Postdoc im Ausland: Nutzen und Planung des Aufenthaltes
Wer seine Promotion abgeschlossen hat – möglicherweise bereits im Ausland mit einem PhD-Titel – und weiterhin eine akademische Laufbahn verfolgen möchte, geht in der Regel in die Postdoc-Phase über. Während dieser Weiterbildungsphase verfolgen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eigene Forschungsvorhaben, publizieren Fachartikel und bauen Netzwerke innerhalb der Fachcommunity auf. Sie sind in der Regel entweder als wissenschaftliche Mitarbeitende an einer Hochschule angestellt oder sie finanzieren sich über Förderprogramme und Stipendien, die ihre Forschung unterstützen.
Viele Forschende nutzen diese Karrierephase für einen Aufenthalt im Ausland. Laut „Wissenschaft weltoffen“ (2020) befanden sich im Jahr 2019 rund 8.000 deutsche Postdocs, Wissenschaftlerinnen und Hochschullehrende zu Forschungsaufenthalten im Ausland.
Auslandsaufenthalte während dieser Phase sind auf mehreren Ebenen hilfreich für den Verlauf der akademischen Karriere. Ein eigenes Forschungsprojekt im Ausland durchzuführen, zeugt von Eigeninitiative, Flexibilität und einer Anpassungsfähigkeit der Postdocs an ungewohnte Strukturen und Umgebungen. Das beeindruckt potenzielle Arbeitgeber. Das Forschungsprojekt im Ausland muss eigenverantwortlich geplant, die Fördermittel beantragt und die Arbeit anschließend koordiniert und durchgeführt werden. Sprachliche, kulturelle oder administrative Hürden stellen Postdocs dabei vor zusätzliche Herausforderungen. Im besten Fall publizieren sie während des Postdocs im Ausland in entsprechenden Fachzeitschriften und knüpfen internationale Kontakte zum Aufbau ihres Netzwerks.
Wer einen Auslandsaufenthalt während der Postdoc-Phase plant, sollte vorab einige Fragen klären:
- Wo kann ich mich über den geplanten Forschungsaufenthalt informieren?
- Welche Zugangsvoraussetzungen stellt das entsprechende Gastinstitut?
- Wie läuft das Programm zeitlich und strukturell ab?
- Wie bewerbe ich mich (über Förderprogramme oder direkt beim Gastinstitut)?
- Was muss ich bezüglich des Ziellandes beachten (Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Arbeitserlaubnis etc.)?
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um den Postdoc im Ausland ist der DAAD, der auf seiner Website eine große Bandbreite an Informationen bereitstellt. Der Ablauf des Auslandsaufenthaltes ist individuell sehr unterschiedlich. Zudem ändern sich Bestimmungen und Voraussetzungen der gastgebenden Länder und Institutionen von Zeit zu Zeit. Je nach Dauer, Finanzierungsart und geplantem Projektumfang ist es im Einzelfall daher ratsam, sich mit dem DAAD, mit dem entsprechenden Gastinstitut und gegebenenfalls mit der Botschaft des Ziellandes in Deutschland in Verbindung zu setzen, um konkrete Informationen zu erhalten und offene Fragen zu klären.
Gastdozentur und Gastprofessur im Ausland
Wer im Ausland nicht nur forschen, sondern auch lehren möchte, kann als Gastdozentin oder Gastprofessor eingesetzt werden. Deutsche Hochschullehrende, also Professoren und Dozentinnen, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Doktoranden und Postdocs mit Lehrauftrag, gehen dafür für einen bestimmten Zeitraum an ein ausländisches Gastinstitut und halten Vorträge und Vorlesungen, leiten Seminare oder Arbeitsgruppen. Damit wird nicht nur der Austausch zwischen den Lehrenden, Forschenden und Studierenden gefördert, sondern darüber hinaus auch die Beziehung der Institute und Hochschulsysteme der kooperierenden Länder.
Programme, die Interessierte bei der Planung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes unterstützen und entsprechende Informationen bereitstellen, sind unter anderem:
- Das Programm Erasmus+ der EU, umgesetzt durch den DAAD: Auslandsaufenthalte von Hochschullehrenden innerhalb von Europa werden durch Kurzzeitprogramme zwischen zwei und 60 Tagen gefördert.
- Ebenfalls vom DAAD gefördert werden Kurz- und Langzeitdozenturen deutscher Lehrender im Ausland.
Aufenthaltsbestimmungen und Versicherungsfragen im Ausland
Was den Forschungsaufenthalt im Ausland und die damit verbundenen Regularien zu Aufenthaltsbestimmungen und Versicherungsangelegenheiten betrifft, bedarf es laut Michael Flacke, dem Leiter der Pressestelle des DAAD, in der Regel einer Kontaktaufnahme mit den konsularischen Vertretungen bzw. der jeweiligen Botschaft des Ziellandes in Deutschland.
Vor einem Auslandsaufenthalt müssen interessierte Forschende eine Vielzahl an offenen Fragen klären, darunter:
- Brauche ich ein (zeitlich begrenztes) Visum für mein Zielland?
- Wie steht es um Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnis?
- Benötige ich ein Sprachzertifikat?
- Was muss ich bezüglich der Sozialversicherungen wie der Krankenversicherung beachten?
Auf der Website des DAAD finden Interessierte eine Übersicht mit Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen der Zielländer für einen Forschungs- oder Lehraufenthalt. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen zu den Ländern, ihren Bildungssystemen, den Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Zulassungsvoraussetzungen. Zusätzlich stellt der DAAD eine Übersicht über Versicherungsbedingungen für Forschende im Ausland bereit.
Schweiz und die USA
Zu den beliebtesten Ländern für einen Auslandsaufenthalt deutscher Forschender zählen die Schweiz und die USA. Hier eine Kurzübersicht über die Bedingungen eines Forschungsaufenthaltes.
Für einen Forschungsaufenthalt in der Schweiz müssen sich deutsche Forschende am jeweiligen Gastinstitut über die Zulassungsbedingungen informieren, da die Schweizer Hochschulen autonom über Bewerberinnen und Bewerber entscheiden. Zudem müssen Interessierte eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung bei der Schweizer Fremdenpolizei beantragen, sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung kümmern und sich über Arbeitserlaubnisse in der Schweiz informieren. Außerdem gibt es französisch- und italienischsprachige Kantone, in denen die Zulassungsregularien teilweise Sprachtests erfordern.
Das Hochschulsystem in den USA ist stark dezentralisiert, sodass jede Hochschule und jedes Forschungsinstitut autonom über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, über Lehrpläne und Anerkennung von Abschlüssen entscheidet. Deutsche Forschende sollten sich darüber hinaus über Arbeitsgenehmigungen, erforderliche Zulassungs- und Sprachtests sowie über die Regularien bezüglich des Aufenthaltes informieren. Ein Visum ist hier ab einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten erforderlich, für kürzere Aufenthalte ist die Beantragung einer ESTA-Einreisegenehmigung notwendig.