Voraussetzungen für das Habilitationsverfahren
Die Liebe zur Wissenschaft dürfte niemandem fehlen, der über eine Habilitation nachdenkt. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Voraussetzungen fachlicher und persönlicher Natur, die Sie berücksichtigen sollten. Die fachlichen und formalen Voraussetzungen finden Sie verteilt über das Landeshochschulgesetz Ihres Bundeslandes sowie die Habilitationsordnungen Ihrer Universität und Ihrer Fachschaft. Länder und Hochschulen machen hier zum Teil sehr unterschiedliche Vorgaben. Folgendes kann, muss aber nicht von Ihnen verlangt werden:
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
- pädagogische Eignung
- mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre
- das Bestehen einer Zwischenevaluierung
Eine Habilitation ist in vielen Fällen die endgültige Entscheidung für eine akademische Laufbahn, doch die Zahl der unbefristeten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter ist knapp. Um Ihre Chancen zu erhöhen, sollten Sie daher neben hervorragenden Qualifikationen auch die Begabung zum Netzwerken mitbringen. Räumliche Flexibilität ist ebenfalls ein Muss, denn nur wenigen Professoren ist es vergönnt, in der Nähe Ihres Wohnortes berufen zu werden. Fragen Sie sich ehrlich, ob Ihnen beides entspricht.
Ablauf des Habilitationsverfahrens
Um zur Habilitation zugelassen zu werden, müssen Sie einen Antrag beim Dekan stellen. Anders als bei der Dissertation erfolgt dieser Antrag hier zu einem sehr späten Zeitpunkt, nämlich erst dann, wenn der schriftliche Teil bereits abgeschlossen wurde. Vorab müssen Sie sich für Ihre Form der Habilitationsschrift entscheiden und einen Betreuer finden.
Monografie oder kumulative Habilitation?
Prüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Fach eher eine Monografie oder eine kumulative Habilitation, auch Sammelhabilitation genannt, als Habilitationsschrift üblich ist. Bei letzterer können Sie Publikationsleistungen wie Zeitschriftenbeiträge oder Aufsätze, die in der wissenschaftlichen Karriere ohnehin erbracht werden müssen, anstelle der Monografie vorlegen. Sie werden dann nicht nur für eine Einzelleistung bewertet.
Einen Betreuer für die Habilitation finden
Obwohl – anders als bei der Promotion – ein Betreuer für die Habilitation nicht immer vorgeschrieben ist, sollten Sie darauf für Ihr Habilitationsprojekt nicht verzichten. Der Betreuer unterstützt Sie und wird bei der Fakultät als Ihr Fürsprecher tätig. Oft handelt es sich dabei um einen Professor des Instituts, an dem Sie tätig sind. Wollen Sie extern an einem anderen Institut habilitieren, ist auch dies möglich.
Früher war es üblich, über eine Assistentenstelle bei einem Professor zu arbeiten, der damit die Rolle des Habilitationsvaters übernahm. Im Laufe dieser Zusammenarbeit wurde die Habilitationsschrift erstellt. Noch immer werden explizit Stellen mit der Möglichkeit zu habilitieren oder „zur Erlangung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen“ ausgeschrieben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Stelle eines Akademischen Rates geschaffen, und Sie werden als Stelleninhaber auf Zeit verbeamtet. Oder Sie arbeiten als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ihrem Betreuer. Die enge Zusammenarbeit hat den Vorteil, dass Sie in die Abläufe des Instituts eingebunden sind.
Auch sollten Sie darauf achten, dass zwischen Ihnen und dem Betreuer eine Vertrauensbasis entsteht. Vielleicht können Sie vorab herausfinden, wie viele Habilitationsverfahren er schon begleitet hat und ob es bei früheren Habilitanden Abbrüche oder schwerwiegende Probleme gegeben hat. Darüber hinaus sollte Ihr Betreuer in akademischen Kreisen einen guten Ruf haben – nicht zuletzt als Gütezeichen für die Habilitation. Im besten Fall hat er selbst im Bereich Ihres Habilitationsthemas gearbeitet und kann Ihnen auch inhaltliche Unterstützung bieten.