgaben verzetteln. Viele Einrichtungen bieten ihren frischgebackenen Führungskräften entsprechende Seminare an – ein Angebot, das Sie nutzen sollten.
Betreuungsverhältnisse abklären
Als Vorgesetzter stehen Sie auch in einer Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern. Diese brauchen einerseits klare Anweisungen zu ihren Aufgaben. Andererseits benötigen Sie auch den Freiraum, um ihre Promotion voranzutreiben. Erinnern Sie sich an Ihre eigene Zeit als weisungsgebundener Mitarbeiter – was empfanden Sie damals als unterstützend, was waren typische Störfaktoren?
Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, welche Bedürfnisse sie an Sie als Betreuer haben. Teilen Sie ihnen gleichermaßen auch Ihre Bedürfnisse mit, denn auch Sie als Nachwuchswissenschaftler brauchen Zeit für Ihre eigenen Projekte, und als Verantwortlicher in einem Drittmittelprojekt müssen Sie Fristen einhalten. Einigen Sie sich mit Ihren Doktoranden über verbindliche Ziele, die Sie gegebenenfalls in einer Betreuungsvereinbarung festhalten können. Anregungen dazu finden Sie auch in den „Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen“ der DFG.
Zudem müssen Sie mit der Fakultät, an der Sie zu Gast sind, Ihren Status als Betreuer klären. Nachwuchsgruppenleiter betreuen zwar de facto die Doktoranden, die in ihrer Gruppe arbeiten, haben aber formal nicht das Recht, Promotionsprüfungen abzunehmen. Viele Universitäten gehen inzwischen aber dazu über, ihren Nachwuchsgruppenleitern unter strengen Vorgaben das Promotionsrecht zu verleihen.
Oft beschränkt sich dieses Recht darauf, lediglich die Mitglieder Ihrer Arbeitsgruppe zu betreuen und zu prüfen. Informieren Sie sich am besten noch bevor Sie die Stelle antreten, wie man es an Ihrer Fakultät mit dem Promotionsrecht hält. Sollten Sie im Emmy Noether-Programm sein, wird dieser Punkt bereits im Musterarbeitsvertrag, den Sie dem Antrag beifügen müssen, geregelt. Ansonsten müssen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihre Fakultät stellen, oder Sie können zwar als fachlicher Betreuer auftreten, nicht aber die Promotionsprüfung abnehmen.
Die Zwischenevaluation für Nachwuchsgruppenleiter
Ist die Nachwuchsgruppe erst einmal aufgebaut, kehrt hoffentlich schnell der Forschungsalltag ein. Im dritten oder vierten Projektjahr steht für viele Nachwuchsgruppenleiter dann die Zwischenevaluation an. Ähnlich wie schon bei der Juniorprofessur legen Sie dafür einen Arbeits- und Ergebnisbericht vor. Dieser wird zusammen mit den Publikationen, die im Rahmen des Forschungsprojekts entstanden sind, begutachtet. Auf dieser Basis wird entschieden, ob Ihr Projekt weitergeführt wird.
Dokumentieren Sie daher parallel zu Ihrer Arbeit, was Sie getan haben und wie sich das Forschungsprojekt bisher entwickelt hat. Beachten Sie, dass es zu den Anforderungen an die Zwischenevaluation programmspezifische Unterschiede gibt.
Das Gehalt von Nachwuchsgruppenleitern
Die Vergütung von Nachwuchsgruppenleitern hängt von den Gepflogenheiten an der aufnehmenden Einrichtung ab. Wer über das Emmy Noether-Programm der DFG gefördert wird, wird in der Regel als Angestellter des öffentlichen Dienstes mit Leitungsaufgaben eingruppiert. Basis ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) aber auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Für Nachwuchsgruppenleiter ist nach beiden Tarifverträgen die Entgeltgruppe E 15 vorgesehen. Hin und wieder wenden die Hochschulen auch die Gruppe E 14 an.
Das wirkt sich finanziell jedoch nicht zwingend nachteilig aus (siehe Tabelle). Nicht immer bedeutet der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe auch ein höheres Gehalt. Das liegt an den jeweiligen Erfahrungsstufen, die die Tarife vorsehen. Wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Beispiel nach Bundestarif in Tarifgruppe 14eingestuft, steigt er nach drei Jahren in die Erfahrungsstufe 3 mit einem Bruttogehalt von 4.442,64 Euro auf. Die Eingruppierung in TVöD 15 auf Stufe 1 bringt im ersten Jahr hingegen nur ein Einkommen von monatlich 4.179,74 Euro.
Zwar bestehen Schutzvorschriften, die gewährleisten sollen, dass man bei Einstufung in die höhere Entgeltgruppe keine Einbußen beim Gehalt erleidet. Allerdings gilt das nur, wenn Sie an der Einrichtung bleiben. Wer die Hochschule und damit den Arbeitgeber wechselt, wird in eine höhere Gehaltsgruppe, meist in der Erfahrungsstufe 1, eingruppiert.
Um für exzellente Forscher die eigene Attraktivität zu steigern, gewähren einige Hochschulen Nachwuchsgruppenleitern eine Juniorprofessur und die entsprechende W1-Besoldung. Empfänger eines ERC Starting Grants werden meist etwas höher eingestuft – als Juniorprofessoren oder Angestellte des Tarifs TVöD E 15. Die Max-Planck-Gesellschaft zeigt sich Nachwuchsgruppenleitern gegenüber großzügig und nimmt die Leiter als W2-Professoren in einer beamtenrechtsähnlichen Stellung auf.