TV-L oder TVöD für Angestellte
Das Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeitern – der Regelfall für Postdocs – unterliegt dem hier gültigen Angestelltentarif. An Hochschulen, die den Landesministerien unterstehen, ist dies der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL). An Einrichtungen des Bundes sowie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Postdocs werden in der Regel in der niedrigsten für Wissenschaftler vorgesehenen Einkommensstufe (E 13) eingruppiert.
Darüber hinaus gibt es an den Hochschulen beamtenrechtliche Dienstverhältnisse. Im akademischen Mittelbau werden, wenn überhaupt, am ehesten Habilitanden verbeamtet, allerdings meistens auf Zeit. Dafür gibt es die Position des Akademischen Rats, die nach A 13 besoldet wird.
W-Besoldung für Professoren
Der Großteil der Beamten in der Wissenschaft findet sich jedoch unter den Professoren. Diese werden seit 2002 nach der Besoldungsordnung W (für Wissenschaft) vergütet. Juniorprofessoren erhalten ihre Besoldung nach W1, Fachhochschulprofessoren meist nach W2 und Universitätsprofessoren entweder nach W2 oder nach W3.
Lehraufträge erfolgen freiberuflich
Lehraufträge hingegen werden von Freiberuflern erbracht und – wenn sie nicht gerade unentgeltlich geleistet werden – durch ein zuvor vereinbartes Honorar abgegolten. Bezahlt wird pro Unterrichtsstunde nach einem von der Hochschule festgelegten Stundensatz. Darüber hinaus sind zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts auch Stipendien möglich. Diese fallen oft jedoch geringer aus, als das Gehalt von Postdocs bzw. wissenschaftlichen Mitarbeitern.