Mehrjährig, umfassend, einschlägig: Die verschiedenen Niveaus der Berufserfahrung
Arbeitgeber klassifizieren mit verschiedenen Adjektiven die gewünschte Berufserfahrung in Stellenangeboten. Dabei unterscheiden sich Wendungen wie „erste Erfahrungen wünschenswert“, „fundierte Kenntnisse notwendig“, „mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt“ und „einschlägige Erfahrung unabdingbar“ wie folgt:
Erste Berufserfahrung
Als erste Berufserfahrungen gelten die meisten beruflichen Tätigkeiten außerhalb des Studiums. Idealerweise handelt es sich um mehrmonatige Praktika oder Studentenjobs, deren Ausübung relevante Kenntnisse und Fähigkeiten für die ausgeschriebene Stelle mit sich gebracht haben. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Auch wenn die Tätigkeit inhaltlich nichts mit dem Aufgabengebiet des gewünschten Jobs zu tun hat, können Sie sie in Ihrem Lebenslauf angeben: Es zeigt, dass Sie einen strukturierten Arbeitsalltag kennen und seinen Belastungen gewachsen sind. Besser ist dann allerdings manchmal, diese Jobs nicht als erste Berufserfahrung, sondern als „Praxiserfahrung” in einem separaten Punkt aufzulisten.
Auch ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise als Fußballtrainer oder Chorleiter, können Sie hier angeben (oder unter „Soziales Engagement”).
Je mehr berufliche Qualifikationen Sie besitzen, desto stärker sollten Sie sich auf die für die Ausschreibung relevanten konzentrieren. Verfügen Sie nur über wenige, können Sie auch kleinere Nebenjobs mit aufnehmen, wenn Sie dadurch Ihre Soft Skills wie Teamfähigkeit oder Organisationstalent betonen können.
Fundierte Berufserfahrung
Wird „fundierte Berufserfahrung“ vorausgesetzt, ist das gleichbedeutend mit einer meist mehrjährigen, umfassenden beruflichen Vorerfahrung. Ein Praktikum beispielsweise zählt nicht dazu, schon gar nicht in einem fachfremden Bereich.
Üblicherweise werden fundierte Kenntnisse als notwendige Bedingung deklariert. Dann ist die Stelle für Berufsanfänger nicht geeignet. Bei Quereinsteigern kommt es ganz darauf an, welche weiteren Qualifikationen sie besitzen und wie spezifisch die geforderten Fachkenntnisse sind.
Mehrjährige, umfassende und langjährige Berufserfahrung
Grundsätzlich gilt: Sie müssen nicht alle Anforderungen aus einer Ausschreibung erfüllen, um sich zu bewerben. Als Richtwert nennen viele Personalverantwortliche mindestens siebzig Prozent, es kommt jedoch auf die Branche und die Anzahl und Kenntnisse der Mitbewerber an. Wichtig ist, dass Sie die zentralen Anforderungen erfüllen – das Kriterium der mehrjährigen Berufserfahrung zählt dazu. Vorausgesetzt werden etwa drei bis fünf Jahre im angestrebten Arbeitsbereich. Das gilt auch für „umfassende” Berufserfahrung, bei „langjähriger” setzt der potenzielle Arbeitgeber meist sogar noch mehr als drei bis fünf Jahre voraus.
Oft geht es bei Jobs, die eine mehrjährige Berufserfahrung erfordern, um Personal- und Budgetverantwortung. Berufseinsteiger sollten sich daher auf andere Stellen konzentrieren.
Einschlägige und allgemeine Berufserfahrung
Wird „einschlägige Berufserfahrung“ erwartet, sollten Ihre praktischen Kenntnisse aus genau dem Bereich stammen, für den Sie sich bewerben. Im Idealfall bringen Sie detailliertes Fachwissen und spezifische Kontakte mit, die Sie dem Arbeitgeber unmittelbar zur Verfügung stellen können.
Das Gegenteil ist „allgemeine Berufserfahrung“, die Sie nicht genau auf dem Gebiet der angestrebten Stelle gesammelt haben müssen.