academics - Logo - 20 Jahre
Jobs Arbeitgeber Ratgeber Services
Gemerkte Jobs
Für Arbeitgeber
Jobs Arbeitgeber Ratgeber Services Gemerkte Jobs

Für Arbeitgeber

Finden Sie qualifizierte Mitarbeiter:innen

Aktuell ist der Funktionsumfang unserer Webseite eingeschränkt - Laden Sie die Seite neu, wenn dieser Hinweis nach wenigen Sekunden weiter angezeigt wird.

Akademischer Rat / Akademische Rätin
Was macht ein Akademischer Rat? Aufgaben, Gehalt, Befristung

Ein akademischer Rat arbeitet am Schreibtisch

Beamte im höheren Dienst an Hochschulen werden Akademischer Rat oder Akademische Rätin genannt © pixelfit / iStock.com

Ein Akademischer Rat oder eine Akadademische Rätin ist ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, der oder die in der Regel auf die Habilitation hinarbeitet und für diese Zeitspanne verbeamtet ist. Was bietet diese Position?

Aktualisiert: 17.09.2024

Von:
Florian Heil
Habilitation Akademische Laufbahn Professur Verbeamtung

Akademischer Rat: Das Wichtigste in Kürze

  • Akademischer Rat bzw. akademische Rätin (AkadR) ist eine Amtsbezeichnung für wissenschaftliche Mitarbeitende an Hochschulen, die in Forschung und Lehre tätig sind und häufig an ihrer Habilitation arbeiten.
  • In der Regel sind Akademische Rät:innen verbeamtet, häufig jedoch auf Zeit. Durch die Verbeamtung im höheren Dienst kann die ansonsten gültige maximale Befristungsdauer von zwölf Jahren (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) umgangen werden – es bleibt mehr Zeit, einen Ruf auf eine Professur zu erhalten
  • Das Gehalt bzw. der Sold von Akademischen Räten und Rätinnen bemisst sich meist nach der Besoldungsgruppe A13 und liegt somit etwa zwischen rund 5.000 und 6.500 Euro brutto pro Monat. Akademische Oberrät:innen werden nach A14 alimentiert (ca. 5.200 bis 7.000 Euro monatlich).

Akademischer Rat: Stellenangebote

Artikelinhalt

Akademischer Rat: Definition und Aufgaben  Voraussetzungen Akademischer Rat auf Zeit und Akademischer Oberrat Unterschied zum wissenschaftlichen Mitarbeiter Gehalt

Akademischer Rat: Definition und Aufgaben 

Akademische Räte oder Rätinnen sind Beamt:innen im höheren Dienst, die als wissenschaftliche Mitarbeitende an Hochschulen arbeiten. In dieser Funktion nehmen sie selbstständig Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung wahr. Dabei umfassen die Aufgaben in der Lehre oft auch umfassende administrative Tätigkeiten wie Studienberatung oder Lehrplanung.

Zusätzlich werden in vielen Bereichen Konferenzteilnahmen und Publikationen erwartet. Die genauen Regelungen zu Themen wie Voraussetzungen für die Ernennung, Befristungen oder Verdienst sind in den Hochschulpersonalgesetzen der Bundesländer festgehalten. Diese unterscheiden sich teilweise in erheblichem Maße.

Voraussetzungen für eine Stelle als Akademischer Rat oder Akademische Rätin

Neben Erfahrung in der fachbezogenen Forschung und Lehre ist in der Regel auch eine Promotion oder eine vergleichbare Qualifizierung Voraussetzung, um als Akademischer Rat beziehungsweise Akademische Rätin tätig zu sein. Ausnahmen hiervon gibt es beispielsweise in Bayern für ingenieurwissenschaftliche Fächer, für die katholische und evangelische Theologie sowie aus dringenden dienstlichen Gründen.

Akademischer Rat auf Zeit und Akademischer Oberrat

Durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestimmte Freiräume hinsichtlich der Befristungsmöglichkeiten. Von diesen machen die Institutionen vor allem in der Phase der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses Gebrauch. Wenn die Verbeamtung eines wissenschaftlichen Mitarbeitenden befristet erfolgt, wird er zum „Akademischen Rat auf Zeit“ ernannt. Das geschieht in der Regel für die Vorbereitung auf die Habilitation.

Es gibt aber auch weiterhin großen Bedarf an unbefristeten Stellen, beispielsweise an einem ingenieurwissenschaftlichen Lehrstuhl als Leiter:in eines Labors oder für andere Aufgaben an einer Hochschule, für die kein:e Professor:in benötigt wird. Hochschulen bieten jedoch immer weniger dieser unbefristeten Funktionsstellen an, um sich ihre Flexibilität zu bewahren. Deshalb gibt es bei Akademischen Räten derzeit etwa zehnmal mehr befristete Stellen als Dauerstellen in Deutschland. 

Gemäß der Hochschulpersonalgesetze ist eine Berufung auf Zeit in vielen Bundesländern möglich und auch üblich. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt. Dort gibt es die Personalkategorie „Akademischer Rat“ so nicht. Der Grund: Hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an Sachsen-Anhalts Hochschulen nicht verbeamtet, sondern als Tarifbeschäftigte in privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen entweder befristet oder unbefristet (betrifft ca. 30 bis 35 Prozent) angestellt.

In der Regel erfolgt eine Befristung auf drei Jahre, mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses darüber hinaus oder eine erneute Ernennung zum Akademischen Rat oder Akademische Rätin auf Zeit ist nicht möglich. Beispielsweise in Bayern ist jedoch nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit eine Ernennung zum Akademischen Oberrat oder zur Akademischen Oberrätin möglich. Das Dienstverhältnis auf Zeit ist hier auf bis zu vier Jahre begrenzt.

Nichts mehr verpassen?

Legen Sie sich einen Account an, um von allen Vorteilen unter “Mein academics” zu profitieren!

Akademischer Rat und wissenschaftlicher Mitarbeiter: Was ist der Unterschied?

Grundsätzlich sind beide Tätigkeiten mit vergleichbaren Aufgaben verbunden. Allerdings werden Akademische Rät:innen in vielen Fällen stärker in die Verwaltungsaufgaben des Fachbereichs involviert als nicht verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Der Beamtenstatus – wenn auch auf Zeit – bietet finanzielle Vorteile, da hier beispielsweise Familienzulagen möglich sind und es weniger Abzüge vom Bruttogehalt gibt.

Anzeige

Gehalt: Was verdient ein Akademischer Rat?

Die Besoldung sowie die Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Akademische Rät:innen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern aufgrund von Förderalismusreformen teils erheblich. Der Verdienst richtet sich nach der Besoldungsgruppe A13 des jeweiligen Landes und liegt somit 2024 zwischen rund 5.000 und 6.500 Euro brutto pro Monat, also zwischen ca. 60.000 und 78.000 Euro pro Jahr.

In manchen Ländern gibt es die Möglichkeit einer Beförderung zum Akademischen Oberrat, der dann in die Besoldungsgruppe A14 eingeordnet wird. Detaillierte Zahlen finden Sie im Artikel „Beamtenbesoldung“.

Artikel teilen
Verwandte Themen
Habilitation Akademische Laufbahn Professur Verbeamtung
Das könnte Sie auch interessieren
Ein Habilitand am Schreibtisch freut sich über einen positiven Bescheid in seinem Habilitationsverfahren

Habilitationsverfahren: Voraussetzungen, Ablauf und Dauer

Der Weg zum Professorentitel führt auch heute oft über die Habilitation. Erfahren Sie, was Sie dafür mitbringen müssen und was Sie beim Verfahren erwartet.

Auf Lebenszeit verbeamtet: Eine glückliche Beamtin in ihrem Büro

Verbeamtung im öffentlichen Dienst: Die Beamtenlaufbahn

Die Berufswege von Beamten und Beamtinnen sind in Laufbahnen geordnet. Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst: Voraussetzungen und Chancen einer Verbeamtung.

Vorlesung Symbolbild Professor werden Vorraussetzung Aufgaben

Professor werden: Voraussetzungen

Was sind die dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung von Professoren? Und wie gelingen Nachweise von pädagogischer Eignung, Lehrerfahrung und Forschungserfahrung?

academics - Logo - 20 Jahre

academics

Über uns

Karriere

Kontakt

Impressum

Nutzungsbedingungen

Datenschutzerklärung

Cookies & Tracking

Barrierefreiheit

Partner

BOA Berufstest

academics.com

FAQ

Jobs

Jobs Professor

Jobs Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Jobs Öffentlicher Dienst

Jobs Postdoc

Jobs Berlin

Jobs Hamburg

Ratgeber

Ratgeber Gehalt

Ratgeber Öffentlicher Dienst

Ratgeber Bewerbung

Ratgeber Professur

Ratgeber Promotion

Ratgeber Habilitation

Öffentlicher Dienst Gehalt

Professor Gehalt

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt

Für Arbeitgeber

Stellenanzeige schalten

Mediadaten

AGB

academics

Über uns

Karriere

Kontakt

Impressum

Nutzungsbedingungen

Datenschutzerklärung

Cookies & Tracking

Barrierefreiheit

Partner

BOA Berufstest

academics.com

FAQ

Jobs

Jobs Professor

Jobs Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Jobs Öffentlicher Dienst

Jobs Postdoc

Jobs Berlin

Jobs Hamburg

Ratgeber

Ratgeber Gehalt

Ratgeber Öffentlicher Dienst

Ratgeber Bewerbung

Ratgeber Professur

Ratgeber Promotion

Ratgeber Habilitation

Öffentlicher Dienst Gehalt

Professor Gehalt

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt

Für Arbeitgeber

Stellenanzeige schalten

Mediadaten

AGB

In Kooperation mit

Forschung & Lehre - Logo