Akademischer Rat / Akademische Rätin
Was macht ein Akademischer Rat? Aufgaben, Gehalt, Befristung

Ein akademischer Rat arbeitet am Schreibtisch

Beamte im höheren Dienst an Hochschulen werden Akademischer Rat oder Akademische Rätin genannt © pixelfit / iStock.com

Ein Akademischer Rat oder eine Akadademische Rätin ist ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, der oder die in der Regel auf die Habilitation hinarbeitet und für diese Zeitspanne verbeamtet ist. Was bietet diese Position?

Veröffentlicht: 19.03.2024

Von: Florian Heil

Akademische Räte oder Rätinnen sind Beamt:innen im höheren Dienst, die als wissenschaftliche Mitarbeitende an Hochschulen arbeiten. In dieser Funktion nehmen sie selbstständig Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung wahr. Dabei umfassen die Aufgaben in der Lehre oft auch umfassende administrative Tätigkeiten wie Studienberatung oder Lehrplanung.

Zusätzlich werden in vielen Bereichen Konferenzteilnahmen und Publikationen erwartet. Die genauen Regelungen zu Themen wie Voraussetzungen für die Ernennung, Befristungen oder Verdienst sind in den Hochschulpersonalgesetzen der Bundesländer festgehalten. Diese unterscheiden sich teilweise in erheblichem Maße.

Neben Erfahrung in der fachbezogenen Forschung und Lehre ist in der Regel auch eine Promotion oder eine vergleichbare Qualifizierung Voraussetzung, um als Akademischer Rat beziehungsweise Akademische Rätin tätig zu sein. Ausnahmen hiervon gibt es beispielsweise in Bayern für ingenieurwissenschaftliche Fächer, für die katholische und evangelische Theologie sowie aus dringenden dienstlichen Gründen.

Durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestimmte Freiräume hinsichtlich der Befristungsmöglichkeiten. Von diesen machen die Institutionen vor allem in der Phase der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses Gebrauch. Wenn die Verbeamtung eines wissenschaftlichen Mitarbeitenden befristet erfolgt, wird er zum „Akademischen Rat auf Zeit“ ernannt. Das geschieht in der Regel für die Vorbereitung auf die Habilitation.

Es gibt aber auch weiterhin großen Bedarf an unbefristeten Stellen, beispielsweise an einem ingenieurwissenschaftlichen Lehrstuhl als Leiter:in eines Labors oder für andere Aufgaben an einer Hochschule, für die kein:e Professor:in benötigt wird. Hochschulen bieten jedoch immer weniger dieser unbefristeten Funktionsstellen an, um sich ihre Flexibilität zu bewahren. Deshalb gibt es bei Akademischen Räten derzeit etwa zehnmal mehr befristete Stellen als Dauerstellen in Deutschland. 

Gemäß der Hochschulpersonalgesetze ist eine Berufung auf Zeit in vielen Bundesländern möglich und auch üblich. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt. Dort gibt es die Personalkategorie „Akademischer Rat“ so nicht. Der Grund: Hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an Sachsen-Anhalts Hochschulen nicht verbeamtet, sondern als Tarifbeschäftigte in privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen entweder befristet oder unbefristet (betrifft ca. 30 bis 35 Prozent) angestellt.

In der Regel erfolgt eine Befristung auf drei Jahre, mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses darüber hinaus oder eine erneute Ernennung zum Akademischen Rat oder Akademische Rätin auf Zeit ist nicht möglich. Beispielsweise in Bayern ist jedoch nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit eine Ernennung zum Akademischen Oberrat oder zur Akademischen Oberrätin möglich. Das Dienstverhältnis auf Zeit ist hier auf bis zu vier Jahre begrenzt.

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Grundsätzlich sind beide Tätigkeiten mit vergleichbaren Aufgaben verbunden. Allerdings werden Akademische Rät:innen in vielen Fällen stärker in die Verwaltungsaufgaben des Fachbereichs involviert als nicht verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Der Beamtenstatus – wenn auch auf Zeit – bietet finanzielle Vorteile, da hier beispielsweise Familienzulagen möglich sind und es weniger Abzüge vom Bruttogehalt gibt.

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Die Besoldung sowie die Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Akademische Rät:innen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern aufgrund von Förderalismusreformen teils erheblich. Der Verdienst richtet sich nach der Besoldungsgruppe A13 des jeweiligen Landes und liegt somit 2024 zwischen rund 4.200 und 5.900 Euro brutto pro Monat, also zwischen ca. 50.000 und 70.000 Euro pro Jahr.

In manchen Ländern gibt es die Möglichkeit einer Beförderung zum Akademischen Oberrat, der dann in die Besoldungsgruppe A14 eingeordnet wird. Detaillierte Zahlen finden Sie im Artikel „Beamtenbesoldung“.

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