Welche Voraussetzungen muss ein Lehrbeauftragter erfüllen?
Universitäten und Hochschulen setzen Lehrbeauftragte für unterschiedliche Aufgaben ein. Dementsprechend weichen die Anforderungen je nach Fakultät und Zweck voneinander ab. So ist meistens ein abgeschlossenes Studium notwendig, manchmal – beispielsweise für fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen – mindestens eine Promotion.
Die diversen Ansprüche sowie Ausnahmen lassen kein allgemeingültiges Eignungsprofil für Lehrbeauftragte an Universitäten und Fachhochschulen zu. Zwei Eigenschaften müssen Bewerber aber in jedem Fall mitbringen: Fachwissen und pädagogisches Talent.
Das Gehalt: Was verdient ein Lehrbeauftragter?
Lehraufträge werden in der Regel für die Dauer von einem Semester erteilt und nach dessen Ende bezahlt. Die Vergütung der Lehrbeauftragten bemisst sich grundsätzlich an ihren abgeleisteten Semesterwochenstunden à 45 Minuten. Deren Anzahl ist variabel und abhängig von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule. Gewerkschafter Keller: „Acht bis zehn Semesterwochenstunden sind das Lehrdeputat von Professoren an Universitäten. Das wird oft als Höchstgrenze für Lehraufträge angesehen.“
Für jede Wochenstunde gibt es ein Bruttohonorar. Dessen Höhe variiert ebenfalls von Hochschule zu Hochschule. Wie viel sie zahlen, steht jeweils in den Lehrauftragsvergütungsverordnungen. Die Bandbreite der Vergütung für Lehraufträge reicht überwiegend von 15 bis 50 Euro pro Stunde; verbreitet sind 20 Euro.
Diese Sätze verstehen sich ausschließlich für tatsächlich gegebene Stunden. Vor- und Nachbereitung, Kosten für Unterrichtsmaterialien oder ausgefallene Veranstaltungen werden nicht vergütet. Grundsätzlich zahlen Universitäten und gleichgestellte Hochschulen wie Gesamthochschulen, Medizinische oder auch Pädagogische Hochschulen mehr als Fachhochschulen. Auch die Qualifikation und Reputation des Lehrbeauftragten spielen eine Rolle für die Höhe der Vergütung, ebenso die Art und der Stellenwert der Lehrveranstaltung. Abhängig von ihren jeweiligen Regelungen vergeben die Hochschulen auch parallel laufende Lehraufträge an eine Person. Ebenso sind Folgebeschäftigungen über mehrere Semester hintereinander möglich.
Für nebenberufliche Lehrbeauftragte ist die vergleichsweise geringe Vergütung kein großes Problem. Schließlich haben sie mit ihrem eigentlichen Beruf bereits eine Haupteinnahmequelle. Allerdings ist laut GEW für die meisten der rund 100.000 Lehrbeauftragten in Deutschland ihre Lehrtätigkeit der einzige Job. Das betrifft zum Beispiel:
Kurz: Wichtig ist ein Lehrauftrag für alle Karrierestufen vor und nach einer Promotion sowie nach der Habilitation, um damit den notwendigen Kontakt zu Wissenschaft und Lehre zu halten.
Vergleich: Nebenberuflicher Lehrbeauftragter und Lehrkraft für besondere Aufgaben
Möchten Bewerber eine Lehrtätigkeit an einer Universität oder Fachhochschule aufnehmen, stehen ihnen mehrere Möglichkeiten offen. So können sie dort als Lehrbeauftragter arbeiten oder als Lehrkraft für besondere Aufgaben. Vom Titel her und inhaltlich unterscheiden sich die beiden Positionen auf den ersten Blick kaum, nach genauerem Hinsehen aber schon. Im Folgenden ein Vergleich der beiden Beschäftigungsverhältnisse.
Lehrbeauftragter nebenberuflich
- Die Hochschule geht mit Lehrbeauftragten kein festes Beschäftigungsverhältnis ein. Sie sind weder angestellt noch verbeamtet, sondern haben den Status von freien Mitarbeitern. Das heißt, dass Lehrbeauftragte ihre Tätigkeit eigentlich neben ihrem Beruf ausüben. Aber tatsächlich sind in den meisten Fällen Lehraufträge ihre einzige Einnahmequelle.
- Lehrbeauftragte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Sie müssen sich selbst krankenversichern und dafür allein bezahlen. Das gilt auch für ihre Altersvorsorge, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie die Rentenversicherung. Einen Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch haben sie nicht.
Lehrkraft für besondere Aufgaben
- Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben besitzt den Status eines wissenschaftlichen, befristet oder unbefristet beschäftigten Mitarbeiters. Sie ist im öffentlichen Dienst zu einem Tarifgehalt angestellt, manche sind verbeamtet.
- Sie ist über ihren Arbeitgeber sozialversichert, der sich zum Beispiel an den Beiträgen zur Kranken-, Arbeitslosen und Rentenversicherung beteiligt.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist das Gehalt. Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben bekommt zum Einstieg typischerweise 3.670 Euro brutto im Monat. Das entspricht der Entgeltstufe 13 an einer Universität. Mit zunehmender Beschäftigungsdauer sammelt eine Lehrkraft Erfahrungsstufen an. Damit sind bis zu 5.000 Euro Gehalt möglich.
Die Lehrverpflichtung einer Lehrkraft liegt zwischen 12 und 18 Semesterwochenstunden, an Fachhochschulen häufig darüber. Darauf umgerechnet kommt sie (in Vollzeitlehre ohne Forschungsaufgaben) jeweils auf einen Satz von 80 bis 100 Euro inklusive Arbeitgeberzuschüssen für die Sozialversicherung. „Das ist in der Regel die fünffache Vergütung einer oder eines Lehrbeauftragten“, sagt Gewerkschafter Keller.
Unterschied: Lehrauftrag und Honorarvertrag
Ein Lehrauftrag und ein Honorarvertrag sind einander sehr ähnlich. Doch es gibt durchaus Unterschiede. Ein Lehrauftrag ist ein einseitiges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Er wird – wie eingangs erwähnt – erteilt. Seine Modalitäten sind nicht verhandelbar. Man muss ihn so annehmen, wie er ist.
Ein Honorarvertrag hingegen ist privater Natur und wird zwischen zwei Parteien (Hochschule und Wissenschaftler) vereinbart. Allerdings ist diese Beschäftigungsform im tertiären Bereich eher unüblich. Öfter anzutreffen ist sie in der Weiterbildung.
Unterschied: Lehrbeauftragter und Dozent
Ein Dozent ist jemand, der eine Lehrtätigkeit an einer Bildungseinrichtung im Tertiärbereich ausübt. Die Bezeichnung ist ein übergeordneter Sammelbegriff. Darunter fallen unter anderem
Damit ist zwar jeder Lehrbeauftragte ein Dozent, aber nicht jeder Dozent ist ein Lehrbeauftragter.