Wie hoch ist das Gehalt von Postdocs?
Im Ein- bis Zweijahrestakt werden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst neu verhandelt. Dabei geht es natürlich um bessere Bedingungen für die Arbeitnehmer und insbesondere um ein ordentliches Plus beim Gehalt. Die in den Tabellen aufgeführten Beträge gelten für eine volle Stelle. Für eine halbe Stelle ist das Bruttogehalt also nur halb so hoch.
Gibt es neben dem Gehalt weitere Leistungen für Postdocs?
Angestellte Postdocs erhalten wie alle ihre Kollegen im öffentlichen Dienst eine Jahressonderzahlung. Die Höhe dieser Sonderzahlung hängt davon ab, welcher Tarifvertrag gilt und ob man in den alten oder den neuen Bundesländern beschäftigt ist. Sie liegt zwischen 33 und 60 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts. Postdocs, die Kinder haben, in Hessen arbeiten und unter den TV-H fallen, erhalten zusätzlich zu ihrem Gehalt sogar noch eine Kinderzulage. Bei besonderen Leistungen, beispielsweise bei der Einwerbung von Drittmitteln, sind laut Tarifverträgen auch zusätzliche Leistungsentgelte möglich. Allerdings verfahren die Bundesländer mit dieser Möglichkeit sehr unterschiedlich.
Ändert sich die Erfahrungsstufe durch einen Wechsel der Forschungseinrichtung?
Wenn Postdocs beispielsweise für ein neues Forschungsprojekt die Einrichtung wechseln, bleibt ihnen in der Regel die Erfahrungsstufe mitsamt der Stufenlaufzeit erhalten. Gerade für den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen gab es in den vergangenen Jahren zu diesem Thema einige Nachbesserungen. Um sich diese Berufserfahrung anerkennen zu lassen, muss man beim neuen Arbeitgeber dazu einen Antrag stellen. Gerade wenn es schwierig war, für die betreffende Stelle einen geeigneten Bewerber zu finden, können die Einrichtungen ihren künftigen Mitarbeitern sogar noch entgegenkommen. Das kann im Rahmen einer Höhergruppierung geschehen, oder zumindest können die Einrichtungen einen früheren Wechsel in die nächste Erfahrungsstufe gewähren. Weil die Tarifverträge sehr unterschiedliche Gehälter vorsehen, kann der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen zu Lohneinbußen führen. Es ist also ratsam, sich als Postdoc vor dem Wechsel zu einem neuen öffentlichen Arbeitgeber darüber zu informieren, welches Gehalt dieser voraussichtlich zahlen wird.
Ändert sich die Erfahrungsstufe durch einen Auslandsaufenthalt, Pausen oder zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit?
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sind nicht gerade kompatibel mit der beruflichen Realität von Wissenschaftlern. So können sich Zeiten, in denen Wissenschaftler nicht bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt waren, als "schädliche Unterbrechung" auswirken, beispielsweise wenn sie für mehrere Jahre in der freien Wirtschaft tätig waren. Dabei sind sogar Rückstufungen in eine niedrigere Erfahrungsstufe möglich. Wer an einer ausländischen Forschungseinrichtung lehrt oder forscht und für diese Tätigkeit angestellt ist, muss in der Regel nichts befürchten. Diese Zeit wird als einschlägige Berufserfahrung gewertet und auf die jeweilige Stufenlaufzeit angerechnet. Zeiten ohne Anstellung, die mit einem Stipendium finanziert werden, gelten in den Augen der öffentlichen Arbeitgeber nicht als "einschlägig", sondern nur als "förderlich". Das heißt, die Einrichtung ist nicht verpflichtet, sie bei der Erfahrungsstufe zu berücksichtigen. Die Stufenlaufzeit bleibt nicht stehen, wenn ein Postdoc in den Mutterschutz oder in den bezahlten Urlaub geht. Unkritisch ist sind auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 39 Wochen. Anders ist es mit der Elternzeit: Diese gilt als Unterbrechung für die Stufenlaufzeit und kann nicht für die nächste Erfahrungsstufe geltend gemacht werden.