Berufsbild Laborleiter
Laborleitung: Aufgaben, Gehalt, Voraussetzungen

Ein lachender Laborleiter mit Klemmbrett

Zur fachgerechten Betreuung und Koordinierung der verschiedenen Abläufe im Labor benötigt der Laborleiter vor allem ein fundiertes und aktuelles naturwissenschaftliches Fachwissen © g-stockstudio / iStock

Planen, koordinieren, überwachen – die Aufgaben eines Laborleiters oder einer Laborleiterin sind nicht nur vielfältig, sondern auch verantwortungsvoll. In medizinischen Laboren gibt es eine ärztliche und eine technische Leitung. Was diese zu genau tun haben und mit welchem Gehalt sie rechnen können, erfahren Sie hier.

Veröffentlicht: 24.10.2023

Von: Florian Heil

In medizinischen Laboren gibt es mindestens zwei Hauptverantwortliche: den ärztlichen Laborleiter beziehungsweise die ärztliche Laborleiterin sowie den technischen Laborleiter oder die technische Laborleiterin, auch Leiter operatives Geschäft genannt. Manchmal wird auch von Lab Manager:innen gesprochen. 

In großen Laboren mit mehreren medizinischen Abteilungen gibt es mitunter auch mehrere ärztliche Verantwortliche. In kleineren Laboren ist der:die Laborleiter:in in einigen Fällen zudem der Eigentümer oder die Eigentümerin. Diese Selbstständigen haben aufgrund der Gesamtverantwortung ein noch weiter gefasstes Aufgabengebiet als Angestellte, beispielsweise hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Verpflichtungen. Da in Umwelt- und Lebensmittellaboren in der Regel keine Ärzte und Ärztinnen arbeiten, gibt es hier normalerweise nur eine operative Laborleitende sowie eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer.

Was ein:e Laborleiter:in genau macht, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem von

  • der Größe des Labors,
  • der Komplexität der dort stattfindenden Prozesse und
  • dem Tätigkeitsbereich.

Bei Bioscientia, einem Verbund von medizinischen Laboren, trägt der oder die ärztliche Laborleiter:in grundsätzlich die Verantwortung für medizinischen Leistungen. Er oder sie ist Ansprechpartner für die Kassenärztliche Vereinigung sowie die Aufsichtsbehörden und verantwortet die Abrechnung und die Qualität der Befunde sowie die fachliche Weiterbildung des medizinischen Personals.

Der oder die technische Laborleiter:in sorgt für den reibungslosen Ablauf. Er oder sie überwacht und organisiert die Prozesse, die im Labor ablaufen, verantwortet die Technik des Labors, qualifiziert das Personal und teilt es ein, kümmert sich um die IT, die Logistik der Proben, mitverantwortet den Einkauf sowie weitere Dinge, die das Qualitätsmanagement betreffen. Betriebswirtschaftliches Wissen wird nicht zwingend vorausgesetzt, da die großen Labore für typische Controlling- oder HR-Aufgaben (Human Resources, also Personal) in der Regel Fachleute dafür einstellen. Beide Laborleitenden, technisch und medizinisch, werden in all diese Prozesse jedoch eingebunden.

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Wer eine Position als ärztliche:r Laborleiter:in anstrebt, muss zunächst einmal den Facharzt oder die Fachärztin in den im Labor benötigten Gebieten absolviert haben, beispielsweise Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie oder Humangenetik. Ein Doktortitel, besondere Spezialisierungen oder langjährige Erfahrung in der Laborarbeit ist hingegen keine zwingende Voraussetzung für diesen Job. Oft übersteigen die Stellenangebote die Zahl der Bewerbungen.

Die Position der technischen Laborleitung wird in der Regel von Biolog:innen, Chemiker:innen oder auch technischen Assistent:innen ausgefüllt. Für diese Stellen sind langjährige Berufserfahrung, Führungskompetenz und genaue Kenntnisse der analytischen Prozessabläufe und Methoden in Laboren sehr gerne gesehen. In medizinischen Laboren ist zudem Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Ärzt:innen hilfreich, um für die Stelle infrage zu kommen. Eine Promotion ist wie bei allen Naturwissenschaftlern ebenfalls dienlich, in vielen Laboren jedoch keine Voraussetzung. Auch Kenntnisse im administrativ-betriebswirtschaftlichen Bereich können von Vorteil sein. Fließendes Englisch, inklusive des benötigten Fachvokabulars, wird in der Regel vorausgesetzt.

Um als technische:r Assistent:in, beispielsweise als Medizinisch-technische:r Assistent:in (MTA), zum Laborleiter oder zur Laborleiterin aufzusteigen, sind in der Regel viele Jahre Erfahrung in der Laborarbeit vonnöten. Er oder sie muss die Prozesse kennen und sich als Führungskraft bewährt haben. Gerade in eher kleineren Laboren mit einer Belegschaft im zweistelligen Bereich sind technische Assistent:innen als Laborleitende keine Ausnahme.

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Die Laborlandschaft in Deutschland ist sehr heterogen, insofern liegen auch die Gehälter innerhalb einer großen Spannbreite. Generell verdienen Laborleiter:innen in der Regel mehr als die Angestellten ihres Fachbereichs, allerdings sind die Gehaltssprünge nicht immer exorbitant. 

Ein Beispiel: Verdient ein:e angestellte:r Chemiker:in in einem medizinischen Labor 100.000 Euro brutto im Jahr, ist ein Aufschlag für die Position des oder der technischen Laborleitenden in Höhe von bis zu 20 Prozent üblich. Gängig sind aber auch Regelungen, die einen deutlich geringeren Aufschlag vorgesehen, dafür eine Beteiligung an Umsatzsteigerung oder Kostenreduktion des Labors.

Bei ärztlichen Laborleitenden verhält es sich ähnlich, nur dass die Gehälter in der Regel 20 bis 30 Prozent höher liegen. Die Größe des Labors spielt dabei kaum eine Rolle, auch in kleineren Laboren sind Verdienstmöglichkeiten in dieser Größenordnung denkbar. 

Sollten technische Assistent:innen zur Laborleitung aufsteigen, sind ähnliche Gehaltssprünge üblich, nur in anderen Dimensionen: Bekommt ein:e MTA beispielsweise ein Jahresgehalt von 50.000 Euro, kann er oder sie als Laborleiter:in mit einem Aufschlag von rund 20 Prozent rechnen. In Umwelt- und Lebensmittellaboren verhält es sich ähnlich, doch in der Regel liegen die Grundgehälter dort etwas unter denen in medizinischen Laboren.

Laborleitende, die an Laboren in staatlicher Hand beschäftigt sind – etwa als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter an Universitäten, Landes- und Bundesinstituten oder staatlichen Forschungseinrichtungen wie der Fraunhofer Gesellschaft oder den Helmholtz-Instituten –, werden nach Tarif, meist den Tarifverträgen der Länder (TV-L, TV-H) oder auch dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt. Die Grundgehälter liegen dann wie häufig im öffentlichen Dienst zum Teil deutlich niedriger als in der freien Wirtschaft, allerdings werden hier teilweise variable Zulagen gewährt. Verbeamtete Professoren und Professorinnen, die Uni-Labore leiten, werden nach der W-Besoldung vergütet. 

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