• Ratgeber nach Positionen
  • Promovieren
  • Postdoc-Ratgeber
  • Habilitation
  • Professur
  • Branchen-Ratgeber
  • Forschung & Entwicklung
  • Geisteswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Naturwissenschaften
  • Medizin
  • Pädagogik
  • Wirtschaft & Management
  • Themen-Ratgeber
  • Gehalt
  • Bewerbung
  • Service-Angebot
  • Online-Seminare
  • Karriereberatung
  • Promotions-Test
  • Nachwuchspreis
  • Arbeitgeber
  • Graduiertenschulen
  • Ratgeber-Übersicht
Erweiterte Stellensuche
Promovieren Postdoc-Ratgeber Habilitation Professur
Forschung & Entwicklung Geisteswissenschaften Ingenieurwissenschaften Naturwissenschaften Medizin Pädagogik Wirtschaft & Management
Gehalt Bewerbung
Online-Seminare Karriereberatung Promotions-Test Nachwuchspreis Arbeitgeber Graduiertenschulen Ratgeber-Übersicht
Anmelden Merkliste (0) Stellenanzeige schalten
academics - Logo
Aus dem Hause
Die ZEIT - Logo
Forschung & Lehre - Logo
Karriereberatung Anmelden Merkliste (0) Stellenanzeige schalten

Was zählt als Berufserfahrung?
Ausbildung, Praktikum, Promotion – Berufserfahrung?

Bei der Erstellung einer Bewerbung entsteht bei Akademikern häufig Unsicherheit, was als „Berufserfahrung“ zählt – und was nicht. Dabei beeinflusst die Berufserfahrung nicht nur den Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung: Im öffentlichen Dienst hat sie auch Einfluss auf das Gehalt. Ein Überblick.

Treppenstufen Symbolbild Bewerbung was zaehlt als Berufserfahrung
Berufliche Erfahrungen können Hochschulabsolventen auf verschiedene Weise erlangen © secretgarden / photocase.de
Artikelinhalt

Viele Stellenausschreibungen fordern ein bestimmtes Maß an Berufserfahrung. Diese beeinflusst einerseits den Erfolg der Bewerbung, andererseits bestimmt sie im öffentlichen Dienst, wie hoch das tarifgebundene Gehalt ausfällt. Berufliche Erfahrungen können Hochschulabsolventen auf verschiedene Weise erlangen. Dabei ist das Arbeitsverhältnis für Wirtschaftsunternehmen weniger entscheidend als im öffentlichen Dienst.

Berufserfahrung als Qualifikation in Bewerbungen

Arbeitgeber klassifizieren mit verschiedenen Adjektiven die gewünschte Berufserfahrung in Stellenangeboten. Dabei unterscheiden sich die Wendungen „erste Erfahrungen wünschenswert“, „fundierte Kenntnisse notwendig“, „mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt“ und „einschlägige Erfahrung unabdingbar“ wie folgt.

Definitionen von Berufserfahrung

Erste Berufserfahrung

Als erste Berufserfahrungen gelten die meisten beruflichen Tätigkeiten außerhalb des Studiums: Es geht darum, dass Sie einen strukturierten Arbeitsalltag kennen und seinen Belastungen gewachsen sind. Arbeitgeber versprechen sich davon unter anderem eine kürzere Einarbeitungszeit. Ein Praktikum oder ein Studentenjob sind hier ausreichend. Diese Erfahrung ist selten allein ausschlaggebend für den Erfolg Ihrer Bewerbung, deshalb konzentrieren Sie sich auch auf andere Anforderungen aus der Ausschreibung.

Fundierte Berufserfahrung

Wird „fundierte Berufserfahrung“ vorausgesetzt, ist das gleichbedeutend mit einer meist mehrjährigen, umfassenden beruflichen Vorerfahrung. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit in einem fachfremden Bereich zählen nicht dazu. Üblicherweise werden fundierte Kenntnisse als notwendige Bedingung deklariert. Dann ist die Stelle für Berufsanfänger nicht geeignet.

Mehrjährige Berufserfahrung

Sie müssen nicht alle Anforderungen aus der Ausschreibung erfüllen, um sich zu bewerben. Als Richtwert nennen Personalverantwortliche mindestens siebzig Prozent. Das Kriterium der mehrjährigen Berufserfahrung lässt sich jedoch selten durch andere Qualifikationen ausgleichen. Vorausgesetzt werden etwa drei bis fünf Jahre im angestrebten Arbeitsbereich. Oft geht es um Personal- und Budgetverantwortung. Berufseinsteiger sollten sich daher auf andere Stellen konzentrieren.

Allgemeine versus einschlägige Berufserfahrung

Wird „einschlägige Berufserfahrung“ erwartet, sollten Ihre praktischen Kenntnisse aus genau dem Bereich stammen, für den Sie sich bewerben. Im Idealfall bringen Sie detailliertes Fachwissen und spezifische Kontakte mit, die Sie dem Arbeitgeber unmittelbar zur Verfügung stellen. Das Gegenteil ist „allgemeine Berufserfahrung“, die Sie nicht genau auf dem Gebiet der angestrebten Stelle gesammelt haben müssen.

Zählt ein Praktikum als Berufserfahrung in der Wirtschaft?

Ein mehrmonatiges Praktikum kann für Berufseinsteiger ausschlaggebend sein: Neben der fachlichen Expertise haben Sie damit Soft Skills wie Team- oder Kommunikationsfähigkeit bewiesen. Arbeiten Sie in Ihrer Bewerbung heraus, was Sie gelernt und geleistet haben, und stellen Sie präzise Anknüpfungspunkte zur Stellenbeschreibung her. Verlangt das Anforderungsprofil „erste Berufserfahrung“, dann erfüllen Sie diese Erwartung mit einem Praktikum.

Zählt eine Ausbildung als Berufserfahrung in der Wirtschaft?

Eine Ausbildung, zum Beispiel im dualen System, bedeutet klare praktische Erfahrungen. Sie ist jedoch kein akademischer Abschluss und gilt für Stellen in der Forschung nicht als einschlägig. Dennoch: Sie haben mit einer Berufsausbildung Kompetenzen bewiesen, die Sie auch in ein akademisches Arbeitsfeld einbringen – betonen Sie das in Ihrer Bewerbung.

Zählt eine Promotion als Berufserfahrung in der Wirtschaft?

Eine Promotion rankt zwischen Zusatzqualifikation und mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung – je nachdem, wie sich Ihre Promotion zur ausgeschriebenen Stelle verhält. Einschlägig, fundiert und mehrjährig ist Ihre Berufserfahrung durch eine Promotion dann, wenn Sie intensiv auf genau dem Gebiet der angestrebten Position gearbeitet haben. Bewerben Sie sich in einem anderen Bereich und waren während der Promotion nicht am Lehrstuhl oder in der Industrie angestellt, konnten Sie zwar wertvolle Kompetenzen wie eigenverantwortliches Arbeiten beweisen, aber die Promotion zählt in diesem Fall nicht als (einschlägige) Berufserfahrung.

Gehalt: Berufserfahrung als tarifliches Merkmal im öffentlichen Dienst

Das tarifliche Gehalt im öffentlichen Dienst richtet sich nach der anerkannten beruflichen Erfahrung. Sie entscheidet über Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen z.B. beim Gehalt für Wissenschaftliche Mitarbeiter. Das Prinzip: Wer länger – und ohne Unterbrechungen – dabei ist, verdient mehr.

Einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten

Tarifverträge setzen zwar den Rahmen, lassen Hochschulen aber Spielräume beim Anerkennen von Berufserfahrung. Das zeigt sich in der Muss-Regel „einschlägige Berufserfahrung“ und der Kann-Regel „förderliche Zeiten“.

„Einschlägige Berufserfahrung“ als tarifliches Merkmal bestimmt über die Erfahrungsstufe und damit das Gehalt des Bewerbers. Die Definition: Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst nach abgeschlossenem Studium zählen als einschlägige Berufserfahrung, wenn die vorherige und die neue Tätigkeit – inhaltlich und formal – im Wesentlichen gleich sind. Da Wissenschaftler häufig mit verschiedenen befristeten Verträgen leben müssen, wird bei einem Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst die Berufserfahrung anerkannt, wie z.B. das Gehalt von Doktoranden zeigt.


Inwieweit eine Promotion als Berufserfahrung zählt, hängt also davon ab, ob Sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl, extern, strukturiert oder mit Stipendium promoviert haben. Vor allem aber geht es um die Anforderungen der Stelle, auf die Sie sich bewerben: Setzen Sie zum Beispiel Ihre Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Wesentlichen fort, verfügen Sie über einschlägige Berufserfahrung.

Ausbildung, Praktikum, Referendariat, Volontariat, Werk- und Honorarvertrag sowie Lehrauftrag oder die Anstellung als Hilfskraft gelten in der Regel nicht als einschlägig. Dann greift die Kann-Regel: Das Instrument der „förderlichen Zeiten“ erlaubt es, diese Erfahrungen dennoch zu verbuchen, sofern sie für die Position entscheidend sind. Das liegt jedoch im freien Ermessen des Arbeitgebers und hängt auch von der Bewerberlage ab. Förderliche Zeiten müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

Was Tarifverträge offen lassen, wird individuell auf Arbeitgeberebene geregelt. Die Humboldt-Universität zu Berlin etwa führt in einer Dienstvereinbarung Beispiele für einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten auf.

Verpassen Sie keine neuen Stellen

Mit unserem Job-Newsletter erhalten Sie wöchentlich passende Stellen sowie interessante Inhalte zu Ihrem Suchprofil.

Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse im gültigen Format ein.
Sie können Ihre Anmeldung zum Newsletter jederzeit widerrufen, bspw. per E-Mail an info@academics.de. Wir verwenden Ihre E-Mailadresse auch, um Ihnen Werbung für ähnliche Angebote der ZEIT Verlagsgruppe zuzusenden. Dieser Verwendung können Sie jederzeit widersprechen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden und nehmen die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.

Tipps für Akademiker zu Fragen der Berufserfahrung

Achten Sie im Anforderungsprofil auf Adjektive. Absolventen haben selten „mehrjährige Berufserfahrung“, können aber bereits über „fundierte Kenntnisse“, zum Beispiel einer Software, verfügen.

Akademiker sind bei einer thematischen Struktur ihres Lebenslaufs oft unsicher, was sie unter „Berufserfahrung“ einordnen sollen. Für Praktikum, Ausbildung und Studentenjob kann der Gliederungspunkt „Praxiserfahrung“ sinnvoll sein.

Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, empfiehlt, sich zur Anerkennung von Berufserfahrung im öffentlichen Dienst beraten zu lassen. Personalrat oder GEW-Landesverband sind hier die Ansprechpartner.

Auch tarifgebundene Arbeitgeber haben Spielräume bei der Anerkennung von Berufserfahrung. Keller rät: „Verhandeln Sie. Das kann sich lohnen. Im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft müssen Akademiker nicht das erste Angebot akzeptieren.“

Autoren
Vera Schankath
Erschienen in
academics - Dezember 2017

Teilen
Aktuelle Stellenangebote aus Wissenschaft und Forschung
  • Studien-/Bachelor-/Masterarbeit zum Thema 'Cu-Pillar tensile loading experiments'

    11.02.2021 Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS Dresden
  • Top Job

    Professur für Psychosoziale Beratung in Sozialer Arbeit

    25.02.2021 DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH verschiedene Standorte
    Professur für Psychosoziale Beratung in Sozialer Arbeit - DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH - Logo
  • Bachelor-/Master-/Diplomarbeit zum Thema Probabilistische Optimierung in Netzausbauplanung

    02.12.2020 Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme Freiburg
Zu allen Stellenangeboten

Weitere Ratgeber zum Thema Wissenschaft und Forschung

Tulpe Symbolbild eigene Stelle
Noch ein Weg in die akademische Unabhängigkeit: Eine "Eigene Stelle"

Früh wissenschaftliche Selbstständigkeit erlangen und nur am eigenen Forschungsprojekt arbeiten - die "Eigene Stelle" macht es möglich. Die Vor- und Nachteile der "Eigenen Stelle" im Überblick.

Postit Symbolbild Lebenslauf Chemiker
Mit dem Lebenslauf überzeugen: Welche Besonderheiten Chemiker beachten sollten

Für viele Personalverantwortliche ist er der wichtigste Bestandteil einer Bewerbung: der Lebenslauf. So bereiten Chemiker ihre Qualifikationen überzeugend auf.

Schubladen als Symbolbild fuer Verwaltungsprofessur
Verwaltungsprofessur: Bedingungen

Wie wird man Verwaltungsprofessor, welche Aufgaben sind zu übernehmen und welches Gehalt ist zu erwarten? Das Interview über die Besonderheiten der Verwaltungsprofessur gibt einen Überblick.

Fragezeichen Promotion ja oder nein
Promotion - ja oder nein? Wann lohnt sich die Promotion?

Für eine Hochschulkarriere ist sie Voraussetzung: Die Promotion. Doch was, wenn ein anderer Weg eingeschlagen wird? Kann der Doktortitel dann auch schaden? In welchen Fachbereichen es sich zu promovieren lohnt und wann auf den Doktortitel verzichtet werden kann.

ACADEMICS
  • Über uns
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Partner
  • Jobnewsletter
  • BOA Berufstest
  • academics.com
  • Cookies & Tracking
Für Arbeitgeber
  • Stellenanzeige schalten
  • Mediadaten
  • AGB
Besuchen Sie uns auf
academics - Logo Aus dem Hause Die ZEIT - Logo Forschung & Lehre - Logo Deutscher Hochschulverband
Hinweise zum Datenschutz
Die Verwaltung Ihrer Datenschutzeinstellungen für academics kann aktuell nicht ausgespielt werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Adblocker, Pop-Up-blocker oder ähnliches verwenden und schalten Sie diese aus. Anschließend können Sie die Einstellungen zum Datenschutz vornehmen.
Genaue Informationen zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.