Temporärer Forschungsaufenthalt im Ausland oder gesamte Promotion?
Nach dem Masterabschluss haben Promovierende die Möglichkeit, für die gesamte oder auch nur einen Teil der Promotion ins Ausland zu gehen.
Wer einen Teil der Promotion im Ausland verbringen möchte, ist mit der Frage des geeigneten Zeitpunktes konfrontiert. Von Vorteil kann sein, wenn die eigene Promotion bereits fortgeschritten ist. Die Strukturen und die Planung der Dissertation sind dann häufig bereits gefestigt und erste Erkenntnisse gewonnen. Viele Herausforderungen, die das Arbeiten im Ausland mit sich bringt, sind so möglicherweise leichter zu bewältigen.
Wann der geeignete Zeitpunkt für einen Forschungsaufenthalt im Ausland ist, hängt unter anderem vom strukturellen Aufbau der Arbeit und persönlichen Vorlieben ab und sollte mit dem Betreuer oder der Betreuerin abgestimmt werden. Die Dauer eines Kurzaufenthalts im Ausland beträgt in der Regel drei bis sechs Monate.
In vielen außereuropäischen Ländern wie in den USA wird der Doktortitel in kürzerer Zeit als in Deutschland erlangt; während in der Bundesrepublik die Individualpromotion der üblichere Weg ist, ist beispielsweise in den USA der Anteil an strukturierten Promotionen deutlich höher. Für Interessierte bietet es sich deshalb in diesen Ländern an, die gesamte (strukturierte) Promotion im Ausland zu absolvieren.
Häufig haben Promovierende dabei eine reine Promotionsstelle inne. Den gesamten Promotionszeitraum im Ausland zu verbringen, hat einen entscheidenden Vorteil: Promovierende können bei längerer Zusammenarbeit besser Kontakte knüpfen und werden häufig stärker in entsprechende (internationale) wissenschaftliche Netzwerke eingebunden. Sie können somit ihre akademische Karriere entscheidend voranbringen.
In besonderen Einzelfällen ist die Promotion in Deutschland im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens möglich, also direkt nach dem Bachelor- oder parallel zum Masterstudium. Was hierzulande eher selten vorkommt, ist in einigen englischsprachigen Ländern wie dem Vereinigten Königreich und den USA weiter verbreitet. Hier wird mit der Promotion häufig gleichzeitig der Masterabschluss erreicht. Wer sich für diesen Weg interessiert, sollte sich rechtzeitig bei der eigenen Hochschule und dem DAAD über die Anforderungen informieren.
Deutscher Doktortitel oder Ph.D.?
Welche Art von Doktortitel wo erworben werden kann, hängt sowohl vom Gastland und der Gastinstitution als auch von der entsprechenden Fachrichtung ab. Interessierte sollten sich daher vorab Gedanken dazu machen, welche Art von Titel sie bei erfolgreicher Promotion tragen möchten: den deutschen Doktortitel, den international ausgelegten und verbreiteten Ph.D. (auch: PhD) oder aber entsprechende länderspezifische Doktortitel wie den italienischen Dottore di ricerca (Dott. Ric.). Entscheidend sind individuelle Vor- und Nachteile in der Zukunftsplanung.
Wer nach der Promotion perspektivisch im deutschsprachigen Raum arbeiten oder sich in Deutschland selbstständig machen möchte, hat unter Umständen Vorteile mit dem deutschen Doktortitel. Promovierende, die international arbeiten und gegebenenfalls sogar dauerhaft im Ausland leben möchten, haben vor allem mit dem Ph.D. bessere Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt.
Übrigens: Immer mehr deutsche Universitäten bieten auch Programme an (meist in Kooperation mit Universitäten im Ausland), mit denen im Rahmen der Promotion der international ausgerichtete Titel Ph.D. erworben werden kann. Forschende, die ihre Dissertation in Deutschland schreiben, perspektivisch jedoch international arbeiten möchten, sollten sich vor Beginn der Promotion daher über Möglichkeiten informieren, einen Ph.D. in Deutschland zu machen.
Aber welche Titel können Promovierende in welchen Ländern bekommen? Diese Frage hängt von der Wahl des Ziellandes und der entsprechenden Universität ab. Folgend einige Beispiele anhand der beliebtesten Gastländer deutscher Promovierender für einen Forschungsaufenthalt.
Doktortitel in der Schweiz und in Österreich erwerben
Eine Promotion ist in der Schweiz an allen zwölf Universitäten möglich. Im Anschluss an das Promotionsstudium erhalten Doktoranden und Doktorandinnen den Titel Dr., der ohne Zusätze auch in Deutschland geführt werden darf. Grundsätzlich ist es in der Schweiz außerdem möglich, im Rahmen einer Promotion den Titel Ph.D. zu erlangen. Aufgrund des dezentralen Hochschulsystems müssen Interessierte sich bei der entsprechenden Universität informieren.
Ähnlich ist es in Österreich. Auch hier gilt: Wer in Österreich ein „Doktoratsstudium“ absolviert, kann anschließend den Titel Dr. ohne Zusatz in Deutschland führen. Den Universitäten in Österreich steht frei, ob sie zum Abschluss den Titel Dr. oder Ph.D. verleihen. Interessierte sollten sich vorab bei der gewünschten Universität informieren.
Doktortitel im englischsprachigen Ausland
Im englischsprachigen Raum, also im Vereinigten Königreich, Irland, Kanada, Australien, Neuseeland und den USA erwerben Promovierende in nahezu allen Fächern den wissenschaftlichen Doktorgrad Philosophiae Doctor, kurz Ph.D. An einigen ausgewählten Universitäten des britischen Commonwealth wird der Titel Dphil (Doctor of Philosophy) verliehen, dazu gehören unter anderem die Universitäten in Oxford und Sussex. Der Titel Ph.D. wird in Deutschland anerkannt und wird als solcher getragen. Er wird nicht angepasst oder übersetzt.
Wird der Doktortitel aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Der im Ausland erworbene Doktortitel muss die dritte Stufe der Bologna-Klassifikation erfüllen. Diese besagt, dass die Promovierten eigene wissenschaftliche Beiträge zur Forschung nachweisen können müssen. Nicht anerkannt werden grundsätzlich sogenannte Berufsdoktorate, die mit Abschluss des Studiums ohne eigene Forschungsleistung verliehen werden, zum Beispiel in Medizin oder auch Jura. So ist beispielsweise der tschechische JUDr nicht mit dem deutschen Dr. iur. gleichzusetzen – er entspricht einem Masterabschluss, die Führung des Doktortitels wäre in Deutschland nicht zulässig.
Deutschland hat zudem Äquivalenzabkommen mit einer Reihe von Ländern abgeschlossen, die die gegenseitige Anerkennung akademischer Leistungen und Abschlüsse regelt. Die Kultusministerkonferenz stellt ausführliche Informationen zur Führung ausländischer Hochschulgrade auf ihrer Website bereit.
Darüber hinaus bietet das ebenfalls von der Kultusministerkonferenz bereitgestellte Infoportal „anabin“ eine Plattform, die Interessierten anhand einer Suchmaske einen ersten Überblick über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland verschafft und die Äquivalenzen der Abschlussgrade einordnet.