Anerkennung von Abschlüssen an Hochschulen
Statt in die freie Wirtschaft zu gehen, möchten Sie an einer Hochschule weiterführend studieren oder arbeiten? Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss dafür anerkannt wird, bestimmt in vielen Fällen die jeweilige Universität, bei der Sie sich bewerben.
Reglementierte Berufe sowie Hochschulabschlüsse, die mit einem Staatsexamen enden, bilden dabei Ausnahmen. Hier entscheidet nicht die Universität, sondern der Staat oder das zuständige Bundesland darüber, ob Ihre Qualifikation anerkannt wird. Weitere Informationen dazu sowie die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern finden Sie beispielsweise beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Welche Dokumente benötigen Sie für eine Anerkennung?
Eine offizielle Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie jederzeit beantragen. Dafür darf das ausgefüllte Antragsformular im Original nicht fehlen. Hinzu kommen in der Regel folgende Dokumente in beglaubigter Kopie:
- Ausweisdokument, beispielsweise ein Reisepass oder Personalausweis
- Abschlusszeugnis der ausländischen Hochschule
- Nachweise über die Inhalte des Studiums
Je nach Art der Anerkennung sind die Dokumente in der originalen Sprache, als deutsche Übersetzung oder in beiden Versionen einzureichen. Zudem können weitere Unterlagen gefordert werden, wie beispielsweise eine Erklärung über frühere Anträge auf Anerkennung oder weitere Nachweise, die zur Anerkennung beitragen. Die vollständige Liste inklusive detaillierter Erläuterungen zu den einzelnen Dokumenten für die allgemeine berufliche Anerkennung erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung "Anerkennung in Deutschland".
Das Führen ausländischer Titel in Deutschland
Das Führen des Titels nach einem ausländischen Hochschulabschluss ist in der Regel zulässig. Doch dafür sind einige Voraussetzungen in Bezug auf Erwerb und Form des Titels zu erfüllen. In den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade, die einem Beschluss der Kultusministerkonferenz folgen, heißt es dazu wörtlich: „Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.” Das gilt für den vollständigen Titel wie auch für die im Herkunftsland übliche Abkürzung.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist es dagegen, den erworbenen Grad einfach zu übersetzen und als deutschen Titel zu führen. Der Grad darf lediglich transliteriert sowie die Übersetzung als Ergänzung zur Abkürzung aus dem Herkunftsland in Klammern angegeben werden. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen, bei denen ausgewählte ausländische Titel mit deutschen Graden gleichgesetzt werden dürfen. Sie können sowohl deutschlandweit als auch lediglich in einzelnen Bundesländern gelten. Ein Beispiel dafür ist der PhD, der in vielen Fällen ohne weitere Genehmigung in Deutschland als Doktortitel geführt werden darf.
Beachten Sie dabei: Das Umwandeln einer im Ausland erworbenen Hochschulqualifikation ist generell nicht vorgesehen und lediglich unter speziellen Voraussetzungen möglich. Spätaussiedler haben beispielsweise derzeit ein Recht darauf.
Datenbank zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Möchten Sie im einzelnen wissen, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist und welche Berechtigungen Sie damit hierzulande haben? Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen gibt dazu Auskunft.
Auf der Seite finden Sie neben weiteren allgemeinen Informationen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen auch eine Datenbank. Diese umfasst die Abschlüsse aus diversen Ländern weltweit sowie eine Einordnung ihrer Entsprechung in Deutschland.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse online
Auf diversen Seiten im Internet gibt es weiterführende Informationen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen. In der folgenden Übersicht stellen wir Ihnen die Seiten kurz vor:
- Anerkennung in Deutschland: Das Informationsportal der Bundesregierung liefert allgemeine Informationen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und zu den rechtlichen Grundlagen.
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): Die ZAB bietet neben einer Zeugnisbewertung Informationen über ein mögliches Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsnachweise sowie zu weiteren Aspekten der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Der DAAD liefert neben allgemeinen auch spezifische Informationen zu einzelnen Hochschulabschlüssen und führt eine Liste mit zuständigen Stellen für die Anerkennung.
- Bundesagentur für Arbeit (BA): Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses.
- Europäische Union (EU): Die Seite der EU gibt Tipps für den Fall, dass Sie einen Vergleich Ihres ausländischen Abschlusses mit einem deutschen vornehmen lassen möchten.