Wissenschaftler Gehalt
Was verdienen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen?

Reagenzglas Symbolbild Wissenschaftler Gehalt

Das Gehalt von Wissenschaftler:innen ist tariflich geregelt. © Pablo_K / istockphoto.com

Die Tarifstruktur für das Gehalt von Wissenschaftler:innen ist in Deutschland sehr transparent geregelt. Das ist hinsichtlich der vielen unterschiedlichen Vergütungsmodelle in der Wissenschaft auch gut so. Ein Überblick.

Veröffentlicht: 01.02.2016

Von: Anke Wilde

Das Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen – der Regelfall für Postdocs – unterliegt dem jeweils gültigen Angestelltentarif, also dem TV-L (in Hessen TV-H) oder dem TVöD:

  • An Hochschulen, die den Landesministerien unterstehen, ist dies der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L, in Hessen der vergleichbare TV-H).
  • An Einrichtungen des Bundes sowie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Postdocs werden in der Regel in der niedrigsten für Wissenschaftler:innen vorgesehenen Entgeltgruppe E13 eingruppiert, bei verantwortungsvollen Jobs auch E14, sehr selten E15.

Das monatliche Grundgehalt von Postdocs in der Entgeltgruppe E13, Erfahrungsstufe 3, beträgt 2023 laut TVöD rund 4.750 Euro brutto pro Monat. Einen Überblick über die Gehälter laut TVöD und TV-L finden auf Sie auf unserer Überblicksseite Gehalt im öffentlichen Dienst.

Darüber hinaus gibt es an den Hochschulen beamtenrechtliche Dienstverhältnisse. Im akademischen Mittelbau werden, wenn überhaupt, am ehesten Habilitand:innen verbeamtet, allerdings meistens auf Zeit. Dafür gibt es die Position des Akademischen Rats oder der Akademischen Rätin, die nach A13 besoldet wird – der Sold ist vergleichbar mit dem Gehalt nach E13 und beträgt je nach Erfahrungsstufe etwa 4.500 bis 6.000 Euro brutto. Einen Überblick über die verschiedenen Besoldungstabellen gibt der Artikel „Beamtenbesoldung

Der Großteil der Beamten und Beamtinnen in der Wissenschaft findet sich jedoch unter den Professor:innen. Diese werden seit 2002 nach der Besoldungsordnung W (für Wissenschaft) vergütet. Juniorprofessoren erhalten ihre Besoldung nach W1, Fachhochschul- bzw. HAW-Professor:innen meist nach W2 und Universitätsprofessor:innen entweder nach W2 oder nach W3. Je nach Erfahrungsstufe können W3-Professor:innen ein monatliches Grundgehalt von bis zu 8.000 Euro brutto (plus Zulagen) verbuchen. Weiterführende Infos hierzu finden Sie auf unserer Artikelseite „W1, W2, W3: Das Gehalt von Professor:innen".

Lehraufträge hingegen werden von Freiberufler:innen erbracht und – wenn sie nicht gerade unentgeltlich geleistet werden – durch ein zuvor vereinbartes Honorar gemäß der sogenannten Lehrauftragsvergütungsverordnungen abgegolten. Bezahlt wird pro Unterrichtsstunde nach einem von der Hochschule festgelegten Stundensatz, der zwischen 15 und 50 Euro liegt, meist zwischen 20 und 30 Euro. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Lehrauftrag.

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