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Habilitationsschrift und -gesuch: Was ist zu beachten?

Schreibmaschine Symbolbild Habilitationsschrift

Welche Anforderung gibt es seitens der Hochschule an die Habilitationsschrift? © Patrick Fore / unsplash.com

Eine Habilitationsschrift muss im Rahmen des Habilitationsverfahrens zum Erwerb der Lehrberechtigung an einer wissenschaftlichen Hochschule vorgelegt werden. Mit dem Habilitationsgesuch wird die Zulassung zu dieser Hochschulprüfung schriftlich beantragt. Hier bekommen Sie Tipps für beide Anforderungen. 

Veröffentlicht: 16.05.2021

Von: Anke Wilde & Florian Heil

Generell gibt es zwei Möglichkeiten, seine Habilitationsschrift anzufertigen: die klassische Monografie und die kumulative Habilitation. Seit Jahren wird innerhalb der Wissenschaftsgemeinde über die Sinnhaftigkeit der klassischen Habilitation diskutiert. Die einen halten die Monografie für dringend notwendig, andere sehen sie als altbackenen, zu viel Zeit verschlingenden Ritus. In der Regel stehen beide Formen für den Habilitanden oder die Habilitandin zur Auswahl. 

Die genauen Anforderungen an die Habilitationsschrift sind in den jeweiligen Habilitationsordnungen der einzelnen Fakultäten festgelegt. An der Fakultät Umweltwissenschaften der Technischen Universität Dresden, die für diesen Artikel exemplarische Beispiele beisteuert, entscheidet sich inzwischen die deutliche Mehrheit der Habilitand:innen für die kumulative Arbeit.

Die Monografie war in Deutschland bis vor zehn bis 20 Jahren als Habilitationsschrift der Standard. Sie wird oft auch als „zweites Buch“ bezeichnet – das erste in dieser Zählung ist die Dissertation. Während die Dissertation ausschließlich ein einzelnes Thema behandelt, ist die monografische Habilitation deutlich breiter angelegt, denn mit ihr wird ein größerer Themenkomplex mit einem umfassenderen Ansatz bearbeitet. Der Beitrag zum Fach, den die monografische Habilitation leistet, soll ein bedeutsamer sein, und entsprechend hoch auch der Zugewinn an Erkenntnissen. 

Ein gutes Vorbild können da mit Sicherheit die wichtigsten Monografien des jeweiligen Faches sein. Wer eine solche Arbeit angehen will, sollte sich vorab mit dem Mentor oder der Mentorin der Habilitation – in der Regel der oder die Professor:in, bei dem der oder die Habilitierende arbeitet beziehungsweise der das Fach vertritt, dem die Habilitation zuzuordnen ist – und auch mit weiteren Professor:innen und frisch Habilitierten austauschen, ob das Vorhaben den Anforderungen einer Habilitation in dem Fach genügt.

Bei der kumulativen Habilitation werden vom Habilitanden bereits veröffentlichte Aufsätze und Artikel eingereicht, die von einem einleitenden Text und einem Fazit umrahmt werden. Bedingung ist, dass Forschungswert und Erkenntnisgewinn dieser Publikationen denen einer Monografie gleichkommen. Damit ist die kumulative Habilitation zu einer zeitsparenden Variante zur klassischen Habilitation geworden, die in den vergangenen Jahren deutlich an Relevanz gewonnen hat.

Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung von Publikationen für die Forschenden und der damit verbundene Aufwand, der sich mit einer kumulativen Habilitation besser vereinbaren lässt. Laut Dekan Prof. Dr. Hans-Gerd Maas sowie Prof. Dr. Christian Bernhofer von der TU Dresden haben zwei weitere Entwicklungen zu der gesteigerten Relevanz der kumulativen Arbeit beigetragen:

  • Ein wichtiger Impuls für das Umdenken resultiert aus der zunehmenden Bedeutung bibliometrischer Maße in der Forschung. Ein Beispiel dafür ist der Hirsch-Index, auch H-Index genannt. Er wurde entwickelt, um anhand der Anzahl der Publikationen eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin und der Häufigkeit der Zitationen der Artikel die wissenschaftliche Leistung eines einzelnen Forschenden bewerten und vergleichen zu können.
  • Mit der Veröffentlichung von Monografien hätten Wissenschaftler:innen mitunter nicht die Möglichkeit, ein ähnlich breites Publikum zu erreichen wie bei einzelnen Publikationen in den angesehenen Fachmedien, da diese vornehmlich zum Austausch von Informationen und neuen Erkenntnissen genutzt würden. Zudem könnten auf den Autoren bei der Veröffentlichung einer Monografie erhebliche Kosten zukommen.


Eine Mindest- oder Maximalzahl an Seiten, die die Habilitationsschrift umfassen muss beziehungsweise darf, ist in der Regel nicht vorgegeben. Sie wird aber meist umfangreicher als eine Dissertation in dem entsprechenden Fachbereich. Die passende Länge hängt immer vom Thema und Fachgebiet ab. So ist eine Monografie in der Theologie im Allgemeinen deutlich umfangreicher als in der Mathematik. In der Fakultät Umweltwissenschaften an der TU Dresden sind 150 Seiten im Schnitt ein grober Marker, in anderen Fächern sind aber auch Schriften von bis zu 800 Seiten oder mehr keine Ausnahme.

Auch bei der kumulativen Habilitation hat jede Fakultät ihre eigenen Vorgaben. In der Regel sollen sich mindestens vier in anerkannten Fachzeitschriften erschienene (oder angenommene) Artikel mit einem zusammenhängenden Forschungsthema befassen. Dazu wird meist ein Vorwort oder ein „Envelope“, mit dem in das Thema eingeführt und der Zusammenhang zwischen den einzelnen Veröffentlichungen aufgezeigt wird, sowie eine Zusammenfassung verlangt. Bei Koautorenschaften muss zudem der eigene Beitrag abgegrenzt werden.

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Ganz allgemein muss die Habilitationsschrift eine selbstständige wissenschaftliche Leistung darstellen und einordnen, in welchem inhaltlichen Zusammenhang das Thema der Schrift zu dem Fach oder Fachgebiet steht. Sie soll den aktuellen Stand der Forschung aufarbeiten und auf dieser Basis ableiten, welches die darüber hinausgehenden Ziele der eigenen Arbeit sind. Die Schrift sollte wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten, damit sie einen wichtigen Beitrag für das Fach leistet. Durch den Inhalt soll zudem gezeigt werden, dass der oder die Habilitierende sein Fach beherrscht und es in Breite und Tiefe seiner Fragestellungen vertreten kann sowie die methodischen Ansätze des Faches sicher anwendet. Das Thema der Habilitationsschrift sollte sich – innerhalb des Forschungsgebiets des Habilitanden – wesentlich von der Dissertation unterscheiden.

Für den Aufbau einer Habilitationsschrift gelten keine gesonderten Regeln, die über die gängigen Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten hinausgehen würden. Insofern besteht eine Monografie aus einer Einleitung, der Vorstellung der Methodik, den Resultaten, der Diskussion, einer Zusammenfassung sowie einer Interpretation der Erkenntnisse. Der Aufbau der kumulativen Arbeit beschränkt sich neben einer Einleitung und einer Zusammenfassung auf die Zusammenstellung der ausgewählten Publikationen.

Checkliste vor Planung der Habilitationsschrift

  • Kumulative Habilitation oder Monografie?
  • Renommee von kumulativen Habilitationen in Ihrem Fach prüfen
  • Anforderungen seitens der Hochschule checken, Habilitationsordnung besorgen
  • Ist das Thema Ihrer Habilitation umfangreich genug für das Fach, in dem Ihnen die Lehrbefähigung erteilt werden soll?
  • Welche Ihrer bisherigen Veröffentlichungen kommen für eine kumulative Habilitation infrage?
  • Faktor Zeit – Welche Schritte sind notwendig?
  • Wie viel Zeit muss ich dafür einplanen?
  • Welche anderen Aufgaben habe ich neben der Habilitation?

Das Habilitationsgesuch oder auch der Antrag auf Zulassung zur Habilitation erfolgt formal erst dann, wenn der schriftliche Teil bereits abgeschlossen wurde. Je nachdem, wie viel Zeit für die eigene Forschung und damit für die Habilitation aufgewendet wurde, sind jetzt wahrscheinlich bereits zwei bis fünf Jahre vergangen. Das Gesuch ist in der Regel unter Angabe des Faches oder Fachgebietes, für welches die Habilitation angestrebt wird, bei dem Dekan der Fakultät schriftlich zu beantragen. Dort wird es vom Fakultätsrat geprüft, über die Zulassung zur Habilitation entschieden und das Habilitationsverfahren eröffnet. Danach bestellt der Fakultätsrat die Habilitationskommission sowie die Gutachter:innen.

Welche Unterlagen in den Antrag gehören, steht in den entsprechenden Habilitationsordnungen der Fakultät. Oft handelt es sich aber um die folgenden Anlagen:

  • Habilitationsschrift in mehreren Ausfertigungen
  • Eine Zusammenfassung der Habilitationsschrift auf wenigen Seiten
  • Bei gemeinschaftlichen Arbeiten einer Habilitation die Angabe, worauf sich die Mitarbeit des Bewerbers erstreckt
  • Nennung des Faches, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Liste gehaltener Lehrveranstaltungen
  • Lebenslauf
  • Nachweise (Studienabschluss, Promotion, hochschuldidaktische Weiterbildungen)
  • Führungszeugnis
  • Erklärung über frühere Habilitationsgesuche
  • Jeweils drei Themenvorschläge für Kolloquium und Probelehrveranstaltung (Themen sollten sich deutlich von Habilitationsschrift unterscheiden und sich auf das Fach, in dem Sie die Lehrbefähigung anstreben, beziehen)
  • Vorschlag der Gutachter:innen für die Habilitationsschrift. Einen Anspruch auf eine Berücksichtigung gibt es allerdings nicht.


Einige Habilitationsordnungen enthalten Fristen, innerhalb derer das Verfahren eröffnet, Gutachten erbracht und Entscheidungen gefällt werden müssen. Vom Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zur Habilitation bis zur Überreichung der Urkunde über die Erlangung der Lehrbefähigung können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen. An der Fakultät Umweltwissenschaften der TU Dresden haben die Gutachter nur drei Monate Zeit für die Prüfung, und zwischen dem Habilitationsgesuch und der Verteidigung der Habilitation sollen in der Regel insgesamt nicht mehr als sechs Monate liegen.

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Der weitere Prozessverlauf nach dem Einreichen des Habilitationsgesuches ist in den jeweiligen Habilitationsordnungen statuiert. An der TU Dresden werden nach dem Eingang der Gutachten die Habilitationsschrift und die Gutachten allen Hochschullehrenden der Fakultät Umweltwissenschaften für die Dauer von meist drei Wochen zugänglich gemacht. Nach einem erfolgreichen Gesuch, also der Annahme der Habilitationsschrift, wird der Termin für den wissenschaftlichen Vortrag und das Kolloquium festgelegt. Der Kandidat oder die Kandidation schlägt Themen vor, aus denen die Habilitationskommission das Vortragsthema aussucht, welches auch den Schwerpunkt für das Kolloquium bildet. Das Kolloquium wird vom Vorsitzenden der Habilitationskommission geleitet. Vortrag und Kolloquium werden zusammenfassend bewertet. Dies geschieht unmittelbar nach dem Kolloquium nicht öffentlich. Ist das Ergebnis positiv, werden der Termin und das Thema für die Probevorlesung festgelegt.

Ein negativer Bescheid ist die absolute Ausnahme, da sich Kandidat:innen in der Regel bereits zu Beginn des Habilitationsverfahrens dem Dekan oder der Dekanin und dem Fakultätsrat vorstellen und dort möglicherweise die Empfehlung bekommen, ihre Bestrebungen nicht weiterzuverfolgen. Sollte es doch zu einer Ablehnung kommen, ist das Verfahren beendet. Strebt der Kandidat oder die Kandidatin eine Wiederholung an, entscheidet die Habilitationskommission darüber, ob die Arbeit überarbeitet eingereicht werden kann oder ob eine neue Habilitationsschrift einzureichen ist. An der Fakultät Umweltwissenschaften an der TU Dresden kam eine Ablehnung eines Gesuchs erst einmal vor. 

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