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Postdoc Gehalt 2025
Gehalt von Postdocs: Was verdienen Postdoktorand:innen?

Ein Postdoc prüft am Handy per Online-Banking sein Gehalt

© Thapana Onphalei / iStock.com

  • Einstiegsgehalt (AUF): E13: 4.767,62 Euro brutto monatlich | E14: 5.153,96 Euro | E15: 5.669,12 Euro
  • Durchschnittsgehalt (AUF) nach sechs Jahren Berufserfahrung: E13: 6.009,06 Euro brutto monatlich | E14: 6.414,51 Euro | E15: 7.017,89 Euro
  • Zusätzlich erhalten angestellte Postdocs, wie alle ihre Kollegen im öffentlichen Dienst, eine Jahressonderzahlung

Aktualisiert: 01.08.2025

Von:
Florian Heil ,
Anke Wilde
Postdoc-Phase Gehalt Akademische Laufbahn

Artikelinhalt

Überblick Gehalt E13, E14, E15 (TVöD, TV-L, TV-H) Erfahrungsstufen Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe Wechsel der Forschungseinrichtung Auslandsaufenthalt, Pausen oder zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit Jahressonderzahlung und zusätzliche Leistungsentgelte

Wie ist das Gehalt von Postdocs geregelt?

Viele Postdocs sind als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt. Damit sind sie Angestellte im öffentlichen Dienst, ihr Gehalt wird in einem Tarifvertrag geregelt. An Hochschulen ist das in der Regel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L, in Hessen TV-H), an außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Bundeshochschulen meist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund).

Der TVöD, der TV-L wie auch der TV-H sehen entsprechend der beruflichen Qualifizierung 15 Entgeltgruppen vor. Die große Mehrheit der Postdocs wird in E13 eingruppiert. E14 erfordert mindestens zu einem Drittel schwierige Forschungsaufgaben, die selbstständig und eigenverantwortlich bearbeitet werden. Für E15 (sehr selten bei Postdocs) müssen diese Forschungsaufgaben mindestens die Hälfte der Tätigkeit einnehmen.

Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Innerhalb der Entgeltgruppen wird das Gehalt noch nach Erfahrungsstufen differenziert. Da Postdocs in der Regel schon mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an der Uni tätig waren, verfügen Sie über einschlägige Berufserfahrung und starten somit nur sehr selten in Erfahrungsstufe 1 (Berufsanfänger:innen). In Erfahrungsstufe 3 beträgt das Jahresgehalt bei einer Vollzeitstelle je nach Tarifvertrag zwischen rund 60.000 und 65.000 Euro brutto, in Erfahrungsstufe 4 liegt es bei ca. 70.000 Euro.

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Postdoc-Gehalt in den Entgeltgruppen E13, E14, E15

Sehen wir genauer hin – wie viel verdienen Postdocs? An Hochschulen gilt in der Regel der TV-L (in Hessen der vergleichbare TV-H), an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF) ist häufig der TVöD Bund maßgeblich. Der Überblick.

Bitte beachten: Die angegebenen Bruttomonatsgehälter beziehen sich auf Vollzeitstellen. Bei Teilzeitstellen fällt das Gehalt entsprechend anteilig aus.

Postdoc-Gehalt an AUF: Entgelttabelle TVöD Bund*

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E13

4.767,62

5.135,53

5.554,35

6.009,06

6.544,14

6.834,50

E14

5.153,96

5.489,64

5.928,03

6.414,51

6.956,78

7.346,09

E15

5.669,12

6.039,84

6.453,36

7.017,89

7.598,61

7.980,65

*) gültig von 1.4.2025 bis 30.4.2026; alle Angaben in Euro, brutto pro Monat; Prognose

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Postdoc-Gehalt an Hochschulen: Entgelttabelle TV-L 2025*)

EG Stufe 1 2 3 4 5 6

E 13

4.629,74

4.967,01

5.220,71

5.713,58

6.394,91

6.580,44

E 14

5.003,49

5.365,66

5.662,85

6.112,24

6.800,81

6.998,52

E 15

5.504,26

5.902,04

6.112,24

6.858,84

7.424,19

7.640,58

*) alle Angaben brutto pro Monat in Euro; gültig in allen Bundesländern außer Hessen: 01.02.2025 bis 31.10.2025

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

In Hessen gilt der dem TV-L vergleichbare TV-H. Anders als in den Bundesländern wurde hier für Postdocs zusätzlich die Entgeltgruppe E16 geschaffen.

Postdoc-Gehalt in Hessen 2025b* (TV-H)

EG Stufe 1a 1b 2 3 4 5 6

E16

6.121,82

6.324,57

6.527,30

6.741,17

7.500,81

8.076,11

8.295,60

E15Ü

–

6.964,85

7.483,02

8.168,92

8.618,82

8.729,47

–

E15

5.573,02

5.775,77

5.978,48

6.192,35

6.952,00

7.527,30

7.746,79

E14

5.063,44

5.248,08

5.432,72

5.735,10

6.192,35

6.893,02

7.093,47

E13Ü

–

–

5.027,09

5.285,20

5.735,10

6.893,02

7.093,47

E13

4.688,80

4.857,94

5.027,09

5.285,20

5.786,72

6.480,00

6.668,07

*) Gültig 1.08.2025 bis voraussichtlich 31.01.2026; alle Angaben brutto pro Monat in Euro

Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Erfahrungsstufen: Wo werden Postdocs eingruppiert?

Die Berufserfahrung von wissenschaftlichen Mitarbeitenden allgemein wie auch von Postdocs ist sehr unterschiedlich. In E13 finden sich sowohl Nachwuchswissenschaftler:innen, die gerade erst eine Doktorandenstelle angenommen haben, wie auch Postdocs mit jahrelanger Forschungserfahrung.

Seit 2018 teilen sich alle Tarifverträge des öffentlichen Diensts in sechs Erfahrungsstufen mit jeweils wachsenden Stufenlaufzeiten auf (früher: fünf). Die Stufe 1 ist den Einsteiger:innen in die jeweilige Entgeltgruppe vorbehalten und muss durchgängig in einem einzigen Arbeitsvertrag abgeleistet werden, damit Stufe 2 erreicht werden kann. Da die Zeit als Doktorand:in mitgezählt wird, ist die Stufe 1 für Postdocs eher selten.

Erfahrungsstufen in den Tarifverträgen

Erfahrungsstufen für Postdocs Berufserfahrung als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Stufe 1

Einsteiger

Stufe 2

1 Jahr

Stufe 3

3 Jahre

Stufe 4

6 Jahre

Stufe 5

10 Jahre

Stufe 6

15 Jahre

Quelle: academics © academics.de
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Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe

Wenn Postdocs beispielsweise eine Nachwuchsgruppenleitung einwerben konnten, steht in der Regel ein Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe an. Das würde eigentlich einen Neubeginn in Erfahrungsstufe 1 bedeuten, und in vielen Fällen wäre dies mit Einbußen beim Gehalt verbunden. Die Tarifverträge schließen diesen Fall jedoch aus. Die Einrichtungen stufen die Mitarbeiter so ein, dass sie mindestens dasselbe Gehalt bekommen wie zuvor.

Waren sie zuvor beispielsweise in TV-L 13, Erfahrungsstufe 4, eingeordnet und haben somit 2024 ein Jahres-Bruttoeinkommen von 65.012,35 Euro erhalten, werden sie in TV-L 14 nicht in Erfahrungsstufe 1 (55.989,40 Euro), sondern mindestens wieder in Erfahrungsstufe 4 einsortiert. Das Jahres-Bruttogehalt beträgt hier 68.942,67 Euro.

Wechsel der Forschungseinrichtung

Wenn Postdocs beispielsweise für ein neues Forschungsprojekt die Einrichtung wechseln, bleibt ihnen in der Regel die Erfahrungsstufe mitsamt der Stufenlaufzeit erhalten. Gerade für den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen gab es in den vergangenen Jahren zu diesem Thema einige Nachbesserungen. 

Um sich die Berufserfahrung anerkennen zu lassen, muss man beim neuen Arbeitgeber dazu einen Antrag stellen. Insbesondere wenn es schwierig war, für die betreffende Stelle einen geeigneten Bewerber zu finden, können die Einrichtungen ihren künftigen Mitarbeitern sogar noch entgegenkommen. Das kann im Rahmen einer Höhergruppierung geschehen, oder zumindest können die Einrichtungen einen früheren Wechsel in die nächste Erfahrungsstufe gewähren. 

Weil die Tarifverträge unterschiedliche Gehälter vorsehen, kann der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen zu Lohneinbußen führen. Es ist also ratsam, sich als Postdoktorand vor dem Wechsel zu einem neuen öffentlichen Arbeitgeber darüber zu informieren, welches Gehalt dieser voraussichtlich zahlen wird.

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Auslandsaufenthalt, Pausen oder zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit

Wie bereits erwähnt, steigt mit steigender Berufserfahrung auch das Gehalt, abhängig von der erreichten Erfahrungsstufe. Dabei zählt aber nicht jegliche Berufserfahrung, sondern nur die einschlägige im öffentlichen Dienst. Wer zwischenzeitlich beispielsweise in die Industrie wechselt, muss mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn er oder sie in den öffentlichen Dienst zurückkehrt. Aber was gilt als Unterbrechung? Was ist mit Elternzeit, Auslandsaufenthalt oder wenn die Stelle zugunsten eines Stipendiums aufgegeben wird?

  • Ausflug in die freie Wirtschaft: Zeiten, in denen Wissenschaftler nicht bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt waren, können sich als „schädliche Unterbrechung“ auswirken. Dabei sind sogar Rückstufungen in eine niedrigere Erfahrungsstufe möglich. 
  • Auslandsaufenthalt: Wer an einer ausländischen Forschungseinrichtung lehrt oder forscht und für diese Tätigkeit angestellt ist, muss in der Regel nichts befürchten. Diese Zeit wird als einschlägige Berufserfahrung gewertet und auf die jeweilige Stufenlaufzeit angerechnet. 
  • Stipendium: Zeiten ohne Anstellung, die mit einem Stipendium finanziert werden, gelten in den Augen der öffentlichen Arbeitgeber nicht als „einschlägig“, sondern nur als „förderlich“. Das heißt, die Einrichtung ist nicht verpflichtet, sie bei der Erfahrungsstufe zu berücksichtigen. 
  • Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit: Die Stufenlaufzeit bleibt nicht stehen, wenn ein Postdoc in den Mutterschutz oder in den bezahlten Urlaub geht. Anders ist es mit der Elternzeit: Diese gilt als Unterbrechung für die Stufenlaufzeit und kann nicht für die nächste Erfahrungsstufe geltend gemacht werden. Unkritisch sind dagegen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 39 Wochen.


Jahressonderzahlung und zusätzliche Leistungsentgelte

Angestellte Postdocs erhalten wie alle ihre Kollegen im öffentlichen Dienst eine Jahressonderzahlung. Die Höhe dieser Sonderzahlung hängt davon ab, welcher Tarifvertrag gilt. Ausgezahlt wird sie mit den Novemberbezügen, ausschlaggebend ist das durchschnittliche Monatsgehalt der Monate Juli bis September.

Beim TV-L bekamen Postdocs in der Entgeltgruppe E13 im Jahr 2023 46,47 Prozent des Durchschnittsgehalt ausgezahlt, in Entgeltgruppe E14 und E15 waren es 32,53 Prozent. Der TVöD Bund sieht höhere Werte vor: In den Entgeltgruppen 13 bis 15 Beschäftigte können sich über 60 Prozent des Durchschnittsgehalts freuen. Postdocs, die Kinder haben, in Hessen arbeiten und unter den TV-H fallen, erhalten zusätzlich zu ihrem Gehalt sogar noch eine Kinderzulage. 

Bei besonderen Leistungen, beispielsweise bei der Einwerbung von Drittmitteln, sind laut Tarifverträgen auch zusätzliche Leistungsentgelte möglich. Allerdings verfahren die Bundesländer mit dieser Möglichkeit sehr unterschiedlich.

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