Der Beitrag zum Fach, den die Monografie leistet, soll ein bedeutsamer sein, und entsprechend hoch auch der Zugewinn an Erkenntnissen. Ein gutes Vorbild können da mit Sicherheit die wichtigsten Monografien Ihres Faches sein. Wenn Sie diese große Veröffentlichung planen, besprechen Sie vorab mit dem Betreuer ihrer Habilitation – in der Regel mit dem Professor, bei dem Sie arbeiten – und auch mit weiteren Mentoren, ob Ihr Vorhaben den Anforderungen einer Habilitation in Ihrem Fach genügt.
Zeit sparen mit der kumulativen Habilitation
Seit Jahren wird innerhalb der Wissenschaftsgemeinde über die Sinnhaftigkeit der Habilitation diskutiert. Die einen halten sie für dringend notwendig, andere sehen sie als altbackenen, zu viel Zeit verschlingenden Ritus. Im Zuge dieser Diskussion wurden die Anforderungen an die Habilitationsschrift aufgeweicht und an die Arbeitssituation der Forschenden angepasst. Die Möglichkeit zur kumulativen Habilitation wurde eröffnet und ist in vielen Fächern inzwischen der Regelfall.
Bei dieser Habilitationsform reichen Sie anstelle einer umfassenden Monografie schon veröffentlichte Aufsätze und Artikel ein. Bedingung ist, dass Forschungswert und Erkenntnisgewinn dieser Publikationen denen einer Monografie gleichkommen. Damit ist die kumulative Habilitation zu einer zeitsparenden Variante zur klassischen Habilitation geworden.
Informieren Sie sich bereits im Vorfeld, ob in Ihrem Fach die kumulative Habilitation vollwertig anerkannt ist oder Ihrem Ansehen eher schaden könnte. Gerade in den Sozialwissenschaften, der Psychologie und den Naturwissenschaften sind kumulative Habilitationen üblich. In der Medizin, wo die Habilitation eine wichtige Qualifikation nicht nur für die Professur, sondern auch für leitende Positionen in Krankenhäusern ist, ist die kumulative Habilitation inzwischen Standard. In anderen Fächergruppen wie den Rechts- und den Geisteswissenschaften haben die kumulativen Habilitationen dagegen ein geringeres Prestige. Entscheidend ist letztlich die Veröffentlichungskultur Ihres Faches – publiziert man neue Forschungsergebnisse eher über Zeitschriftenbeiträge, oder sind es eher ganze Bücher mit dem großen intellektuellen Wurf?
Zu den Anforderungen an kumulative Habilitationen hat jedes Fach und jede Fakultät eigene Gebräuche. In der Regel sollen sich mindestens vier Artikel in Fachzeitschriften oder Sammelbänden mit einem zusammenhängenden Forschungsthema befassen. Dazu müssen Sie ein Vorwort oder ein „Envelope“ schreiben, mit dem Sie in das Thema einführen, eine Zusammenfassung geben, den Zusammenhang zwischen den einzelnen Veröffentlichungen aufzeigen sowie Ihren eigenen Beitrag im Fall von Koautorenschaft darstellen.
Kumulative Habilitation: Bewertung nach Punktesystem
Mittlerweile haben die Fakultäten für die kumulative Habilitation ein eigenes Punktesystem entwickelt, in dem es zunächst gar nicht um die eigentliche Veröffentlichungsleistung an sich geht, sondern nur um das Renommee der Zeitschrift oder des Sammelbandes, in dem Sie Ihren Aufsatz veröffentlicht haben. Danach werden die einzelnen Veröffentlichungen mit Punkten bewertet, und Sie müssen eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen, um die Voraussetzungen für die Habilitation zu erfüllen. Hauptautorenschaften werden höher bewertet als Koautorenschaften, Fachzeitschriften mit internationaler Bedeutung fallen stärker ins Gewicht als kleinere Zeitschriften. Auch eingeworbene Drittmittel und Zertifikate zur Hochschullehre fließen bisweilen in die Gesamtpunktzahl mit ein. Wie viele Punkte Sie mindestens erreichen müssen und nach welchem Schlüssel diese verteilt werden, entnehmen Sie ebenfalls der Habilitationsordnung.
INFO-BOX: Bevor Sie Ihre Habilitationsschrift planen, sollten Sie Folgendes klären
- Kumulative Habilitation oder Monografie?
- Renommee von kumulativen Habilitationen in Ihrem Fach prüfen
- Anforderungen seitens der Hochschule checken, Habilitationsordnung besorgen
- Ist das Thema Ihrer Habilitation umfangreich genug für das Fach, in dem Ihnen die Lehrbefähigung erteilt werden soll?
- Welche Ihrer bisherigen Veröffentlichungen kommen für eine kumulative Habilitation infrage?
- Faktor Zeit – Welche Schritte sind notwendig?
- Wie viel Zeit muss ich dafür einplanen?
- Welche anderen Aufgaben habe ich neben der Habilitation?
Das Habilitationsgesuch
Das Habilitationsgesuch oder auch der Antrag auf Zulassung zur Habilitation erfolgt zu einem sehr späten Zeitpunkt, erst dann, wenn Sie den schriftlichen Teil bereits abgeschlossen haben. Je nachdem, wie viel Zeit Sie für Ihre eigene Forschung und damit für Ihre Habilitation aufwenden konnten, sind jetzt wahrscheinlich bereits zwei bis fünf Jahre vergangen.
Das Gesuch richten Sie an den Dekan der für Sie zuständigen Fakultät. An manchen Fakultäten müssen Sie zunächst eine Vorprüfung absolvieren, bevor Ihr Habilitationsgesuch offiziell angenommen wird.
Einige Fakultäten verlangen neben einem Führungszeugnis zudem eine Erklärung, dass kein strafrechtliches Verfahren gegen Sie vorliegt. Für das Verfahren müssen Sie einige Zeit kalkulieren. Einige Habilitationsordnungen enthalten Fristen, innerhalb derer das Verfahren eröffnet, Gutachten erbracht und Entscheidungen gefällt werden müssen. Bisweilen gibt es auch einen Habilitationsbeauftragten, der Sie bei der Antragstellung berät. Zwischen Ihrem Antrag auf Zulassung zur Habilitation bis zur Überreichung der Urkunde über die Erlangung der Lehrbefähigung können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen.
Welche Unterlagen in Ihren Antrag gehören, entnehmen Sie der entsprechenden Habilitationsordnung Ihrer Fakultät. Oft handelt es sich aber um die folgenden.
INFO-BOX: Was kommt in das Habilitationsgesuch?
- Habilitationsschrift in mehreren Ausfertigungen
- Nennung des Faches, für das Sie die Lehrbefähigung anstreben
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Liste gehaltener Lehrveranstaltungen
- Lebenslauf
- Nachweise (Studienabschluss, Promotion)
- Erklärung über frühere Habilitationsgesuche
- 3 Themenvorschläge für Kolloquium und Probelehrveranstaltung (Themen sollten sich deutlich von Habilitationsschrift unterscheiden und sich auf das Fach, in dem Sie die Lehrbefähigung anstreben, beziehen)
- Vorschlag der Gutachter für Ihre Habilitationsschrift, allerdings ohne Anspruch auf Berücksichtigung