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Akademische Rätin
Was macht ein Akademischer Rat? Aufgaben, Gehalt, Befristung

Ein Akademischer Rat oder eine Akadademische Rätin ist ein verbeamteter wissenschaftlicher Mitarbeiter. Wird ein Akademischer Rat auf Zeit ernannt, qualifiziert er sich in dieser Zeitspanne in der Regel für eine Habilitation.

Beamte im höheren Dienst an Hochschulen werden Akademischer Rat oder Akademische Rätin genannt © LuchtPomp / photocase.de
Artikelinhalt

Akademischer Rat: Definition und Aufgaben 

Akademische Räte oder Rätinnen sind Beamte im höheren Dienst, die als wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen arbeiten. In dieser Funktion nehmen sie selbstständig Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung wahr. Dabei umfassen die Aufgaben in der Lehre oft auch administrative Tätigkeiten wie Studienberatung oder Lehrplanung. Zusätzlich werden in vielen Bereichen Konferenzteilnahmen und Publikationen erwartet. Die genauen Regelungen zu Themen wie Voraussetzungen für die Ernennung, Befristungen oder Verdienst sind in den Hochschulpersonalgesetzen der Bundesländer festgehalten. Diese unterscheiden sich teilweise in erheblichem Maße.


Akademischer Rat: Aktuelle Jobs und Stellenangebote
  • Akademische Rätin / Akademischer Rat (w/m/d)

    06.03.2023 Universität Duisburg-Essen Essen
    Akademische Rätin / Akademischer Rat (w/m/d) - Universität Duisburg-Essen - Logo
  • Akademische Rätin/Rat (m/w/d; A 13 / durch Versetzung bis A14)

    09.03.2023 Eberhard Karls Universität Tübingen Tübingen
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  • Studienrat*rätin im Hochschuldienst (w/m/d) in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

    02.03.2023 Universität Paderborn Paderborn
    Studienrat*rätin im Hochschuldienst (w/m/d) in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - Universität Paderborn - Logo
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Voraussetzungen für eine Stelle als Akademischer Rat oder Akademische Rätin

Neben Erfahrung in der fachbezogenen Forschung und Lehre ist in der Regel auch eine Promotion oder eine vergleichbare Qualifizierung Voraussetzung, um als Akademischer Rat beziehungsweise Akademische Rätin tätig zu sein. Ausnahmen hiervon gibt es beispielsweise in Bayern für ingenieurwissenschaftliche Fächer, für die katholische und evangelische Theologie sowie aus dringenden dienstlichen Gründen.

Akademischer Rat auf Zeit und Akademischer Oberrat

Durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestimmte Freiräume hinsichtlich der Befristungsmöglichkeiten. Von diesen machen die Institutionen vor allem in der Phase der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses Gebrauch. Wenn die Verbeamtung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters befristet erfolgt, wird er zum „Akademischen Rat auf Zeit“ ernannt. Das geschieht in der Regel für die Vorbereitung auf die Habilitation. Es gibt aber auch weiterhin großen Bedarf an unbefristeten Stellen, beispielsweise an einem ingenieurwissenschaftlichen Lehrstuhl als Leiter eines Labors oder für andere Aufgaben an einer Hochschule, für die kein Professor benötigt wird. Hochschulen bieten jedoch immer weniger dieser unbefristeten Funktionsstellen an, um sich ihre Flexibilität zu bewahren. Deshalb gibt es bei Akademischen Räten derzeit etwa zehnmal mehr befristete Stellen als Dauerstellen in Deutschland. 

Gemäß der Hochschulpersonalgesetze ist eine Berufung auf Zeit in vielen Bundesländern möglich und auch üblich. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise in Sachsen Anhalt. Dort gibt es die Personalkategorie „Akademischer Rat“ so nicht. Der Grund: Hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an Sachsen-Anhalts Hochschulen nicht verbeamtet, sondern als Tarifbeschäftigte in privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen entweder befristet oder unbefristet (betrifft ca. 30 bis 35 Prozent) angestellt.

In der Regel erfolgt eine Befristung auf drei Jahre, mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses darüber hinaus oder eine erneute Ernennung zum Akademischen Rat auf Zeit ist nicht möglich. Beispielsweise in Bayern ist jedoch nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit eine Ernennung zum Akademischen Oberrat oder zur Akademischen Oberrätin möglich. Das Dienstverhältnis auf Zeit ist hier auf bis zu vier Jahre begrenzt.

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Aktuelle Suchbegriffe: Akademische/r Rat/Rätin, Studienrat/-rätin
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Akademischer Rat und wissenschaftlicher Mitarbeiter: Was ist der Unterschied?

In der Regel strebt ein nicht verbeamteter wissenschaftlicher Mitarbeiter eine Qualifikation als Doktor an, während sich ein Akademischer Rat auf Zeit auf eine hochrangigere Prüfung wie die Habilitation vorbereitet. Davon abgesehen sind beide Tätigkeiten mit vergleichbaren Aufgaben verbunden. Allerdings werden Akademische Räte in vielen Fällen stärker in die Verwaltungsaufgaben des Fachbereichs involviert als nicht verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter.

In der Praxis kann das wie folgt aussehen: Berufsanfänger erhalten zunächst befristete Arbeitsverträge als wissenschaftliche Mitarbeiter. Wenn die wissenschaftlichen Qualifizierungen tatsächlich feststehen, werden sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit übernommen. 


Gehalt: Was verdient ein Akademischer Rat?

Die Besoldung sowie die Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Akademische Räte unterscheiden sich zwischen den Bundesländern aufgrund von Förderalismusreformen teils erheblich. Der Verdienst richtet sich nach der Besoldungsgruppe A13 des jeweiligen Landes. In manchen Ländern gibt es die Möglichkeit einer Beförderung zum Akademischen Oberrat, der dann in die Besoldungsgruppe A14 eingeordnet wird. Alle Gehaltstabellen sind auf oeffentlicher-dienst.info einsehbar.

Der durchschnittliche jährliche Besoldungswert für Beamte, gemittelt über 40 Dienstjahre, lag Ende 2019 im Bundesdurchschnitt bei 64.489 Euro brutto im Jahr. Er variiert zwischen 62.612 Euro im Saarland und 67.591 Euro in Bayern. Allerdings bleibt den Staatsdienern aufgrund von fehlenden Sozialabgaben unter dem Strich netto mehr Geld zur Verfügung als Angestellten mit vergleichbarem Bruttogehalt. Zudem profitieren sie von einer besseren Altersversorgung.

Autoren
Florian Heil
Erschienen in
academics - Oktober 2020

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