Was zählt als Berufserfahrung?
Ausbildung, Praktikum, Promotion – Berufserfahrung?

Eine Dartscheibe mit gelben Darts als Symbolbild für Berufserfahrung in der Bewerbung

In der Bewerbung zählen vor allem „einschlägige“ Berufserfahrungen. © Ticka Kao / unsplash.com

Bei der Erstellung einer Bewerbung entsteht bei Akademiker:innen häufig Unsicherheit, was als „Berufserfahrung“ zählt – und was nicht. Dabei beeinflusst diese nicht nur den Erfolg einer Bewerbung: Im öffentlichen Dienst hat sie auch Auswirkungen auf das Gehalt. Ein Überblick.

Veröffentlicht: 11.05.2023

Von: Vera Schankath & Maike Schade

Viele Stellenausschreibungen fordern ein bestimmtes Maß an Berufserfahrung. Diese beeinflusst einerseits den Erfolg der Bewerbung, andererseits bestimmt sie im öffentlichen Dienst, wie hoch das tarifgebundene Gehalt ausfällt. 

Berufliche Erfahrungen können Hochschulabsolvent:innen auf verschiedene Weise erlangen. Dabei ist das Arbeitsverhältnis für Wirtschaftsunternehmen weniger entscheidend als für den öffentlichen Dienst. Grundsätzlich gelten alle Tätigkeiten als Berufserfahrung, in denen praktische Erfahrung gesammelt werden kann

  • Vollzeit- und Teilzeitjobs, angestellt oder selbstständig
  • Praktika
  • Praxissemester im dualen Studium
  • Praxisphasen bei der dualen Ausbildung 
  • Werkstudentenjobs
  • Schüler- und Ferienjobs
  • Minijobs
  • Projektarbeiten

Dabei ist es aber nicht ratsam, sämtliche jemals getätigten Ferien- oder Minijobs anzugeben. Beschränken Sie sich auf diejenigen, die relevant für die ausgeschriebene Stelle sindoder – bei fachfremden Tätigkeiten – große Lücken im Lebenslauf erklären.

Arbeitgeber klassifizieren mit verschiedenen Adjektiven die gewünschte Berufserfahrung in Stellenangeboten. Dabei unterscheiden sich Wendungen wie „erste Erfahrungen wünschenswert“, „fundierte Kenntnisse notwendig“, „mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt“ und „einschlägige Erfahrung unabdingbar“ wie folgt:

Als erste Berufserfahrungen gelten die meisten beruflichen Tätigkeiten außerhalb des Studiums. Idealerweise handelt es sich um mehrmonatige Praktika oder Studentenjobs, deren Ausübung relevante Kenntnisse und Fähigkeiten für die ausgeschriebene Stelle mit sich gebracht haben. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. 

Auch wenn die Tätigkeit inhaltlich nichts mit dem Aufgabengebiet des gewünschten Jobs zu tun hat, können Sie sie in Ihrem Lebenslauf angeben: Es zeigt, dass Sie einen strukturierten Arbeitsalltag kennen und seinen Belastungen gewachsen sind. Besser ist dann allerdings manchmal, diese Jobs nicht als erste Berufserfahrung, sondern als „Praxiserfahrung” in einem separaten Punkt aufzulisten. 

Auch ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise als Fußballtrainer:in oder Chorleiter:in, können Sie hier angeben (oder unter „Soziales Engagement”). 

Je mehr berufliche Qualifikationen Sie besitzen, desto stärker sollten Sie sich auf die für die Ausschreibung relevanten konzentrieren. Verfügen Sie nur über wenige, können Sie auch kleinere Nebenjobs mit aufnehmen, wenn Sie dadurch Ihre Soft Skills wie Teamfähigkeit oder Organisationstalent betonen können.

Wird „fundierte Berufserfahrung“ vorausgesetzt, ist das gleichbedeutend mit einer meist mehrjährigen, umfassenden beruflichen Vorerfahrung. Ein Praktikum beispielsweise zählt nicht dazu, schon gar nicht in einem fachfremden Bereich. 

Üblicherweise werden fundierte Kenntnisse als notwendige Bedingung deklariert. Dann ist die Stelle für Berufsanfänger:innen nicht geeignet. Bei Quereinsteiger:innen kommt es ganz darauf an, welche weiteren Qualifikationen sie besitzen und wie spezifisch die geforderten Fachkenntnisse sind. 

Grundsätzlich gilt: Sie müssen nicht alle Anforderungen aus einer Ausschreibung erfüllen, um sich zu bewerben. Als Richtwert nennen viele Personalverantwortliche mindestens siebzig Prozent, es kommt jedoch auf die Branche und die Anzahl und Kenntnisse der Mitbewerbenden an. Wichtig ist, dass Sie die zentralen Anforderungen erfüllen – das Kriterium der mehrjährigen Berufserfahrung zählt dazu. Vorausgesetzt werden etwa drei bis fünf Jahre im angestrebten Arbeitsbereich. Das gilt auch für „umfassende” Berufserfahrung, bei „langjähriger” setzt der potenzielle Arbeitgeber meist sogar noch mehr als drei bis fünf Jahre voraus. 

Oft geht es bei Jobs, die eine mehrjährige Berufserfahrung erfordern, um Personal- und Budgetverantwortung. Berufseinsteiger sollten sich daher auf andere Stellen konzentrieren.

Wird „einschlägige Berufserfahrung“ erwartet, sollten Ihre praktischen Kenntnisse aus genau dem Bereich stammen, für den Sie sich bewerben. Im Idealfall bringen Sie detailliertes Fachwissen und spezifische Kontakte mit, die Sie dem Arbeitgeber unmittelbar zur Verfügung stellen können. 

Das Gegenteil ist „allgemeine Berufserfahrung“, die Sie nicht genau auf dem Gebiet der angestrebten Stelle gesammelt haben müssen.

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Ein mehrmonatiges Praktikum kann für Berufseinsteiger:innen ausschlaggebend sein: Neben der fachlichen Expertise haben Sie damit Soft Skills wie Team- oder Kommunikationsfähigkeit bewiesen. Arbeiten Sie in Ihrer Bewerbung heraus, was Sie gelernt und geleistet haben, und stellen Sie präzise Anknüpfungspunkte zur Stellenbeschreibung her. Verlangt das Anforderungsprofil „erste Berufserfahrung“, dann erfüllen Sie diese Erwartung mit einem Praktikum.

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Eine Ausbildung, zum Beispiel im dualen System, bedeutet klare praktische Erfahrungen. Sie ist jedoch kein akademischer Abschluss und gilt für Stellen in der Forschung nicht als einschlägig. Dennoch: Sie haben mit einer Berufsausbildung Kompetenzen bewiesen, die Sie auch in ein akademisches Arbeitsfeld einbringen können – zum Beispiel Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität oder ähnliches. Betonen Sie das in Ihrer Bewerbung.

Ein Werkstudentenjob gehört definitiv als berufliche Erfahrung in den Lebenslauf – je nach Umfang und Inhalt können Sie sie als fundierte, mehrjährige und/oder einschlägige verbuchen. Letzteres dann, wenn Ihre Aufgaben im geforderten Fachbereich lagen. In diesem Fall bietet es sich an, diese konkret darzustellen. Geben Sie auch den Arbeitsumfang (Wochenstunden) an.

Eine Promotion rankt zwischen Zusatzqualifikation und mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung – je nachdem, wie sich Ihre Promotion zur ausgeschriebenen Stelle verhält. Einschlägig, fundiert und mehrjährig ist Ihre Berufserfahrung durch eine Promotion dann, wenn Sie intensiv auf genau dem Gebiet der angestrebten Position gearbeitet haben. 

Bewerben Sie sich in einem anderen Bereich und waren während der Promotion nicht am Lehrstuhl oder in der Industrie angestellt, konnten Sie zwar wertvolle Kompetenzen wie eigenverantwortliches Arbeiten beweisen, aber die Promotion zählt in diesem Fall nicht als (einschlägige) Berufserfahrung.

Das tarifliche Gehalt im öffentlichen Dienst richtet sich nach der anerkannten beruflichen Erfahrung. Sie entscheidet über Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen, beispielsweise beim Gehalt für Wissenschaftliche Mitarbeiter. Das Prinzip: Wer länger – und ohne Unterbrechungen – dabei ist, verdient mehr. Mehr über Gehälter im öffentlichen Dienst lesen Sie in diesem academics-Ratgeber

Tarifverträge setzen zwar den Rahmen, lassen dem potenziellen Arbeitgeber aber Spielräume beim Anerkennen von Berufserfahrung. Das zeigt sich in der Muss-Regel „einschlägige Berufserfahrung“ und der Kann-Regel „förderliche Zeiten“.

„Einschlägige Berufserfahrung“ als tarifliches Merkmal bestimmt über die Erfahrungsstufe und damit das Gehalt des Bewerbers oder der Bewerberin. 

Die Definition: Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst nach abgeschlossenem Studium zählen als einschlägige Berufserfahrung, wenn die vorherige und die neue Tätigkeit – inhaltlich und formal – im Wesentlichen vergleichbar sind. Bei der Humboldt-Universität zu Berlin beispielsweise heißt es: Eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent:in für eine Sprache (Entgeltgruppe 5) ist nicht gleichwertig mit der Tätigkeit einer Fremdsprachenassistent:in für zwei Sprachen (Entgeltgruppe 7); es liegt also keine einschlägige Berufserfahrung vor. 

Da Wissenschaftler:innen häufig mit verschiedenen befristeten Verträgen leben müssen, wird bei einem Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst gemeinhin die Berufserfahrung anerkannt. Inwieweit eine Promotion als Berufserfahrung zählt, hängt davon ab, ob Sie als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in am Lehrstuhl, extern, strukturiert oder mit Stipendium promoviert haben (mehr dazu: Wege zur Promotion). Vor allem aber geht es um die Anforderungen der Stelle, auf die Sie sich bewerben: Setzen Sie zum Beispiel Ihre Tätigkeit als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in im Wesentlichen fort, verfügen Sie über einschlägige Berufserfahrung.

Ausbildung, Praktikum, Referendariat, Volontariat, Werk- und Honorarvertrag sowie Lehrauftrag oder die Anstellung als Hilfskraft gelten in der Regel nicht als einschlägig. Dann greift die Kann-Regel: Das Instrument der „förderlichen Zeiten“ erlaubt es, diese Erfahrungen dennoch zu verbuchen, sofern sie für die Position entscheidend sind. Das liegt jedoch im freien Ermessen des Arbeitgebers und hängt auch von der Bewerberlage ab. Förderliche Zeiten müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, empfiehlt Akademiker:innen deshalb, sich zur Anerkennung von Berufserfahrung im öffentlichen Dienst beraten zu lassen. Personalrat oder GEW-Landesverband sind hier die Ansprechpartner. Keller rät außerdem: „Verhandeln Sie. Das kann sich lohnen. Im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft müssen Akademiker:innen nicht das erste Angebot akzeptieren.“ 

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