Viele Stellenausschreibungen fordern ein bestimmtes Maß an Berufserfahrung. Diese beeinflusst einerseits den Erfolg der Bewerbung, andererseits bestimmt sie im öffentlichen Dienst, wie hoch das tarifgebundene Gehalt ausfällt. Berufliche Erfahrungen können Hochschulabsolventen auf verschiedene Weise erlangen. Dabei ist das Arbeitsverhältnis für Wirtschaftsunternehmen weniger entscheidend als im öffentlichen Dienst.
Berufserfahrung als Qualifikation in Bewerbungen
Arbeitgeber klassifizieren mit verschiedenen Adjektiven die gewünschte Berufserfahrung in Stellenangeboten. Dabei unterscheiden sich die Wendungen „erste Erfahrungen wünschenswert“, „fundierte Kenntnisse notwendig“, „mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt“ und „einschlägige Erfahrung unabdingbar“ wie folgt.
Definitionen von Berufserfahrung
Erste Berufserfahrung
Als erste Berufserfahrungen gelten die meisten beruflichen Tätigkeiten außerhalb des Studiums: Es geht darum, dass Sie einen strukturierten Arbeitsalltag kennen und seinen Belastungen gewachsen sind. Arbeitgeber versprechen sich davon unter anderem eine kürzere Einarbeitungszeit. Ein Praktikum oder ein Studentenjob sind hier ausreichend. Diese Erfahrung ist selten allein ausschlaggebend für den Erfolg Ihrer Bewerbung, deshalb konzentrieren Sie sich auch auf andere Anforderungen aus der Ausschreibung.
Fundierte Berufserfahrung
Wird „fundierte Berufserfahrung“ vorausgesetzt, ist das gleichbedeutend mit einer meist mehrjährigen, umfassenden beruflichen Vorerfahrung. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit in einem fachfremden Bereich zählen nicht dazu. Üblicherweise werden fundierte Kenntnisse als notwendige Bedingung deklariert. Dann ist die Stelle für Berufsanfänger nicht geeignet.
Mehrjährige Berufserfahrung
Sie müssen nicht alle Anforderungen aus der Ausschreibung erfüllen, um sich zu bewerben. Als Richtwert nennen Personalverantwortliche mindestens siebzig Prozent. Das Kriterium der mehrjährigen Berufserfahrung lässt sich jedoch selten durch andere Qualifikationen ausgleichen. Vorausgesetzt werden etwa drei bis fünf Jahre im angestrebten Arbeitsbereich. Oft geht es um Personal- und Budgetverantwortung. Berufseinsteiger sollten sich daher auf andere Stellen konzentrieren.
Allgemeine versus einschlägige Berufserfahrung
Wird „einschlägige Berufserfahrung“ erwartet, sollten Ihre praktischen Kenntnisse aus genau dem Bereich stammen, für den Sie sich bewerben. Im Idealfall bringen Sie detailliertes Fachwissen und spezifische Kontakte mit, die Sie dem Arbeitgeber unmittelbar zur Verfügung stellen. Das Gegenteil ist „allgemeine Berufserfahrung“, die Sie nicht genau auf dem Gebiet der angestrebten Stelle gesammelt haben müssen.
Zählt ein Praktikum als Berufserfahrung in der Wirtschaft?
Ein mehrmonatiges Praktikum kann für Berufseinsteiger ausschlaggebend sein: Neben der fachlichen Expertise haben Sie damit Soft Skills wie Team- oder Kommunikationsfähigkeit bewiesen. Arbeiten Sie in Ihrer Bewerbung heraus, was Sie gelernt und geleistet haben, und stellen Sie präzise Anknüpfungspunkte zur Stellenbeschreibung her. Verlangt das Anforderungsprofil „erste Berufserfahrung“, dann erfüllen Sie diese Erwartung mit einem Praktikum.
Zählt eine Ausbildung als Berufserfahrung in der Wirtschaft?
Eine Ausbildung, zum Beispiel im dualen System, bedeutet klare praktische Erfahrungen. Sie ist jedoch kein akademischer Abschluss und gilt für Stellen in der Forschung nicht als einschlägig. Dennoch: Sie haben mit einer Berufsausbildung Kompetenzen bewiesen, die Sie auch in ein akademisches Arbeitsfeld einbringen – betonen Sie das in Ihrer Bewerbung.
Zählt eine Promotion als Berufserfahrung in der Wirtschaft?
Eine Promotion rankt zwischen Zusatzqualifikation und mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung – je nachdem, wie sich Ihre Promotion zur ausgeschriebenen Stelle verhält. Einschlägig, fundiert und mehrjährig ist Ihre Berufserfahrung durch eine Promotion dann, wenn Sie intensiv auf genau dem Gebiet der angestrebten Position gearbeitet haben. Bewerben Sie sich in einem anderen Bereich und waren während der Promotion nicht am Lehrstuhl oder in der Industrie angestellt, konnten Sie zwar wertvolle Kompetenzen wie eigenverantwortliches Arbeiten beweisen, aber die Promotion zählt in diesem Fall nicht als (einschlägige) Berufserfahrung.
Gehalt: Berufserfahrung als tarifliches Merkmal im öffentlichen Dienst
Das tarifliche Gehalt im öffentlichen Dienst richtet sich nach der anerkannten beruflichen Erfahrung. Sie entscheidet über Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen z.B. beim Gehalt für Wissenschaftliche Mitarbeiter. Das Prinzip: Wer länger – und ohne Unterbrechungen – dabei ist, verdient mehr.
Einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten
Tarifverträge setzen zwar den Rahmen, lassen Hochschulen aber Spielräume beim Anerkennen von Berufserfahrung. Das zeigt sich in der Muss-Regel „einschlägige Berufserfahrung“ und der Kann-Regel „förderliche Zeiten“.
„Einschlägige Berufserfahrung“ als tarifliches Merkmal bestimmt über die Erfahrungsstufe und damit das Gehalt des Bewerbers. Die Definition: Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst nach abgeschlossenem Studium zählen als einschlägige Berufserfahrung, wenn die vorherige und die neue Tätigkeit – inhaltlich und formal – im Wesentlichen gleich sind. Da Wissenschaftler häufig mit verschiedenen befristeten Verträgen leben müssen, wird bei einem Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst die Berufserfahrung anerkannt, wie z.B. das Gehalt von Doktoranden zeigt.